Protestcamp am Hambacher Forst: Wiese muss geräumt werden
Das Wiesencamp ist eine Art Stützpunkt für die Protestbewegung. Das Verwaltungsgericht entscheidet, dass es keine Zukunft mehr hat.
Der Privatmann, der seine Wiese seit Jahren zur Verfügung stellt, könne sich nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen. Geschützt sei nur die friedliche Versammlung ohne Waffen, stellten die Richter fest. Davon könne angesichts regelmäßiger gewalttätigen Aktionen und Straftaten im Bereich des Hambacher Forsts nicht die Rede sein, stellten die Richter fest und verwiesen auf den NRW-Verfassungsschutzbericht.
Die Polizei habe zwischen 2015 und 2018 knapp 1.700 politisch motivierte Straftaten in dem Bereich erfasst. Dem Protest sei der friedliche Charakter abzusprechen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.
Der Eigentümer wehrt sich den Angaben nach seit Jahren gegen die Räumung der nach Einschätzung der Behörden widerrechtlich errichteten Bauten. Gegen eine entsprechende Verfügung aus dem Jahr 2013 ist er durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht gezogen.
Das Wiesencamp ist eine Art Stützpunkt für die Protestbewegung mit Duschen, Solaranlage oder Werkstatt, wie der Seite der Waldbesetzer „Hambi bleibt“ zu entnehmen ist.
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