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Polizeigewalt in FrankreichFreundin von Beschuldigtem prüft Fall

In Nizza haben Polizisten eine 73-Jährige heftig zu Boden geworfen. Der Vorfall wird nun von einer nicht ganz unabhängigen Stelle untersucht.

Hat friedlich in Nizza demonstriert und wurde von Polizisten umgerannt: Geneviève Legay Foto: ap

Paris taz/afp | Wie unabhängig ist eine gerichtliche Untersuchung von Polizeigewalt, wenn diese von der Lebensgefährtin des Beschuldigten geleitet wird? Das Onlinemagazin Mediapart hat am Dienstag eine solche persönliche Verbindung im Fall der in Nizza von der Polizei schwer verletzten Geneviève Legay enthüllt. „Ich sehe nicht, wo da ein Problem existiert“, sagt der Staatsanwalt von Nizza, Jean-Michel Prêtre. Der betroffene Polizeikommissar ist derselben Ansicht: „Das ist mein Privatleben, und geht nur mich etwas an.“

Die Untersuchung bezieht sich auf einen Einsatz am 23. März in Nizza unter seinem Kommando. Die Behörden hatten vor einem Besuch des chinesischen Präsidenten Xi Jinping ein Demonstrationsverbot für große Teile der Stadt erlassen. Trotzdem hatten sich etwa 100 Gelbwesten auf dem Garibaldi-Platz versammelt.

Damals wurde die 73-jährige Geneviève Legay heftig zu Boden geworfen, als die Polizei die Demonstranten einkesselte und räumte. Legay, örtliche Sprecherin der Organisation Attac und in Nizza für ihr pazifistisches Engagement bekannt, musste mit einem mehrfachen Schädelbruch und Hirnblutungen ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die Szene wurde gefilmt, die Aufnahmen zeigen, wie Ordnungskräfte auf schockierende Art und Weise gewaltlos mit Schildern protestierende Leute über den Haufen rennen. Geneviève Legay stellte keinerlei Gefahr für die Polizisten dar, sie trug eine Regenbogenfahne mit der Aufschrift „Paix“ („Frieden“).

Die Untersuchung soll nun zeigen, ob dabei unnötig Gewalt oder Brutalität gegen Demonstrierende verwendet wurde. Doch nun sieht die Prüfung für viele eher nach einer familieninternen Entsorgung aus. Nicht von ungefähr hatte der Anwalt des Opfers von Beginn an verlangt, dass die Klage seiner Mandantin von einer anderen Gerichtsbarkeit als der in Nizza behandelt werde. Dieser Antrag wurde aber von der Generalstaatsanwaltschaft als unbegründet abgelehnt.

Die Regierung verteidigte ihre Ordnungskräfte trotzdem öffentlich gegen alle Kritik. Präsident Emmanuel Macron sagte sogar der Zeitung Nice-Matin über Legay: „Wenn man zerbrechlich ist und stürzen kann, begibt man sich nicht an einen (für Kundgebungen) untersagten Ort und in eine solche Situation.“ Legay hatte laut ihrer Tochter an der Protestaktion teilgenommen, um gegen das Demonstrationsverbot zu demonstrieren. Zuerst habe ihre Mutter sie nach dem Angriff gar nicht erkannt, erzählte die Tochter. Dann habe sie gesagt: „Ich erinnere mich, dass mich ein Polizist angegriffen hat, und danach erinnere ich mich an nichts.“

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