Proteste in Afghanistan: Unterschriften gegen sexuelle Gewalt
Mehrfachvergewaltigungen sorgen auch in Afghanistan für Proteste. Eine Unterschriftenkampagne gegen sexuelle Gewalt sammelte bisher 3.000 Unterschriften.
BERLIN taz | Wie in Indien sorgt auch in Afghanistan die Mehrfachvergewaltigung einer jungen Frau für Proteste. Am Wochenende berichteten örtliche Medien, dass am 3. Januar vier Männer im Dorf Laram Kala in der Provinz Ghasni südlich von Kabul eine junge Frau vergewaltigt haben.
Sie sei in „ernstem“ Zustand zur Behandlung in die Hauptstadt gebracht worden. Hamida Gulestani, Mitglied des gewählten Provinzrates von Ghasni, warf den örtlichen Behörden Vertuschung vor. Bisher sind weitere Umstände der Tat unbekannt, da das Gebiet unter Kontrolle örtlicher Antitaliban-Milizen steht.
Der Vorfall ist nur der letzte einer Serie. Allein in den ersten zwei Dezemberwochen waren in Afghanistan Morde an vier weiteren Frauen bekannt geworden, zum Teil nach vorangegangener Vergewaltigung. Zwei davon trugen sich in der Provinz Kundus zu, bis vor Kurzem Verantwortungsbereich der Bundeswehr.
Drei der Opfer waren minderjährig. Wie im benachbarten Pakistan gilt in einigen Stammesgebieten Vergewaltigung als Sühne für von männlichen Verwandten begangene Verbrechen. Nach Protesten in mehreren Städten starteten Anfang Januar afghanische Frauenorganisationen eine zehntägige Kampagne für die konsequente Umsetzung des seit 2009 geltenden Gesetzes zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen.
Auch Karsai unterschreibt
Bisher sammelten sie 3.000 Unterschriften, darunter die von Präsident Hamid Karsai. Trotz des Gesetzes hat sich laut der Unabhängigen Menschenrechtskommission die Zahl registrierter Gewalttaten gegen Frauen im vergangenen Jahr auf etwa 4.000 verdoppelt.
„Der Anstieg an berichteten Fällen könnte ein Zeichen dafür sein, dass sich die afghanische Gesellschaft graduell ändert“, schreibt die Frauenaktivistin Wazhma Samandary, „wenn einzelne Frauen und manchmal ihre Familien nun offen sprechen und Entschädigung verlangen, wenigstens in den extremsten Fällen.“ Gleichzeitig verweist sie auf die vermutete hohe Dunkelziffer und dass die jüngsten Fälle Urteilen gegen Frauenmörder folgten, die erstmals nicht milde ausfielen.
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