Prozess gegen Gustl Mollath: Die Freiheit, sprechen zu dürfen
Von der Psychiatrie in den Bayerischen Landtag: Gustl Mollath erklärt sich. Sein Auftritt wird zur Demonstration gegen das Justizurteil, das ihn hinter Gitter brachte.
MÜNCHEN taz | Tosender Applaus bricht los, als Gustl Mollath den Konferenzsaal im Bayerischen Landtag durch die Tür rechts neben dem Pult betritt. Mollath lächelt, nickt den Zuschauern, die zuvor in den hinteren Reihen saßen und bei seinem Eintreten aufgestanden sind, zu. Er trägt, was er immer trägt, wenn man ihn sieht: Den zu einer akkuraten Linie gestutzten Schnauzbart, den dunkelblauen Pullover, das rote Polohemd darunter.
Minutenlang hält der Applaus an, solange bis die Klatschenden aufgefordert werden, sich wieder hinzusetzten. Sie feiern ihn wie einen Helden, wie einen, der ganz allein dem bayerischen Behördenwesen trotzt. Dann beginnt die Befragung und der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses im Bayerischen Landtag. Florian Hermann (CSU) ermahnt gleich: Eine „ernsthafte Sitzung“ wolle man hier führen. „Beifallsbekundungen wie gerade eben, die gibt es bitte genau ein Mal.“
Seit 2006 sitzt Mollath zwangsweise in der Psychiatrie ein. „Gegen seinen Willen untergebracht im Bezirkskrankenhaus Bayreuth“, wie er bei der Feststellung seiner Anschrift sagt. Er soll seine Exfrau tätlich angegriffen und Autoreifen zerstochen haben, so der Vorwurf. Deshalb kam es damals zum Verfahren.
CSU-Mitglied Ursula Gresser hat wegen einer Nachricht im Netzwerk Twitter Besuch von der Polizei bekommen. Gresser wies in einem Tweet auf eine Veranstaltung mit Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) am Montag hin: „Wann Mollath freikommt? Diese Frage könnte man Frau Merk am Mo. 10. 06. 13 um 19 Uhr im Landgasthof Hofolding stellen“, heißt in dem mittlerweile gelöschten Beitrag.
Für die Polizei war das Grund genug, Gresser zwei Beamte in Zivil zu schicken. Wie die Ärztin sagte, erklärten ihr die Polizisten, es gebe Bedenken wegen der Sicherheit der Veranstaltung. Das sei ein Versuch gewesen, sie einzuschüchtern und von einem Besuch abzuhalten. „Das war wie der Besuch von Marsmännchen. Da war ich platt.“
Das Justizministerium teilte am Dienstag mit, man prüfe den Vorgang noch. (dpa)
Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach Mollath aber wegen verminderter Schuldfähigkeit vom Vorwurf der Körperverletzung und der Sachbeschädigung frei. Jedoch wurden ihm krankhafter Wahn und Gemeingefährlichkeit unterstellt.
Konvolut wird erneut geprüft
Mollath hatte im Laufe der Verhandlung unter anderem ein 106-seitiges Konvolut zu seiner Verteidigung eingereicht, in dem er auf Schwarzgeldverschiebungen durch Angestellte der Hypovereinsbank (HVB) – darunter auch seine Frau – hinwies. Auch Anzeige hatte er erstattet und zum Teil wirre Schreiben verfasst. Grund genug, ihn bis heute nicht aus der Anstalt zu entlassen.
Mittlerweile belegt ein interner Revisionsbericht der Bank: An Mollaths Behauptungen von damals ist einiges dran. Nun soll der Untersuchungsausschuss klären, warum weder Steuerfahnder noch Richter Mollaths Ausführungen damals ernstgenommen haben. Der Vorsitzende Richter hatte das Konvolut Mollaths nicht einmal gelesen.
Doch es sind genau diese Fragen, die Mollath selbst nicht so recht beantworten kann.
„Darf ich da auch so weit ausholen, wie das überhaupt zu der Situation gekommen ist?“, fragt Mollath mit ruhiger, sonorer Stimme und beginnt von den Machenschaften seiner Frau und weiterer Bankangestellter zu berichten. „Da wurden in großem Umfang Vermögenswerte verlagert“, sagt er.
Mollath wirkt gefasst
Mollath spricht frei, nennt Namen und Daten genau. Man merkt: Er hat diese Geschichte schon oft erzählt. Es ist sein Narrativ. „Es liegt keine psychische Krankheit vor, kein paranoides Wahnsystem“, sagt er. „Ich kann unterscheiden zwischen Indizien und Wahnvorstellungen.“
Aber es ist nicht die Geschichte, die vor dem Untersuchungsausschuss wichtig ist. „Wir können hier nicht darüber entscheiden, ob Sie zu Recht oder zu Unrecht in der Psychiatrie in Bayreuth untergebracht sind“, hatte der Ausschussvorsitzende Hermann eingangs betont, aber dennoch ist es genau diese Frage, die bei Mollaths Aussage ständig mitschwingt.
Was die Ausschussmitglieder stattdessen interessiert, sind die Beweggründe für Mollaths Konvolut. Warum hat er ein so ausführliches Papier geschrieben, das am Ende dazu führte, dass der Richter seine geistige Gesundheit anzweifelte?
Mollath nimmt den Schnellhefter, den er mitgebracht hat, in die Hand. „Das ist schon ganz schön dick“, sagt er und wiegt sein eigenes Werk in Händen. Das könne einem schon wirr vorkommen. „Rückwirkend hätte ich das sicher anders machen sollen.“
Mollath: „Man wollte nicht ermitteln“
Doch damals sei es drunter und drüber gegangen, die Scheidung von seiner Frau, die Anzeigen, die Verhaftung. „Heute würde ich mit ruhigerem Blut dran gehen, aber damals ist das meiner Leistungsfähigkeit entgangen“, sagt Mollath.
Trotzdem bleibt Mollath dabei: „Wenn man das mal in die Hand nimmt und durchblättert, dann sieht man, dass es um Schwarzgeld geht.“ Seine Darlegung enthält unter anderem ein Schreiben der HBV, das in dem Zusammenhang auf interne Untersuchungen verweist, dazu Buchungsanordnungen zu Nummernkonten, Anlagevermögensverzeichnisse und viele Namen.
„Da hätte man hellhörig werden müssen“, sagt Mollath bedächtig. „Hat jemand von der Staatsanwaltschaft oder von Steuerfahndung jemals mit Ihnen über das Konvolut gesprochen?“ will Hermann wissen. Mollath verneint: „Für mich persönlich drängt sich vehement auf: Man wollte nicht ermitteln.“
Auch von der Gerichtsverhandlung am Landgericht Nürnberg Fürth berichtet Mollath. „Die Verhandlung am 8. August 2006 im Nürnberger Justizpalast mit Richter Otto Brixner: „Es war schlichtweg die Hölle“, sagt er nach wie vor mit tiefer, ruhiger Stimme. „Wenn ich jetzt das Protokoll lese, habe ich das Gefühl, in einer anderen Verhandlung gewesen zu sein.“
Nächtliche Kontrolle, Hofgang mit Fußfesseln
Über die schlechten Bedingungen in der Psychiatrie klagt Mollath: Das wünsche ich nicht meinem ärgsten Feind“, sagt er. Nächtliche Kontrollen, die ihn kaum schlafen lassen, ein Hofgang mit Fußfesseln, Stifte und Blöcke, um die er betteln muss, Akten und Unterlagen die verschwinden.
„Es ist schon jetzt unerträglich“, sagt Mollath. „Sollte es am Ende doch so weit kommen, dass ich lebenslänglich inhaftiert bleibe, dann bitte ich um Sicherheitsverwahrung in einem ordentlichen Gefängnis“, sagt er. Das käme den Steuerzahler sogar billiger.
Streckenweise ist es ein berührender Auftritt. Der Frage aber, warum das bayerische Justiz- und Steuerfahndungswesen in Mollaths Fall so gründlich versagt zu haben scheint, ist der Ausschuss auch nach Gustl Mollaths Aussage kein Stück näher gekommen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag in Magdeburg
Bis Freitag war er einer von uns
Elon Musk und die AfD
Die Welt zerstören und dann ab auf den Mars
Magdeburg nach dem Anschlag
Atempause und stilles Gedenken
Nordkoreas Soldaten in Russland
Kim Jong Un liefert Kanonenfutter
Bankkarten für Geflüchtete
Bezahlkarte – rassistisch oder smart?
Anschlag in Magdeburg
Der Täter hat sein Ziel erreicht: Angst verbreiten