Protest gegen Kennzeichnungspflicht: Polizisten vergleichen sich mit KZ-Häftlingen
Polizisten wehren sich mit NS-Vergleich bei Behördenleitung dagegen, dass sie Nummern tragen sollen. Vizepräsidentin Margarete Koppers und Gesamtpersonalrat zeigen sich empört.
Bei der Berliner Polizei gibt es Beamte, die die Einführung der individuellen Kennzeichnung mit KZ-Methoden vergleichen. Die Einführung einer Zahlenkombination habe ihre "Wurzeln in den deutschen Konzentrationslagern", heißt es in dem Beschwerdeschreiben an die Behördenleitung gegen die Anordnung zur Kennzeichnung. "Zur besseren Unterscheidung der Häftlinge von den anderen uniformierten Häftlingen" sei auch im KZ an der Häftlingsuniform eine sichtbare Nummer angebracht worden. Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers und der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats der Polizei Karl-Heinz Droppmann haben sich am Donnerstag in einem Behördenrundschreiben gegen diesen Vergleich verwahrt. Wer diesen ziehe, "hat die Dimension der geschichtlichen Ereignisse völlig aus dem Blick verloren", schreiben sie.
Seit Ende Juli bekommen Berlins Polizisten die neuen Namens- und Nummernschilder ausgehändigt. Sie sind verpflichtet, das Schildchen zu tragen, allerdings ist es ihnen überlassen, ob darauf ihr Name oder eine Nummer steht. Dass sich die Begeisterung über die Anordnung in Grenzen hält, ist bekannt. Die Front der Gegner wird von der Gewerkschaft der Polizei und den Personalräten angeführt. Vier Gewerkschaftsmitglieder haben Klage gegen die Kennzeichnung angekündigt (taz berichtete).
Mit dem KZ-Vergleich hat die Auseinandersetzung eine neue Ebene erreicht. Nach Informationen der taz handelte es sich bei dem Schreiben um einen Musterbrief an die Behördenleitung, in dem einzelne Beamte mit wortgleichen Textpassagen gegen die Kennzeichnungspflicht protestieren. Ein Polizeisprecher schätzte auf taz-Anfrage, dass der Brief seit dem 2. August rund 40-mal bei Vizepräsidentin Koppers eingegangen sei. In dem Schreiben wird nach Informationen der taz darauf verwiesen, dass ein Polizist nunmehr öffentlich mit der ihm zugewiesenen Nummer angesprochen werden könne. "Er wird damit auf diesem begrenzten Bereich einem ehemaligen KZ-Häftling gleichgestellt und zu einer Nummer (Objekt) degradiert, unter Verlust seines sozialen Wert- und Achtungsanspruchs in der Gemeinschaft."
In dem Antwortschreiben erklären Koppers und der Gesamtpersonaltrat (GPR), sich am Donnerstag über das Beschwerdeschreiben ausgetauscht zu haben. Der GPR lehne die Kennzeichnung weiterhin ab, schreibt Koppers. Der Vergleich "mit dem verachtungswürdigen Vorgehen der Nationalsozialisten in Konzentrationslagern" habe die Kollegen vom GPR aber ebenso erschüttert wie sie. Das Rundschreiben endet mit der Bitte an alle Mitarbeiter, "ungeachtet der unterschiedlichen Standpunkte die sachliche Ebene nicht zu verlassen".
Auch die Gewerkschaft der Polizei distanzierte sich von dem Vergleich. "Das ist nicht unser Stil. Wir führen unseren Prozess ordentlich, wie es sich gehört."
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