Presseratsrüge für die „FAZ“: Homophober Text war homophob
Im Sommer erschien in der FAZ ein Artikel, der suggerierte, Kinder von homosexuellen Paaren seien besonders missbrauchsgefährdet. Dafür wurde das Blatt nun gerügt.
BERLIN epd/taz | Für den homofeindlichen Text eines anonymen Autors hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung eine Rüge des Presserats kassiert. In dem Text „Wir verraten alles, was wir sind“ wurde aus Sicht des Presserates die Behauptung aufgestellt, dass adoptierte Kinder von homosexuellen Paaren einer besonders hohen Gefahr eines sexuellen Missbrauchs ausgesetzt seien. Diese Behauptung, für die es keinen wissenschaftlichen Beleg gebe, stelle einen schweren Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach Ziffer 12 des Pressekodex dar, teilte der Presserat mit.
Der Text eines Autors mit dem Pseudonym Johannes Gabriel war Ende Juni in der FAZ erschienen. Darin hieß es „Und ist es wirklich so abwegig, was manche Gegner der Homo-Ehe behaupten, dass adoptierte Kinder ungleich stärker der Gefahr sexuellen Missbrauchs ausgeliefert sind, weil die Inzest-Hemmung wegfällt und diese Gefahr bei homosexuellen Paaren besonders hoch sei, weil die sexuelle Outsider-Rolle eine habituelle Freizügigkeit erotischer Binnenverhältnisse ohne alle sexual-ethischen Normen ausgebildet habe?“
Hinter dem Pseudonym vermutete das Medienportal Meedia den Betreiber des rechten Blogs „Philosophia Perennis“, David Berger. Dort war derselbe Text ebenfalls erschienen. Berger beantwortete eine Anfrage des Portals zur Urheberschaft allerdings nicht. Auch die FAZ hat sich seitdem nicht über den Autor geäußert.
Drei Rügen sprach der Presserat zudem wegen Berichterstattung über den Terroranschlag in Manchester aus. Gerügt wurden zwei Mal „Bild online“ und ein Mal die Onlineausgabe der „TZ“. Aus Sicht des Presserats stellten die Berichterstattungen einen schweren Verstoß gegen den Opferschutz nach Ziffer 8, Richtlinie 8.2 des Pressekodex dar.
Wegen des Artikels mit der Überschrift: „Gesucht! Wer kennt diese G20-Verbrecher?“ erreichten den Presserat elf Beschwerden. Die „Bild“-Zeitung hatte darin Einzelfotos von G20-Demonstranten in Aktion gezeigt und zur Fahndung aufgerufen. Aufgrund des überragenden öffentlichen Interesses an dem Geschehen habe der Presserat keinen Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit nach Ziffer 8 des Kodex gegeben gesehen. Jedoch verstoße die Art der Darstellung gegen den Pressekodex, weil die Abgebildeten „an einen öffentlichen Medienpranger gestellt“ würden. Es gehöre nicht zur Aufgabe der Presse, selbstständig nach Bürgern zu fahnden. Der Presserat sprach eine Missbilligung aus.
Die öffentliche Rüge ist die härteste Sanktion des Presserats. Neben den Rügen wurden insgesamt 22 Missbilligungen, 33 Hinweise und sechs Beschwerden als begründet bewertet. 60 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet.
Leser*innenkommentare
Neinjetztnicht
Wow, und was passiert sonst noch so? Ich kann mich noch dunkel erinnern in der Schulzeit auch hin und wieder mal eine Rüge, oder einen Tadel bekommen zu haben. Das hat später keine Sau mehr gejuckt.
Angelika Oetken
@Neinjetztnicht Sie gehörten vermutlich nicht zu den StreberInnen. Die kratzt sowas kräftig!
Neinjetztnicht
@Angelika Oetken Ohh, nee... wahrlich nicht. Dank eines "leichten" Problems mit Autoritäten, auch zu meiner Jugend schon, war die staatliche Schule nicht so mein Ding. ;)