Prozess um Organ-Skandal: „Er spielte Gott“

Ein Präzedenzfall für die Transplantationsmedizin: Im Prozess um Manipulationen bei Leberverpflanzungen fällt am Mittwoch das Urteil.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage im Gespräch im Landgericht Göttingen. Bild: dpa

GÖTTINGEN/BERLIN taz | Die Göttinger Uniklinik ist ein Schauplatz im neuen Regionalkrimi „Der dritte Patient“ von Wolf S. Dietrich. Zwei junge Männer warten in der Transplantationsabteilung auf ihre Operation. Obwohl sie gesund wirken, wurden ihnen kurzfristig Spendernieren in Aussicht gestellt. Ein weiterer Patient wird von Sicherheitskräften abgeschirmt. Ein renommierter Professor des Krankenhauses scheint in die Sache verwickelt zu sein.

Bei dem Plot hat sich der Autor von realen Geschehnissen inspirieren lassen. Wenige hundert Meter von dem Krankenhaus entfernt, in Saal B 25 des Göttinger Landgerichts, findet seit dem 19. August 2013 der Strafprozess gegen den früheren Cheftransplanteur der Universitätsmedizin statt. Professor Aiman O., 47, ist wegen versuchten Totschlags in elf Fällen sowie wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen angeklagt (Az 6 Ks 4/13).

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft Aiman O. vor, zwischen 2008 und 2011 bei der Meldung von Daten seiner Patienten an die zentrale Vergabestelle von Spenderorganen Eurotransplant absichtlich falsche Angaben gemacht zu haben.

In ihrem sechsstündigen Plädoyer am 27. April 2015 schilderte die Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff, wie auf O.s Anweisung hin Formulare und Meldelisten mit entscheidenden Laborwerten und Angaben über vermeintlich erfolgte Dialysen manipuliert worden sein sollen, damit bestimmte Patienten auf der Warteliste für Lebertransplantationen nach vorne rücken konnten und schneller ein Spenderorgan zugeteilt bekamen. Andere, schwerer erkrankte Menschen hätten deshalb keine Organe bekommen und seien deshalb möglicherweise gestorben. Dem Angeklagten, sagte die Oberstaatsanwältin, sei es um „Geltungsdrang, Anerkennung, persönlichen Ehrgeiz und Macht“ gegangen. „Er selektierte, er spielte Gott.“

Debatte um gerechte Verteilung

Am kommenden Mittwoch soll nach 20-monatiger Verhandlungszeit das Urteil fallen. 101 Zeugen und neun Sachverständige wurden an den insgesamt 64 Verhandlungstagen gehört. Es ist das erste Gerichtsverfahren infolge der Manipulationsvorwürfe an mehreren deutschen Transplantationskliniken, die ab dem Sommer 2012 öffentlich wurden.

Sie mündeten in einen der größten Medizinskandale der Bundesrepublik und lösten eine bis heute andauernde Debatte aus: die Debatte über die gerechte Verteilung knapper Ressourcen im Gesundheitswesen. Und über die Frage, was Ärzte dazu antrieb, sich über Regeln hinwegzusetzen und eigenmächtig zu entscheiden – über die Lebenschancen schwerkranker Menschen.

In fünf der elf Manipulationsfälle habe sich O. auch über eine Richtlinie der Bundesärztekammer hinweggesetzt, nach der Alkoholiker vor Ablauf einer sechsmonatigen Abstinenzzeit nicht transplantiert werden dürfen, beklagt die Staatsanwaltschaft. Zudem soll der Arzt in drei Fällen Organe verpflanzt haben, obwohl dies medizinisch gar nicht notwendig war und die Patienten über das Operationsrisiko nur unzureichend aufgeklärt worden waren. Diese drei Patienten waren später gestorben.

Acht Jahre soll Aiman O. nach dem Willen der Staatsanwaltschaft hinter Gitter – aber das ist noch nicht alles: Lebenslang soll er nicht mehr transplantieren dürfen. Für einen Chirurgen von 47 Jahren die Höchststrafe. Die Verteidigung indes hat die Vorwürfe stets bestritten und auf Freispruch plädiert.

Strafrechtliche Signalwirkung

Doch nicht nur deswegen wird das Urteil mit Spannung erwartet. Auch was die strafrechtliche Präzedenzbewertung der Verstöße gegen die Richtlinien der Bundesärztekammer betrifft, dürfte von dem Richterspruch eine Signalwirkung ausgehen. Zahlreiche Juristen vertreten die Auffassung, dass diese Regelwerke nicht nur dem Stand der medizinischen Wissenschaften widersprechen, sondern vor allem gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot verstoßen, etwa, was den pauschalen Ausschluss alkoholkranker Menschen von Transplantationen betrifft.

Die Bundesärztekammer, monierten zuletzt Wissenschaftler der Leopoldina Nationale Akademie der Wissenschaften in einer Stellungnahme an Regierung und Parlament, sei überdies gar nicht demokratisch legitimiert, solche Entscheidungen zu treffen.

Der Ausgang des Verfahrens könnte zudem Einfluss darauf haben, wie die ermittelnden Staatsanwaltschaften in München, Regensburg und Leipzig die Unregelmäßigkeiten an den dortigen Lebertransplantationszentren bewerten.

Geld hat bei den Manipulationen wohl keine große Rolle gespielt. Obwohl die Universitätsmedizin mit einem Bonussystem einen wirtschaftlichen Anreiz für unnötige Operationen schuf – 1.500 Euro gab es für jeden Transplantationspatienten.

Aiman O. ist einer, der gerne im Rampenlicht steht. Das haben auch Beschäftigte des Göttinger Klinikums ausgesagt, die als Zeugen geladen waren oder vor dem Prozess befragt wurden. O. wollte Beachtung und sich einen Namen machen – als Starchirurg, der Todgeweihten eine neue Leber einpflanzt.

Immer mehr Transplantationen

Geboren wird Aiman O. am 4. Juni 1967 als Sohn palästinensischer Eltern in der israelischen Kleinstadt Tayyibe. Sein Vater war dort Oberbürgermeister, seine Mutter arbeitete als Lehrerin an einer örtlichen Grundschule. O. besucht das Gymnasium in Tayyibe, macht 1985 das Abitur.

Er will Arzt werden und kommt für das Studium nach Münster in Deutschland. Als Facharzt für Chirurgie arbeitet O. 2001 zunächst an der Göttinger Universitätsklinik. 2003 wirbt ihn von dort das Regensburger Uniklinikum ab, wo er eine Stelle als Oberarzt in der Transplantationschirurgie antritt. Gemeinsam mit einem Kollegen schreibt er Medizingeschichte mit der bundesweit ersten sogenannten Split-Leber-Transplantation. Dabei wird die Leber eines lebendigen Spenders geteilt und eine Hälfte einem Patienten eingesetzt.

Die Zahl der Lebertransplantationen in der Regensburger Klinik schießt steil nach oben. 2003 waren dort nur elf Lebertransplantationen vorgenommen worden. 2004 sind es schon 38, ein Jahr später 50.

Prüfung ohne Folgen

Erst viel später wird bekannt, dass O. bereits damals gegen Bestimmungen der Ärztekammer verstoßen hat. 2005 soll er jordanische Patienten verbotenerweise auf die europäische Warteliste für Transplantationen gesetzt und eine in Deutschland gespendete Leber in Jordanien verpflanzt haben. Die Bundesärztekammer hat den Fall damals zwar geprüft, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wurden aber eingestellt. Die Göttinger Universitätsklinik, die ihn 2008 aus Bayern abwirbt und zum Leiter der Transplantationschirurgie macht, will bei der Einstellung O.s von den Regensburger Vorgängen nichts gewusst haben.

In Göttingen kann O. die in ihn gesetzten Hoffnungen erfüllen. Die Zahl der Lebertransplantationen, die zwischenzeitlich auf etwa 20 pro Jahr zurückgegangen waren, kann der Mann auch hier stark steigern. Dass dabei nicht alles mit rechten Dingen zuging, scheint außer Frage zu stehen. Nicht nur Zeugenaussagen, sondern auch Schriftwechsel und andere Dokumente, die in dem Prozess eine Rolle spielten, legen diesen Schluss nahe.

O. selbst indes hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft immer bestritten. „Ich war Tag und Nacht für die Patienten da“, sagte er mehrfach. Sein Beruf als Arzt sei eine Lebensaufgabe für ihn gewesen, ihm sei es immer nur um das Wohl der Kranken gegangen.

Patienten als Privateigentum

Die Zeugen zeichneten ein höchst unterschiedliches Bild von O. Der langjährige Direktor der chirurgischen Uniklinik, Heinz Becker, sagte, dass O. als Transplanteur zwar ein herausragender Techniker sei. Ihm fehle es aber an Empathie und Humanität. Patienten habe er wie sein Privateigentum behandelt. Demgegenüber erklärte ein ehemaliger Assistenzarzt, sein Exchef habe sich mit aller Kraft für seine Patienten eingesetzt und alles getan, um Menschenleben zu retten.

Bloß zu welchem Preis? Und womöglich zu wessen Lasten? Das sind Fragen, auf die das Gericht eine Antwort finden soll, aber möglicherweise in dieser Eindeutigkeit gar nicht kann. Bei den elf Fällen wegen versuchten Totschlags etwa kann niemand konkret benennen, wer die Opfer gewesen sein könnten. Statt konkreter Personen handelt es sich um virtuelle Größen. Überdies kann niemand beweisen, ob tatsächlich jemand zu Tode gekommen ist.

Der Göttinger Medizinrechtler Gunnar Duttge erklärte, er halte zudem den Nachweis für schwierig, dass O. den Tod anderer Menschen billigend in Kauf nahm, während er das Wohl der eigenen Patienten im Auge hatte. Und auch bei der Bewertung der drei Fälle, in denen O. Patienten eine Leber transplantiert haben soll, obwohl dies medizinisch nicht geboten war, gab es Streit unter den Gutachtern. Einzig anhand der Krankenakte im Nachhinein mit 100-prozentiger Sicherheit feststellen zu wollen, ob eine Therapie eindeutig notwendig war oder nicht, gilt in der Medizin als nahezu ausgeschlossen.

Ob O. also am Mittwoch tatsächlich verurteilt wird, ist fraglich. Doch egal, wie es ausgeht – erledigt dürfte der Fall damit ohnehin nicht sein. Prozessbeobachter rechnen fest damit, dass die unterlegene Partei in Revision geht. Zur Not bis vor die Bundesgerichte.

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