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Portugal legalisiert SterbehilfeWozu weiter quälen lassen?

Shoko Bethke
Kommentar von Shoko Bethke

Es brauchte fünf Entwürfe, doch nun steht Portugals Gesetz zur Sterbehilfe. Was das für Betroffene bedeutet und wer sich dagegen positioniert.

Für Betroffene bedeutet Sterbehilfe, dass sie körperlichem Leid ein Ende bereiten können Foto: Sebastian Kahnert/dpa

D ie Selbstbestimmung über den eigenen Körper geht andere nichts an. Abgesehen von wenigen Ausnahmen – und dazu gehört die Debatte über die Sterbehilfe.

Das portugiesische Parlament brauchte fünf Entwürfe, um das Gesetz zur Legalisierung von Sterbehilfe zu verabschieden. Insgesamt stimmten am vergangenen Freitag 129 Abgeordnete dafür, 81 dagegen. Als eines von wenigen Ländern erlaubt Portugal nun Menschen mit unheilbaren Krankheiten, ihr Leid selbstbestimmt zu beenden.

Geg­ne­r:in­nen befürchten mit der Legalisierung einen Missbrauch des Gesetzes, und eine stärkere psychische Belastung für Personal und Angehörige. Auch eine potenziell mangelhafte Zurechnungsfähigkeit der Erkrankten sowie die Sorge, dass Betroffene den Wunsch nur äußern, um ihre Liebsten nicht zu belasten, werden oft als Gegenargument gebracht. In Portugal bremsten vor allem der katholische Präsident, das Verfassungsgericht und die rechtspopulistische Partei Chega die bisherigen Entwürfe aus.

Berechtigt sind nur Menschen über 18

Im portugiesischen Gesetz soll allerdings nichts gegen den Willen der Betroffenen vollzogen werden. Berechtigt sind ausschließlich Erwachsene mit der geistigen Fähigkeit, die Entscheidung für sich zu treffen. Die Zurechnungsfähigkeit ist demnach Voraussetzung. Ein Missbrauch ist strafbar, da hat die Justiz einzugreifen.

Dass es zu einem „Sterbetourismus“ kommen könnte, ist ausgeschlossen, denn das Gesetz gilt nur für Por­tu­gie­s:in­nen und Personen mit Wohnsitz in Portugal. Dass Krankenhauspersonal und Angehörige belastet sind, beginnt bereits bei der schweren Krankheit selbst, und es ist spätestens seit Corona keine neue Information, dass Ausbau und Förderung des Gesundheitswesens fällig sind. Hier kann die Sterbehilfe sogar ein zusätzlicher Anschub sein.

Für Betroffene bedeutet das Gesetz aber vor allem, dass sie körperlichem Leid ein Ende bereiten und in Würde und selbstbestimmt sterben können. Wenn dies der letzte Wunsch einer Person sein sollte, welches Recht sollen Außenstehende haben, ihnen diesen nicht zu gewähren?

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Shoko Bethke
Nachrichtenchefin/CvD
In Tokyo und Hamburg aufgewachsen, Auslandsjahr in Shanghai. Studium in Berlin, Chongqing und Halle. Schreibt seit 2021 für die taz. Kolumnistin des feministischen Magazins an.schläge (Foto: Hella Wittenberg)
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1 Kommentar

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  • 6G
    669190 (Profil gelöscht)

    Sehr gut!



    Deutschlands Politik dagegen — absolut mittelalterlich!