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Privatisierung von AutobahnenTrassen als Tauschmasse

Finanzausgleich ist langweilig? Ach was, da wird gepokert, bis die Voraussetzungen für die Privatisierung der Autobahnen endlich geschaffen sind.

Lohnend: Wer die Autobahn hat, kann kassieren Foto: dpa

BERLIN taz | Die Bundesregierung verfolgt mit Hochdruck ihr Ziel, Autobahnen mit der Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft zu privatisieren. Das geht aus einem 15-Punkte-Papier des Bundesfinanzministeriums (BMF) hervor, das der taz vorliegt.

An diesem Donnerstag treffen sich Bund und Länder erneut, um ihre Finanzbeziehungen neu zu ordnen. Die Verhandlungen sind nötig, denn Ende Dezember 2019 läuft das Gesetz über den Finanzausgleich aus. Die Neuregelung soll dann bis 2030 gelten.

Gelingt wieder kein Durchbruch, wäre eine Einigung vor der Bundestagswahl 2017 aus zeitlichen Gründen ausgeschlossen, sagen Beteiligte. Das soll verhindert werden.

Die Länder fordern rund 9,7 Milliarden Euro vom Bund. Der Bund will nach taz-Informationen nur 8,5 Milliarden Euro zahlen. Bereits für diese Summe stellt er hohe Bedingungen, die das BMF in ihren 15 Punkten aufzählt. Der kritischste dürfte der Aufbau einer Bundesfernstraßengesellschaft sein.

Punkt eins im Verhandlungspapier: „Reform der Bundesauftragsverwaltung mit Schwerpunkt Bundesautobahnen und Übernahme in die Bundesverwaltung (übrigen Bundesfernstraßen optional)“. Es „soll eine unter staatlicher Regelung stehende privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft eingesetzt werden. Dazu entsprechende Ermächtigungen in Art 90 GG. Eckpunkte für Ausgestaltung sind festzulegen“.

Ende der Länderhoheit

Die Länder müssten also die Hoheit über die Verwaltung der Bundesfernstraßen abgeben, die neue zentralisierte Behörde könnte ohne Umwege Filetstücke der Infrastruktur privatisieren.

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte den Versicherungskonzernen genau diese Anlagemöglichkeit versprochen. Und dafür ist eine Änderung des Artikel 90 des Grundgesetzes nötig. Das Bundesverkehrsministerium hat diese bereits ausgearbeitet, hält die Pläne bislang aber unter Verschluss. Für das Gutachten wurde eine private Kanzlei beauftragt. Warum das Ministerium die Aufgabe nicht selbst erledigen konnte, beantwortet es der taz nicht. Auch Einblicke in das Gutachten wurden der taz verweigert, die deswegen bereits auf Herausgabe klagt.

Die Länder fordern rund 9,7 Milliarden Euro vom Bund

Auch die Vergabe weiterer Privatisierungsgutachten ist nach Auffassung des Ministeriums geheim. Selbst die Auftragnehmer bleiben aus „grundrechtsrelevanten Gründen“ unter Verschluss. Verhandelt werden soll mit den Ländern nun laut dem Papier des Bundesfinanzministeriums auch der „Übergang von Personal- und Sachmitteln“. Hier geht es um Löhne und Pensionen von Tausenden von Mitarbeitern, die auf den Bund übertragen werden müssten.

Der Aufwand dafür wurde bisher nicht berechnet. Das geht aus einer Anfrage der Linken-Abgeordneten Sabine Leidig hervor. Experten taxieren die Kosten auf mehrere Milliarden Euro. Doch die Regierung kennt nicht einmal die exakte Anzahl der Mitarbeiter, die übernommen werden müssten. Der Zeitdruck bei den Verhandlungen ist so hoch, dass selbst innerhalb der Bundesregierung kein abgestimmter Entwurf zur Grundgesetzänderung vorliegt. Das geht aus einer Antwort von Mittwoch an Leidig hervor, die der taz vorliegt. Und aus dem Finanzministerium heißt es, niemand wisse, wie das ausgeht.

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6 Kommentare

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  • Ok - den ollen Cato - Habe ich für die hier infrage stehenden Privatisierungsvorhaben - schon des öfteren gegeben - Also - a-gähn ~>

     

    & dabei ist auf die damit insbesondere einhergehenden Rechtschutzverkürzungen zulasten Bürger/Öffentlichkeit/Gemeinwohl - & Als Pendant - Die Beschleunigung der Privaten Kapitalakkumulation - hinzuweisen! Aber Hallo!

    Während nämlich bisher alle mit Planungen/Gründungen/Unterhalt  etc - Autobahnen & sonstigem Trassenbau – wie Großprojekten allgemein - zusammenhängenden Rechtsfragen (einschl. sog VerwPrivatrecht!) 

    -  UNEINGESCHRÄNKT - Öffentlichem Recht unterfallen!

     

    Hat/hatte dies bisher zwingend zur Folge - daß auch der RECHTSCHUTZ - UNEINGESCHRÄNKT - & der RECHTSWEG zu den (öffentlich-rechtlichen) Verwaltungsgerichten zwingend eröffnet ist/unterfällt- &

    Endstation Karlsruhe!

     

    D.h. Es gilt - UNEINGESCHRÄNKT -

    Die Offizialmaxime - der Untersuchungsgrundsatz!!

    Was aber - DAS SCHISMA - des deutschen Rechts - die zuständigen Verwaltungsgerichte berechtigt -  

    Ddie Herausgabe aller Akten Unterlagen etc zwingend zu verlangen. & Sehr wichtig! - 

    Zudem sind diese Art öffentlich-rechtlichen Gericht frei -

    Nach IHRER Einschätzung &

    Was allein nach öffentlichem Recht veranlaßt ist - Gutachten einzuholen/Beweise zu erheben etc..

    Eben dies aber ist im sog.

    PrivatRecht diametral ANDERS! ENTGEGENGESETZT!

    Nach der sog Parteienmaxime - nämlich - bestimmen

    ALLEIN die privaten Parteien - 

    Was sie in den Prozeß einführen – bzw Ist die Öffentliche Hand gezwungen -

    Dabei deren alleinigen privaten Interessen zu schützen!!

    D.h. was beide dem Gericht vorzulegen gedenken - unterfällt

    Allein privaten Interessen!

    Na Servus!

     

    ff

  • Für die Reform der Autobahnverwaltung wird eine Grundgesetzänderung benötigt und d.h. es muss auch ein Gesetzesentwurf vorgelegt und diskutiert werden - ein Grundgesetzänderungsentwurf! Es ist doch mehr als dreist, zu verlangen, dass die Länder einer Änderung zustimmen, von der sie nicht mal wissen, wie sie aussieht. Die Regierung muss ihre Pläne offenlegen und keinen Kuhhandel mit Grundgesetz veranstalten.

  • Vielleicht baut der Sigmar schon mal vor; Chef der Bundesfernstraßengesellschaft wäre doch eine nette Beschäftigung.

  • EIne Privatisierung von Autobahnen lehne ich ab. Privatisierungen kommen der Allgemeinheit immer teurer, da die Privaten immer zuerst den Gewinn suchen und nicht das Wohl der Allgemeinheit. Statt AUtobahnen zu privatisieren sollten die Steuern der großen Unternehmer erhöht werden, die wissen eh nicht, wohin mit all ihrem Geld. Statt eh schon große Vermögen auf Kosten der Allgemeinheit zu erhöhen, wäre das Geld dann eingesetzt zum Wohl der Gemeinschaft.

  • Unglaublich, was hier schon wieder für ein Schwachsinn verhandelt werden soll. Ich hoffe, die Länder lassen sich hierbei nicht über den Tisch ziehen und verhindern diese unsägliche Bundesfernstrassengesellschaft!