Prozess nach Bauernprotesten: Laserpointer gegen Strafzettel
Bei Bauernprotesten in Hamburg zielt ein Mann mit einem Laserpointer auf einen Polizeihubschrauber. Im Prozess spricht er von „unüberlegtem Gedanken“.
Siegfried J. sitzt mit gebeugtem Rücken neben seinem Anwalt im Amtsgericht Hamburg-Harburg und er sieht die Richterin so an, als wäre er ein Schüler, der einer sehr strengen Schuldirektorin Rechenschaft geben muss. J. ist wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung angeklagt und was sein Anwalt für ihn vorträgt, klingt nach jemandem, der im entscheidenden Moment nicht nachgedacht hat: Er nennt es einen „unüberlegten Gedanken“, mit seinem Laserpointer einen Polizeihubschrauber zu blenden.
Siegfried J. ist 51 Jahre alt, gelernter Heizungsbauer, Vater von vier Kindern und am 29. Januar 2024 fuhr er noch vor der Arbeit zum Finkenwerder Ring, um sich dort den Bauernprotesten anzuschließen. Der Laserpointer – Klasse 3b, also von höherer Gefährlichkeit, wie die Richterin später aus einem Gutachten zitieren wird – ist ein Geschenk von Freunden, das er bei der Arbeit nutzt. Als der den Polizeihubschrauber bemerkt, blendet er ihn mehrmals, damit dessen Kamera nicht die Kennzeichen der Demonstrierenden aufnimmt.
In einem zarten Fadenkreuz zu sehen
J. bestreitet den Vorwurf nicht, es wäre müßig angesichts der Aufnahmen, die vor Gericht dazu abgespielt werden. Man sieht ihn auf der Aufnahme des Hubschraubers in einem zarten Fadenkreuz, wie er den Laserpointer nach oben richtet und grünes Licht austritt.
Dann schlendert J. zu den anderen Protestierenden, hält eine Tasse in der Hand, aber er scheint niemanden dort zu kennen, zumindest bleibt er in den Aufnahmen für sich. Dabei sagt er, dass er all das aus „falsch verstandener Solidarität mit den Demonstranten“ getan habe: um ihnen Bußgelder zu ersparen.
Aber es geht vor Gericht nicht um J.s Beziehung zu den Protestierenden. Dass er selbst im Nebenerwerb Landwirt ist, erfährt man erst, wenn man bei ihm nachfragt, nachdem das Urteil schon gefallen ist. Hier in Saal 3.1.6. geht es um die Frage, ob J. durch die Blendung eben nicht nur die Kamera außer Kraft setzte, sondern, so die Anklage „eine Verletzung der Hubschrauberinsassen zumindest billigend in Kauf“ nahm und zudem den Piloten zum Wegfliegen nötigte. Es geht um das Warnschild, das auf dem Laser angebracht ist, um die Frage, wie oft und wie lange J. geblendet hat – die Aussagen dazu liegen zwischen zweimal und mehrere Minuten lang.
Nicht direkt geblendet
Die Besatzung des Helikopters ist als Zeugen geladen. Der Pilot sagt, dass er nicht direkt geblendet worden sei, der Laser aber auf die Stelle in der Kabine, wo er saß, gerichtet wurde. Er habe ohne nachzudenken abgedreht und den Hubschrauber so ausgerichtet, dass er nicht weiter geblendet wurde, aber dem Ursprung des Lichts auf die Spur kommen konnte. Solche Blendungen, sagt der Pilot, kämen gelegentlich vor, sie seien geschult, darauf zu reagieren.
J. entschuldigt sich bei allen drei Beamten, alle drei nehmen es freundlich an. „Nett, dass Sie das sagen“, meint der eine. Zwei von ihnen bleiben im Zuschauerraum, um zu erfahren, welches Urteil das Gericht fällen wird.
Die Richterin liest ein langes Gutachten der bayerischen Polizei vor, die anders als die Hamburgische über ein Gerät verfügt, das den Laserpointer untersuchen kann. Der verfügt über eine Stärke, die in bis zu 13 Metern Abstand irreparable Augenschäden verursachen kann, bis zu 214 Abstand Entfernung starke Blendung und bis zu 956 Meter Abstand Blendung. Der Polizeihubschrauber flog in etwa 400 bis 500 Meter Höhe von J. entfernt.
Der wird noch zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt. Er arbeitet als Bauunterhalter für eine Schule, davor war er selbständig und aus dieser Zeit stammen 100.000 Euro Schulden. J. wirkt nicht wie ein Mensch, dem das Glück auf den Fersen ist, aber natürlich kann das, was im Gericht aufscheint, trügerisch sein.
Schon Kinder werden davor gewarnt
Die Staatsanwältin nimmt J. nicht ab, dass ihm die Gefährdung durch den Laserpointer nicht bewusst war und daher ist sein Geständnis für sie auch nur ein Teilgeständnis. Andererseits glaubt sie, dass J., der nicht vorbestraft ist, bereits vom Verfahren beeindruckt worden ist. Sie fordert eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. J.s Verteidiger plädiert für eine niedrige Geldstrafe. Dann folgt die sonderbar zeitlose Pause vor dem Urteil, die Staatsanwältin faltet ihre Hände, die Richterin macht sich Notizen, reicht der Schreibkraft einen Zettel.
Dann stehen alle zum Urteil auf. „Ich glaube Ihnen, dass es eine spontane Handlung war“, sagt die Richterin. Aber sie glaubt ihm nicht, dass ihm die Gefählichkeit nicht bewusst war. „Es gibt immer wieder Presseberichte dazu. Dass Laserpointer gefährlich sind, sagt man schon Kindern.“ Sie verurteilt J. zu neun Monaten auf Bewährung.
„Ich hatte auf eine Geldstrafe gehofft“, sagt J. auf der Treppe zum Ausgang und „auf Wiedersehen“ in Richtung des Pförtners am Eingang. Er wendet sich mit seinem Anwalt nach links, die beiden Polizisten, die im Saal geblieben waren, biegen rechts ab.
Im Hubschrauber geblendet zu werden, sei kein Spaß, sagen sie, man sitze hinten und wisse nicht, ob der Pilot weiterfliegen könne. Sie finden das Urteil angesichts von J.s Lebensumständen angemessen. Warum? Angesichts der Schulden und der vier Kinder sei eine Geldstrafe doch schlimmer, meinen sie.
In Niebüll ist vor einem halben Jahr ein Mann, Bürgergeldempfänger, der eine Bundeswehrmaschine blendete, zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden. Vielleicht kann der Mann in Niebüll von relativem Glück sprechen. Genau betrachtet kann auch J. von großem Glück sprechen, denn wäre der Hubschrauber abgestürzt, wäre er nicht nur wegen versuchter Körperletzung angeklagt worden.
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