Prozess gegen IS-Rückkehrerin: Lange Haft für Marcia M.
Marcia M. soll geholfen haben, Anschläge in Deutschland vorzubereiten. Ihre Reue nahm ihr das Gericht nicht ab. Mit der Aufarbeitung steht sie am Anfang.
Auch das mediale Interesse hat nachgelassen. Irgendwie gleichen sie sich ja auch, diese Geschichten von verirrten, verblendeten Frauen und die Weltöffentlichkeit hat längst andere Sorgen als diesen Krieg von gestern. Das ist vorschnell, glaubt Sofia Koller, immerhin ist die Reintegration dieser Frauen und ihrer Kinder noch lange nicht abgeschlossen. Die Politikwissenschaftler beobachtet bundesweit Prozesse gegen IS-Rückkehrerinnen für das Counter Extremism Project in Berlin, einen transatlantischen Thinktank, der sich der Analyse und Bekämpfung extremistischer Netzwerke verschrieben hat und politische Entscheidungsträger berät.
Mit einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten, die das Gericht über Marcia M. verhängt hat, gehört die heute 34-Jährige aus Salzgitter zu den am härtesten Bestraften. Noch länger ins Gefängnis mussten bisher nur jene Frauen, die sich direkt an der Versklavung und Misshandlung jesidischer Frauen und ihrer Kinder beteiligt hatten – wie Jennifer W. aus Lohne, die sich am grausamen Tod eines Kindes mitschuldig gemacht hatte und dafür nun – nach Revision – zu 14 Jahren Haft verurteilt wurde.
Von jesidischen Sklaven ist im Falle Marcia M. nicht die Rede. Aber sie hat deutlich mehr getan, als ihrem IS-Ehemann bloß den Haushalt zu führen, urteilte das Oberlandesgericht Celle. Am Schwersten wog der Vorwurf, sie habe sich an der Vorbereitung von Anschlägen in Deutschland beteiligt.
Konkrete Anschlagspläne
Marcia M. hatte versucht, Ehefrauen zu rekrutieren, die IS-Kämpfern die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen sollten. Als „Schläfer“, behauptet sie. Die Sicherheitsbehörden glauben allerdings, dass damit schon sehr konkrete Anschlagspläne verbunden waren – und dass Marcia M. das auch klar war. Ähnlich wie im Bataclan in Paris sollten die Männer ein Massaker auf einem nicht näher bezeichneten Musikfestival in der Nähe von Hildesheim begehen, möglicherweise auch bei einem Kinderkonzert in Frankfurt.
Das scheiterte im Wesentlichen an zwei Dingen: Marcia M. chattete, ohne es zu wissen, mit einer Quelle des Bundesnachrichtendienstes. Und die beiden auserkorenen IS-Kämpfer scheiterten an der geschlossenen syrisch-türkischen Grenze. Das, findet der Generalbundesanwalt, ist ihr ja aber nicht zuzurechnen. „Sie hat ihren Teil beigetragen.“
Die Verteidigung macht dagegen geltend: Marcia M. hatte wenige Kenntnisse und keinen Einfluss auf die tatsächlichen Anschlagspläne. Sie handelte auf Anweisung ihres Ehemannes, der sie über die Details im Dunkeln ließ. Außerdem habe sie sich von Anfang an – schon während der Inhaftierung in Syrien, reuig und geständig gezeigt und mit den deutschen Sicherheitsbehörden kooperiert.
Taktische Geständnisse
Die Anklage und letztlich auch der Richter unterstellten ihr aber letztlich taktische Geständnisse. Sie habe manche Vorwürfe eingeräumt, andere geleugnet. An manchen Stellen tatsächlich Vorgänge geschildert, die sie belasten und die der Anklage so gar nicht bekannt waren – die Teilnahme an ideologischen Schulungen etwa oder die Herstellung von Elektronikbauteilen, die vermutlich Teil von Sprengfallen waren.
An anderen Stellen leugnete sie, konnte sich nicht genau erinnern, spielte ihre Beteiligung herunter, glaubte das Gericht. Dabei ging es zum Beispiel um die Tiefe ihrer Kenntnisse zu den Anschlagsvorbereitungen, das Verfertigen propagandistischer Schriften, die Herstellung von Sprengstoffen und Sprengstoffgürteln, ihre Einbindung in ein Frauenbataillon.
Hier wurde allerdings auch deutlich, wie schwierig die Beweiserhebung in diesen Verfahren ist: Das Gericht stützte sich auf die Auswertung von Chats, auf Zeuginnen, die selbst IS-Angehörige waren, nachrichtendienstliche Berichte, die gleich mehrfach gefiltert und vermittelt wurden – weil die Aufzeichnungen und Vernehmer als Zeugen vom BND nicht zur Verfügung gestellt werden.
Marcia M. tut zwar mehr als andere Angeklagte, sie bemüht sich Rede und Antwort zu stehen statt ihre Verteidiger vorgefertigte Erklärungen verlesen zu lassen. Sie versichert immer wieder, es tue ihr leid und sie bereue, was sie getan habe. Aber es fällt ihr auch schwer, nachvollziehbar zu machen, was sie damals antrieb. Sie verstehe sich selbst nicht mehr, sie sei verblendet gewesen, erklärte sie schon beim Prozessauftakt. Eine tiefe, innere Reue vermag das Gericht trotzdem nicht erkennen.
Das liegt vielleicht auch daran, dass ihr der Zugang zu diesen zwei Jahren beim IS tatsächlich versperrt ist, überlagert wird von dem, was danach kam. Die fünf Jahre in Gefangenschaft nehmen in ihren Schilderungen und den Plädoyers ihrer Verteidiger breiten Raum ein. Sie waren ohne Zweifel traumatisierend – auch wenn man zögert, das auszusprechen angesichts des noch viel größeren Leids der jesidischen Opfer.
Es ist deshalb vielleicht verständlich, dass der Vertreter des Generalbundesanwaltes das in seinem Schlussvortrag mit einem knappen „selbst Schuld“ abzubürsten versucht. Aber fest steht auch: Marcia M. hat einen hohen Preis für ihre „Verblendung“ bezahlt. Eindrücklich berichtet sie von dem Bombensplitter, der noch immer durch ihren Körper wandert. Den Verhören und der Haft unter Folterbedingungen. Dem Kampf ums Überleben, die alltägliche – auch sexualisierte – Gewalt in den Lagern. Fehl- und Totgeburten. Von dem totgeborenen Kind, das sie mit ihren eigenen Händen im Lager neben der Latrine verscharen musste.
Ungewisse Zukunft
Davor achselzuckend die Augen zu verschließen, könnte unter Präventions- und Reintegrationserwägungen kontraproduktiv sein. Vor dem Oberlandesgericht geht es dabei vor allem um juristische Feinheiten: Zum Beispiel die Frage, wie diese Zeit, das lange Warten auf die Rückkehr, das dadurch verzögerte Verfahren zu berücksichtigen ist.
Für Marcia M. und andere Rückkehrende wird eine wirkliche Auseinandersetzung mit dem Leid, das sie sich und anderen zugefügt haben, eine konkrete Ausstiegs- und Deradikalisierungsberatung aber erst beginnen können, wenn der Strafprozess abgeschlossen ist. Zu groß ist außerdem die Gefahr, dass die Berater als Zeugen vorgeladen werden, erklärt die Analystin vom Counter Extremism Project.
Marcia M. war 27, als sie ausgereist ist. Sie wird (je nach Führung) Anfang 40 sein, wenn sie das Gefängnis verlässt – und in die Verhältnisse zurückkehrt, aus denen sie in diesen Irrsinn geflohen ist. Anders als andere Frauen hat sie keine eigenen Kinder, die ihrem Leben Halt und Sinn geben – bei allen Problemen, mit denen das für diese Kinder verbunden ist. Ob sie die zwei Waisenkinder, die sie im Camp angenommen hat, wiedersehen darf, ist ungewiss.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Umfrage zu Sicherheitsgefühl
Das Problem mit den Gefühlen
Rekrutierung im Krieg gegen Russland
Von der Straße weg
Israelische Drohnen in Gaza
Testlabor des Grauens
Berliner Sparliste
Erhöht doch die Einnahmen!
„Freiheit“ von Angela Merkel
Die Macht hatte ihren Preis
Gewalt an Frauen
Ein Femizid ist ein Femizid und bleibt ein Femizid