Polizei erschießt psychisch kranken Mann: Drei Schüsse, einer tödlich
In Niedersachsen hat ein Polizist einen psychisch Kranken erschossen, der einen Beamten mit einem Hammer angriff. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Totschlag.
ELSFLETH dpa | Ein Polizist hat in Niedersachsen einen psychisch kranken 51-Jährigen erschossen, der mit einem Hammer auf einen Kollegen des Beamten losgegangen sein soll. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat nach Angaben einer Sprecherin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags gegen den Polizeibeamten eingeleitet.
Der Sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises Wesermarsch hatte die Polizei um Unterstützung bei einer amtsärztlichen Überprüfung gebeten. Der 51-Jährigen, der wegen einer psychischen Erkrankung Medikamente einnehmen musste, hatte diese nach Angaben von Angehörigen abgesetzt und war aggressiv geworden. Ein Mitarbeiter des Landkreises, ein Arzt und zwei Polizeibeamte gingen daraufhin am Mittwoch zu dem Mann, der mit seiner Mutter in einem entlegenen Bauernhof wohnt.
Beim Öffnen der Tür sei der 51-Jährige nach ersten Erkenntnissen sofort mit einem Zimmermannshammer auf die Polizei zugestürmt, teilte die Staatsanwältin mit. Einem der Beamten habe er mehrfach mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen. Darauf hin gab der zweite Polizeibeamte drei Schüsse ab – ein Schuss verletzte den 51-Jährigen tödlich. Der verletzte Beamte kam in eine Klinik. Die Mutter des Angreifers war den Angaben zufolge nicht im Haus.
Die Staatsanwaltschaft in Oldenburg ordnete eine Obduktion des Getöteten an. Nach Rekonstruktion des Vorfalls werde die Staatsanwaltschaft entscheiden können, ob der Polizist in Notwehr handelte. Die polizeilichen Ermittlungen gegen ihn soll die Polizeidirektion Osnabrück übernehmen.
Immer wieder sterben Menschen durch Schüsse von Polizeibeamten im Dienst. Im vergangenen Oktober hatte ein Polizist einen Randalierer im Verwaltungsgebäude des Landkreises Cuxhaven erschossen. Die Staatsanwaltschaft Stade bescheinigte ihm Anfang des Jahres, in Notwehr gehandelt zu haben.
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