Präsidentschaftswahl in Polen: Abstimmung ohne Wähler

Die Präsidentschaftswahl findet am Sonntag statt, allerdings ohne Wähler. Ein Gericht soll sie für ungültig erklären, um sie im Sommer nachzuholen.

PiS-Chef Jarosław Kaczyński während einer Debatte im polnischen Parlament Foto: Slawomir Kaminski/Agencja Gazeta/reuters

WARSCHAU taz | Die Präsidentschaftswahlen in Polen sollen nun doch nicht am Sonntag stattfinden. Darauf haben sich Mittwochnacht Jarosław Kaczyński, der Vorsitzende der nationalpopulistischen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), und Jarosław Gowin, der der konservativen Partei Porozumienie-Verständigung – einem der beiden Koalitionspartner – vorsteht, geeinigt.

Zu dieser Zeit dauerte noch die erste und einzige Wahldebatte mit zahlreichen Präsidentschaftskandidaten im Staatsfernsehen TVP an. Nach dem Ende der Debatte erfuhren dann alle, dass – nach Ansicht der beiden Spitzenpolitiker – das oberste Gericht die Wahlen am 10. Mai für „ungültig“ erklären solle.

Danach könnten die Wahlkommission und der Wahlbeauftragte der Regierung den ganzen Wahlprozess von vorne starten, so dass die Briefwahl im Juni oder Juli stattfinden könne. Die Amtszeit des aktuellen Präsidenten Andrzej Duda endet im August.

In ersten Reaktionen feierten die Oppositionsparteien, die wegen der Corona-Pandemie von Anfang an eine Verschiebung der Wahl gefordert hatten, ihren Erfolg, forderten die Regierungskoalition aber nicht zum Rücktritt auf. Stattdessen stimmte der Sejm, in dem die PiS und ihre beiden Koalitionspartner die absolute Mehrheit haben, für das Briefwahlgesetz, das überhaupt erst die rechtliche Grundlage für die Wahl am Sonntag schaffen sollte.

Briefwahlunterlagen gedruckt

Am Freitag hätten dann Polens Postboten die Wahlunterlagen austragen sollen. Der Regierungswahlbeauftragte Jacek Sasin von der PiS hatte sie schon vorher drucken lassen, ohne die Abstimmung über das Briefwahlgesetz vom Donnerstag abzuwarten.

Spätestens am Samstag hätten die polnischen WählerInnen dann Ihre Stimme absenden müssen, so dass bei Sonderschichten der Postler am Sonntag mit der Auszählung der Stimmen hätte begonnen werden können. Da sich allerdings wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus zu wenig Wahlhelfer gemeldet hatten, war bis zuletzt unklar, wer die Stimmen auszählen sollte.

Polens Regierung, die auf keinen Fall den in der Verfassung vorgesehenen Naturkatastrophenfall ausrufen wollte, der den Wahltermin automatisch verschoben hätte, will nun aber auch ihre Unfähigkeit nicht zugeben, die Wahlen pünktlich zu organisieren. Sie will also die Präsidentschaftswahlen am Sonntag weder offiziell absagen noch verschieben.

Theoretisch – so ist der Stand am Donnerstagmorgen – sollen die Wahlen also stattfinden, ohne dass aber jemand seine Stimme abgeben wird, so dass eine speziell eingerichtete neue Kammer im obersten Gericht dann nach Wählerprotesten diese Wahl zu einer „ungültigen“ erklären kann.

Rechtliche Unklarheiten

Zwar bezweifeln etliche Juristen wie der ehemalige Präsident des polnischen Verfassungsgerichts Jerzy Stepien, dass eine Wahl, die gar nicht stattfinden kann, von einem Gericht zu einer „ungültigen“ erklärt werden kann.

Umgekehrt könnte diese nicht stattgefundene Wahl ja auch nicht zu einer „gültigen“ erklärt werden. Völlig offen ist noch die strafrechtliche Verantwortung für die Organisation einer Präsidentenwahl, von der schon vor dem Wahltag klar ist, dass sie zu einer „ungültigen“ erklärt werden soll.

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