Prozess wegen Brandsätzen nach G20: Acht Monate observiert
Einer der „Drei von der Parkbank“ ist ohne richterliche Anordnung beschattet und per GPS geortet worden. Laut Verteidigung ist das illegal.
Das „Parkbank-Trio“ war im vergangenen Juli am G20-Jahrestag mit Brandsätzen festgenommen worden, ihnen drohen mehrere Jahre Haft wegen Verabredung zur schweren Brandstiftung. Auch die Angeklagte, die als einzige von der Untersuchungshaft verschont blieb, wird seit ihrer Festnahme „die ganze Zeit“ überwacht, wie der Oberstaatsanwalt in der vergangenen Woche gesagt hatte.
Brisant: für die umfassende Überwachung von Felix R. gab es keine richterliche Anordnung. Stattdessen hat Polizeipräsident Ralf Martin Meyer die Maßnahme persönlich angeordnet. Und das für insgesamt ein Jahr.
Das ist illegal, meinen die Verteidigerinnen von R. Am Montag brachten sie einen Antrag ein, in dem sie fordern, das Gericht solle das aus ihrer Sicht rechtswidrig erhobene Bild- und GPS-Material nicht verwenden. Falls die Richterin dem nicht stattgeben sollte, verlangten sie, die Überwachungsdaten komplett einzusehen.
Wurde R. illegal beschattet?
Die Akte enthält nur einen einzigen Observationsbericht aus acht Monaten Überwachung. Weil es lange dauern würde, das ganze Material heranzuziehen, sei der Prozess bis dahin auszusetzen. Das lehnte die Richterin am Mittwoch ab. Ob die Observationsdaten verwertet werden dürfen, ließ sie noch offen.
Wurde R. illegal beschattet? Aus Sicht der Staatsanwaltschaft spielt das keine Rolle. „Ich bin kein Experte im Polizeirecht“, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Schakau. „Ich habe mir auch nicht die Mühe gemacht, zu durchdringen, ob das rechtswidrig war.“ Die Daten lägen jetzt eben vor und das Interesse der Strafverfolgung überwiege. Tatsächlich führt eine illegale Datenerhebung nicht automatisch dazu, dass die Daten vor Gericht nicht verwertet werden dürfen, die Kammer muss abwägen.
Der Grund für die tief ins Privatleben eingreifende Überwachungsmaßnahme war laut den Akten „Gefahrenabwehr“. Die Bedingungen hierfür regelt das Polizeigesetz. Wie die meisten anderen Bundesländer hat Hamburg sein Polizeigesetz novelliert – im Dezember 2019 beschloss das Parlament die neue Fassung, unter anderem mit veränderten Voraussetzungen für eine Observation. Nach dem alten Polizeigesetz reichte es aus, wenn der Polizeipräsident eine längere Observation anordnet.
Doch im April 2016 befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit lang andauernden Observationen und kam im sogenannten „BKA-Urteil“ zu dem Schluss, dass die bisherige Praxis gegen die Verfassung verstößt. Daraufhin änderten die Länder nach und nach ihre Polizeigesetze. In Hamburg steht in Artikel 20 jetzt entsprechend: Eine längere Observation „bedarf der richterlichen Anordnung“ und „ist auf drei Monate zu beschränken“.
Verfassungswidriges, aber noch gültiges Gesetz
Das BKA-Urteil müsste dem Polizeipräsidenten bekannt gewesen sein, als er die Observation anordnete – er habe sich willkürlich darüber hinweggesetzt, meint die Verteidigung und schlug vor, Meyer als Zeugen zu vernehmen. Die Richterin sah das anders – der Polizeipräsident habe auf der zwar als verfassungswidrig erklärten, aber noch gültigen Rechtsgrundlage gehandelt.
In dem Prozess begann am Mittwoch die Beweisaufnahme mit der Aussage eines anderen Zeugen: dem Vorsitzenden des Kleingartenvereins, wo R. eine Parzelle pachtet. R. habe sich immer unauffällig verhalten, sagte der aus. Bei der Durchsuchung der Parzelle durch die Polizei sei er vor Ort gewesen und habe beobachtet, wie die Beamt*innen Müllsäcke, Klebeband und einen Benzinkanister aus dem Garten trugen.
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