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PressefreiheitCastor-Einsatz mit Nachspiel

Die Polizeidirektion Lüneburg gibt sich um Aufklärung bemüht und ruft betroffene JournalistInnen auf, Übergriffe und Behinderungen durch Polizisten im Wendland zu melden.

Castor-Transport: Wurden Journalisten bei ihrer Arbeit behindert? Bild: dpa

HANNOVER taz | Nach massiver Kritik am Umgang der Polizei mit JournalistInnen beim diesjährigen Castortransport fordert die Polizei Lüneburg Betroffene auf, Behinderungen und Übergriffe zu melden. "Ich bin mir sicher, dass es sich nur um Einzelfälle handeln kann", sagte Sprecher Torsten Oestmann am Freitag der taz, "die wollen wir aber aufklären." Betroffene sollen sich an die Pressestelle der Polizeidirektion Lüneburg wenden. Bislang seien dort keine entsprechenden Anzeigen eingegangen.

Als "Skandal" hatte die Deutsche Journalistenunion (DJU) das Vorgehen der Polizei gegen PressevertreterInnen beim Castor bereits Anfang der Woche bezeichnet und von nicht hinnehmbaren Eingriffen in die Pressefreiheit gesprochen. Der Gewerkschaft liegen mehrere Gedächtnisprotokolle über Vorfälle vor: So soll ein Journalist gezwungen worden sein, Fotos von seiner Kamera zu löschen. Andere schildern Verfolgungen durch Polizisten mit erhobenen Schlagstöcken. Auch die taz berichtete über Vorwürfe. Im Fall eines Fotografen, der von einem Polizisten mit dem Visier des Helmes ins Gesicht gestoßen worden sein soll, habe man bereits strafrechtliche Ermittlungen gegen Einsatzkräfte eingeleitet, sagt Polizeisprecher Oestermann.

Ein Nachspiel wird auch die Beschlagnahmung der Schutzausrüstung eines taz-Fotojournalisten haben. Derzeit prüft er gemeinsam mit Berufsverbänden ein Klagefeststellungsverfahren, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu klären, bei der seine Schutzbekleidung samt Atem- und Kopfschutz konfisziert wurde. Zugleich kündigt er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den verantwortlichen Beamten an. Das Vorgehen gegen den akkreditierten Fotografen hatte auch der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert: Journalisten hätten bei Einsätzen wie dem Castor die "gleichberechtigte Schutzbedürftigkeit wie Sanitäter, Feuerwehrleute oder alle anderen Personen, die aus beruflichen Gründen vor Ort sein müssen."

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