Die „Bild“ behauptete, ein von Israel getöteter Journalist sei Hamas-Terrorist gewesen, ohne hinreichend objektive Belege. Es kam zu Massenbeschwerden.
Die Berichterstattung der „SZ“ über die antisemitische Flugblattaffäre des bayrischen Ministers Hubert Aiwanger war zulässig. Die Presse darf nicht kuschen.
Der Presserat hat taz.de für die versehentliche, vorzeitige Veröffentlichung eines Nachrufs auf den verstorbenen emeritierten Papst Benedikt XVI. gerügt.
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