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Protest gegen AfD-FrauenmarschBlockade bleibt straffrei

Zwei Jahre wurde gegen mehrere Grüne und Linke ermittelt, die gegen eine AfD-Demo protestiert hatten. Nun wurden einige Verfahren eingestellt.

Kein Durchkommen: Protest gegen den AfD-Marsch im Februar 2018 auf der Rudi-Dutschke-Straße Foto: dpa

Berlin taz | Es war ein außergewöhnlicher Schritt: Im Oktober 2018 ließ die Berliner Staatsanwaltschaft die Immunität gleich einer ganzen Reihe von Abgeordneten aus dem Bundestag und dem Berliner Abgeordnetenhaus aufheben, darunter die der Grünen Canan Bayram und der Linken Caren Lay. Der Vorwurf: Die PolitikerInnen hätten rechtswidrig einen rechten Aufmarsch blockiert. Nun – nach zwei Jahren Ermittlungen – ist klar: Es wird keine Strafen geben, zumindest nicht für Bayram und Lay.

Die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte der taz, dass die Verfahren gegen die beiden PolitikerInnen eingestellt wurden. „Ihnen war ein strafbares Verhalten nicht nachzuweisen“, sagte eine Sprecherin. Weiter offen seien indes die Verfahren gegen die vier VertreterInnen des Berliner Abgeordnetenhauses.

Den PolitikerInnen wurde vorgeworfen, im Februar 2018 einen rechten „Frauenmarsch“ der AfD-Politikerin Leyla Bilge in Berlin verhindert zu haben, der vom Stadtteil Kreuzberg zum Kanzleramt ziehen wollte. Mit anderen Personen hätten sie, durch „gemeinsames enges Zusammenstehen“, eine Kreuzung blockiert, sich teils auch untergehakt und hingesetzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz.

Und die Ermittler trieben tatsächlich einigen Aufwand. Ein dutzend PolizistInnen wurden befragt, Fotos und Videos ausgewertet. Im Fall von Canan Bayram aber kam man früh zum Schluss: Sie habe nur am Rand gestanden, „es konnten keine strafrechtlich relevanten Szenen beobachtet werden“. Auch zu Lay heißt es in Ermittlungsunterlagen: Sie habe mit Demonstranten gesprochen, „jedoch steht sie nur an der Seite“. Dennoch blieb das Verfahren zwei Jahre offen – bis jetzt.

„Antifaschismus zu kriminalisieren, ist gefährlich.“

Für Bayram ist die Verfahrenseinstellung überfällig: „Es ist absurd, dass die Ermittlungen ohne jeglichen Anhaltspunkt für rechtswidriges Verhalten so lange geführt wurden.“ Der Protest gegen den rechten Aufmarsch sei richtig gewesen. „Rassismus ist keine Meinung, sondern tötet. Antifaschismus zu kriminalisieren, ist gefährlich.“

Auch Linken-Fraktionsvize Caren Lay begrüßte die Einstellung: „Proteste gegen rassistische Hetze sind legitim und notwendig. Ich werde mich auch in Zukunft Rassist*innen und Nazis und ihrer menschenfeindlichen und autoritären Ideologie entgegenstellen.“

Die Berliner Staatsanwaltschaft knüpft damit an frühere Entscheidungen an. Denn schon einmal wurde gegen PolitikerInnen ermittelt, weil sie Rechtsextreme blockierten: einen Großaufmarsch 2011 in Dresden. Auch damals schon gehörte Lay zu den Beschuldigten – und bekam am Ende eine Verfahrenseinstellungen wegen Geringfügigkeit.

Im Fall des rechten „Frauenmarschs“ laufen die Ermittlungen indes noch gegen die Berliner Grünen-Abgeordneten Katrin Schmidberger, Fatos Topac und Georg Kössler weiter, ebenso wie gegen den Linken Hakan Tas. „Ich gehe von einer Einstellung des Verfahrens aus“, sagt auch Kössler. „Die aktive Ausübung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit gegen rassistische Hetze ist legitim.“

Unterdessen hat der Justizausschuss des Thüringer Landtags entschieden, die Immunität der Linken-Fraktionsvorsitzenden Susanne Hennig-Wellsow in der neuen Legislatur erneut aufzuheben. Das gab Hennig-Wellsow auf Twitter bekannt. Gegen die Thüringer Linken-Chefin und ihren Kollegen Christian Schaft ermittelt die Erfurter Staatsanwaltschaft. Hennig-Wellsow und Schaft beteiligten sich am 1. Mai 2019 an einer Sitzblockade gegen eine AfD-Kundgebung. Die AfD hatte Strafanzeige erstattet.

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2 Kommentare

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  • Die alte Masche: die Justizorgane schützen den rechten Rand. Ein Riesenaufwand wegen nichts im Protest gegen rechts, aber nichts gegen die Brandstifter von Flüchtlingsheimen, Schläger, die rassistische Angriffe machen und Mörder aus rassistischen Gründen...



    Warum auch? Wir sind doch in Deutschland.

  • „Die aktive Ausübung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit gegen rassistische Hetze ist legitim.“



    Das wäre mir neu ... zumindest in Deutschland ist es, dank der gedankenlosen Hetze der Medien sowie deren fehlender Einsatz für Pressefreiheit und den Schutz von Journalisten bzw. Informanten, nicht mehr so.



    Auch die Taz ist da leider keine Ausnahme mehr.