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Prozess gegen NaziorganisationElf Männer vor Gericht

Am Landgericht München hat am Montag ein Prozess gegen mutmaßliche Funktionäre und Mitglieder des verbotenen Neonazi-Netzwerks „Blood & Honour“ begonnen.

Der Hauptangeklagte (vorne) und ein weiterer Angeklagter sitzen mit ihren Anwälten im Gerichtssaal Foto: Peter Kneffel/dpa

München afp | Vor dem Landgericht München I hat am Montag ein Prozess gegen elf Männer wegen der illegalen Fortführung der verbotenen Neonaziorganisation Blood & Honour begonnen. Unter den Angeklagten ist der 41 Jahre alte Sven B., der als sogenannter Divisionsleiter von 2016 bis 2018 Chef der Gruppe in Deutschland und darüber hinaus Leiter der Sektion Thüringen gewesen sein soll.

Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft den Männern im Wesentlichen einen Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot vor. Dazu muss sich ein Teil der Angeklagten wegen Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht verantworten. Blood &Honour ist in Deutschland seit 2000 verboten. Die rechtsextreme Organisation wurde damals vom Bundesinnenministerium aufgelöst, der Weiterbetrieb ist strafbar.

Laut Anklage sollen die Männer zwischen 2016 und 2018 trotzdem das Ziel verfolgt haben, die Strukturen weiterzuführen und durch die Vermarktung der in einschlägigen Kreisen bekannte „Marke“ extremistische Ideen zu verbreiten. Dabei geht es vor allem um den Verkauf von Musik-CDs und Artikeln mit rechtsradikalen Symbolen.

Laut Anklage trafen sich die Mitglieder regelmäßig in unterschiedlicher Besetzung, pro Monat habe es drei Pflichttreffen gegeben. Dabei sollen die zehn Angeklagten Mitglieder – ein elfter Angeklagter soll Unterstützer gewesen sein – altdeutsche Schriftzüge mit Blood & Honour genutzt haben und dies auch auf Kleidung gezeigt haben.

Der Hauptangeklagte B. soll auch Kontakt zu ausländischen Divisionen gehalten und der oberste Finanzverwalter der verbotenen Gruppe gewesen sein. Außerdem soll er als Musikproduzent ein Lied produziert haben, in dem der Holocaust geleugnet wird.

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