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Protestkundgebung vor der tazWiderstand gegen Kündigungen

Die taz hat drei An­zei­gen­ver­käu­fe­r:in­nen in Hamburg und Bremen gekündigt. Auf einer Kundgebung wehren sich ihre Kol­le­g:in­nen in Berlin.

Protest vor der taz: Solidarität mit den Gekündigten Foto: Florian Boillot

Berlin taz | Aufruhr in der taz: Seit der Betriebsrat der taz Nord am vergangenen Mittwoch darüber informierte, dass drei Kol­le­g:in­nen der Anzeigenabteilung in Hamburg und Bremen gekündigt wurden, schlagen die Wogen im Haus hoch. Zunächst entlud sich die Empörung vieler Mit­ar­bei­te­r:in­nen per Mail im sogenannten Tagesthema, am Montag dann auch auf der Straße vor dem Redaktionsgebäude in der Friedrichstraße.

In Solidarität mit den drei Gekündigten hatte Verdi zu einer Kundgebung aufgerufen, mit Protestschildern und Megafon. Jörg Reichel, Landesgeschäftsführer der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU), sprach vom „Selbstverständnis der taz“, dass Probleme gemeinsam gelöst werden. Dieser Konsens von „Solidarität und Fairness“ sei mit dem Schritt der Geschäftsführung „aufgekündigt“ worden. Dabei galt das Versprechen: Im Transformationsprozess der taz hin zu einem überwiegend digitalen Produkt wird niemand zurückgelassen, kei­ne:r müsse sich vor dem Verlust des Arbeitsplatzes fürchten.

Für die drei An­zei­gen­ver­käu­fe­r:in­nen im Norden, 57 bis 60 Jahre alt, gilt das nicht mehr. Ihre Abteilung wird aufgelöst, so haben es Geschäftsführung und Vorstand entschieden. Dass sich die Anzeigenakquise im Norden nicht mehr lohnt, ist allerdings auch eine Folge des Zusammenstreichens der Lokalseiten im Zuge des Umbaus zum gemeinsamen Wochenendbuch Stadtland der taz Berlin und taz Nord.

Die drei nun Gekündigten hätten in die Anzeigenabteilung nach Berlin wechseln können – so das vergiftete Angebot an drei Menschen, die kurz vor Renteneintritt ihren Lebensmittelpunkt nicht mehr verlegen wollen, schon gar nicht in eine Stadt mit Neuvermietungsmieten, die von taz-Niedriglöhnen kaum zu stemmen sind. Eine Weiterbeschäftigung aus dem Homeoffice heraus wurde, auch von der Anzeigenressortleitung, abgelehnt.

Dass die Geschäftsführung, bestehend aus Aline Lüllmann und Andreas Marggraf, in ihrem Rechtfertigungsschreiben ebenjenen Punkt stark machte – die vermeintliche Erfordernis eines gemeinsamen Arbeitsortes für den kreativen Prozess –, erntet Unverständnis. Seit zwei Jahren arbeitet die taz überwiegend im Homeoffice; auch die Wochenendausgabe Stadtland wird nicht an einem Ort hergestellt. Für Jörg Reichel gab es nur einen Kommentar zu dieser Argumentation: „Das ist frech gelogen.“ Die Unfähigkeit, auch digital zusammenzuarbeiten, erinnere an ein „Käseblatt“.

Große Beteiligung

Handgezählte 44 tazler:in­nen bekundeten ihre Solidarität, kaum mehr als 50 waren an diesem Tag im Haus. Das zeigt: Die taz arbeitet weiterhin zu einem guten Teil aus dem Homeoffice – und die Ablehnung der Kündigungen ist nahezu einhellig. Der Vorstand sah sich mittlerweile dazu veranlasst, eine Mitarbeitendenversammlung am 13. April einzuberufen, natürlich auf Zoom. Mehr als den Appell, den Schritt rückgängig zu machen, kann diese nicht beschließen.

Der taz Nord-Betriebsrat hat Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt, auch, damit die drei eine Kündigungsschutzklage einlegen können. Ob die Kündigung juristisch anfechtbar ist, scheint angesichts der Schließung der ganzen Abteilung aber fraglich.

Was also bleibt, sind der Widerstand und der politische Druck aus der Belegschaft. Arbeitskampf hat der taz bislang noch gefehlt. Selten hat sich die Belegschaft so einhellig, so solidarisch und kampflustig gezeigt. Auf der Kundgebung wurden vom Berliner Betriebsratschef Solidaritätsbekundungen und Stellungnahmen der taz-Auslandskorrespondenten und der taz Nord-Betriebsratschefin verlesen. Der Kampf um unsere gemeinsame Zukunft hat gerade erst begonnen.

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6 Kommentare

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  • Da liegt doch eine Betriebsänderung vor nach BetrVG 111. Da kann der Betriebsrat einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln. Ist das passiert? Wenn nicht, warum nicht? Da kann man sogar bis vor die Einigungsstelle gehen für den Sozialplan.

    Die Kündigungsschutzklage kann man immer einreichen, dazu braucht man keinen Widerspruch des BR. Der Widerspruch erhöht nur die Aussicht auf Erfolg der Klage, wenn er fundiert ist.

  • Ich überlege mir seit einiger Zeit, ob ich wieder ein taz-Abo abschließen soll. Lange konnte ich es mir nicht leisten. Macht es mir leicht und berichtet doch demnächst, dass die Kündigung zurückgenommen wurde.

  • Bitte liebe TAZ so nicht. Ihr wolltet immer anders sein als die Anderen also handelt auch danach.

  • RS
    Ria Sauter

    Was aus der TAZ wurde, treibt mir die Schamesröte ins Gesicht.



    Wie die Veränderungen bei den Grünen, waren solche Handlungsweisen undenkbar.

  • Hut ab, das dieser Vorgang hier veröffentlicht wird.



    Traurig, wenn man auch bei der TAZ ältere und verdiente Mitarbeiter mit solchen Argumenten loswerden will. Als ob es für den Anzeigenverkauf einer Anwesenheit vor Ort bedürfte.



    Solche Begründungen kennt man tatsächlich eher aus anderen Verlagen, mit den sich die TAZ doch nie gemein machen wollte ...

  • Ich bin Genossin und gegen die Kündigung der drei Mitarbeiter*innen aus dem Norden. Ich kritisiere den mangelnden Willen und die fehlende Kreativität!



    Vorschläge liegen doch auf dem Tisch!



    TAZ, da geht noch was!