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Prozess Brandanschlag in NauenGericht hebt Urteil gegen Neonazi auf

Wegen eines Anschlags auf eine Asylbewerberunterkunft wurde ein NPD-Politiker zu neun Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof entschied nun dagegen.

2015 ging die Sporthalle in Nauen in Flammen auf Foto: dpa

Potsdam/Karlsruhe dpa | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Neonazi Maik Schneider wegen der Brandstiftung von Nauen im Land Brandenburg aufgehoben. Diese Entscheidung veröffentlichte der BGH am Donnerstag, zuvor hatte die Märkische Allgemeine unter Berufung auf Schneiders Verteidiger darüber berichtet.

Der Prozess gegen den damaligen NPD-Politiker wegen der Brandstiftung an einer als Asylbewerberunterkunft vorgesehenen Turnhalle in Nauen muss nun am Landgericht Potsdam neu aufgerollt werden. Schneider war im ersten Prozess zu einer Gesamtstrafe von neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass ein Schöffe in dem Prozess Äußerungen von Schneider zu seiner Tat als „Quatsch“ bezeichnet hatte. Die darauf folgenden Zweifel Schneiders an der Unparteilichkeit des Schöffen waren aus Sicht des obersten Strafgerichts gerechtfertigt.

Schneiders Verteidiger Michael Knaak will nun vor dem Oberlandesgericht versuchen, seinen Mandanten aus der Untersuchungshaft herauszubekommen. Schneider sitze seit zwei Jahren und vier Monaten ohne rechtskräftiges Urteil in Untersuchungshaft, sagte Knaak am Donnerstag dem rbb.

Der BGH hob auch das Urteil gegen einen Mitangeklagten Schneiders in Bezug auf das Strafmaß auf. Dieser war wegen der Brandstiftung und anderer Delikte zu insgesamt sieben Jahren verurteilt worden. Wegen Ungereimtheiten bei der Bewertung einzelner Strafen müsse über diese Gesamtstrafe neu verhandelt und entschieden werden, so die BGH-Richter.

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6 Kommentare

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  • Naja - Gemach Gemach.

     

    “Während der Verlesung der schriftlichen Erklärung des Angeklagten am ersten Hauptverhandlungstag hatte ein Schöffe ihn gefragt, ob er tatsächlich den "Quatsch" glaube, den er "hier erzähle". Ein darauffolgendes Ablehnungsgesuch wies die Strafkammer als unzulässig zurück.

    Dieser Ausspruch habe, anders als vom LG entschieden, ein Misstrauen des Angeklagten in die Unparteilichkeit des Schöffen gerechtfertigt, so der BGH. Zudem seien damit zwingend die Voraussetzungen für eine Ablehnung des Schöffen erfüllt: "Der Schöffe hat mit seiner Bemerkung deutlich gemacht, dass er der Einlassung des Angeklagten nicht nur nicht folgen werde, sondern sie für völlig unsinnig halte ('Quatsch')".…“

     

    Noch Fragen?

     

    unterm——->

    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-3str55917-urteil-aufgehoben-brandstiftung-nauen-befangenheit-schoeffe/

    &

    Mein altgedienter Kollege Vors. pflegte die neu gewählten ehrenamtlichen RichterInnen etwa derart zu belehren!

    “Sie müssen in der Sitzung nicht wie die Ölgötzen hinter der Richterbank sitzen. Aber herzhaftes Lachen - wenn Sie was für Kappes halten. Geht halt auch nicht!“

    Rheinländer halt. Normal.

  • Die mär vom unparteiischen richter, der bis zum letzten Wort des Angeklagten unparteiisch ist und dann.....auf einmal.....eine Meinung taucht am Horizont auf.....und da.....noch eine! Und dann wird reiflich überlegt und abgewogen, Urteile und Literatur gewälzt, dann wie aus dem nichts, kommt das unparteiische Urteil in den richterkopf :)

    • @siri nihil:

      Ja - So ähnlich sprachlos!;)

       

      Geht - Nihil ex Nihilo *¡*

       

      unterm——>

      *Raubdrucktitel Diss. Dr. Helmut Kohl

      2. Aufl. (“Saumagen“ 1.Aufl. - ;) Verworfen mangels Inhalt*!*

      • @Lowandorder:

        So ein Urteil gehe ich mit jetzt abholen und dann ist endlich Wochenende :)

  • Na das ist ja ein objektiver Quatsch.

  • Na Mahlzeit

     

    “Prozess Brandanschlag in Nauen

    Gericht hebt Urteil gegen Neonazi auf

    Wegen eines Anschlags auf eine Asylbewerberunterkunft wurde ein NPD-Politiker zu neun Jahren Haft verurteilt.

     

    Der Bundesgerichtshof entschied nun dagegen.“

     

    Ah ja*¿* Wer bitte schreibt son Müll!

     

    “Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass ein Schöffe in dem Prozess Äußerungen von Schneider zu seiner Tat als „Quatsch“ bezeichnet hatte. Die darauf folgenden Zweifel Schneiders an der Unparteilichkeit des Schöffen waren aus Sicht des obersten Strafgerichts gerechtfertigt.“

     

    kurz - Dauer-fernie oder Ball vore Birne!