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Plädoyer der Nebenklage im NSU-Prozess„Seien Sie unbequem!“

Der NSU-Prozess neigt sich dem Ende zu: Die Anwälte der Opferangehörigen üben harte Kritik an den Anklägern und an Beate Zschäpe.

Der Tatort in der Probsteigasse: Dort explodierte 2001 ein Brandsatz in einer Christstollendose Foto: dpa

München taz | Es war früh am Morgen des 19. Januar 2001, als Mashia M. die Dose mit dem Weihnachtsstollen öffnete. Nur Sekunden dauerte es, dann explodierte Schwarzpulver. Es verbrannte der 19-jährigen Deutschiranerin das Gesicht, Splitter bohrten sich in ihren Körper. Vier Wochen lag Mashia M. im Koma. Zehn Jahre waren die Ermittler ratlos, dann wurde klar: Die Tat beging der „Nationalsozialistische Untergrund“.

Am Mittwoch nun ergriff Edith Lunnebach, die Anwältin von Mashia M., im Münchner Oberlandesgericht das Wort, am Tag 387 des NSU-Prozesses. Und sie attackierte die Bundesanwaltschaft schwer. Es sei für die Familie von Mashia M. „nicht akzeptabel“, dass die Ankläger den NSU bis heute als isolierte Dreierzelle sähen. Allein für den Kölner Tatort gebe es „überwältigende Fakten“ für weitere Mittäter. Die Familie lebe mit der Vorstellung, dass diese „als ständige Gefahr im Hintergrund lauern“.

Lunnebachs Worte markierten den Auftakt der Plädoyers der Nebenkläger, der Opfer und ihrer Angehörigen. Viereinhalb Jahre wurde über die zehn Morde des NSU, die zwei Anschläge und 15 Raubüberfälle verhandelt. Bereits im September hatte die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer beendet und lebenslange Haft plus Sicherungsverwahrung für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe gefordert. Die vier Mitangeklagten sollen bis zu zwölf Jahre hinter Gitter. Seitdem war der Prozess wegen Befangenheitsanträgen der Verteidiger lahmgelegt.

Bis heute seien die Narben von Mashia M. nicht verheilt, physisch wie psychisch, sagte nun Lunnebach. Sie verwies auf die vielen Ermittlungsfehler nach dem Anschlag. Es sei „unerträglich“ für die Familie, dass so die Chance vertan wurde, die weitere NSU-Serie zu verhindern.

Der unbekannte Mittäter

Auch müsse nicht das Trio, sondern ein „unbekannter Mittäter“ den abgelegenen Tatort ausgekundschaftet haben. Es sei „völlig ausgeschlossen“, dass ein Ortsunkundiger auf den „Getränkeshop Gerd Simon“ gekommen wäre, so Lunnebach. Zschäpe selbst habe nie berichtet, dass es bis dahin einen Köln-Besuch des Trios gab. Auch habe der Mann, der die Stollendose in einem Einkaufskorb abgestellt hatte, anders ausgesehen als Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Lunnebach erneuerte den Verdacht, dass ein V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes der Täter gewesen sein könnte. Umso unverständlicher sei die Trio-These der Bundesanwaltschaft und ihr „selbstgerechtes“ Auftreten. Ihr Abtun offener Fragen als „Fliegengesumme“ sei „unverschämt“.

Auch Zschäpe ging Lunnebach hart an. Diese habe im Prozess ein „menschenverachtendes Rührstück“ aufgeführt. Sie versuche „noch mit den dreistesten Lügen durchzukommen“.

Ein Staat aber, der nicht umfassend aufklärt, nimmt in Kauf, dass auch künftig Morde geschehen

Mehmet Daimagüler, Anwalt

Am Nachmittag übte auch Mehmet Daimagüler, Anwalt der Familien der Nürnberger NSU-Opfer Abdurrahim Özüdoğru und İsmail Yaşar, harsche Kritik. Die Bundesanwaltschaft habe den Terror „nur so eng wie möglich“ aufgeklärt, sie versuche „mit aller Macht“ ihre Trio-These „als alleinige Wahrheit durchzusetzen“. Bis heute sei kein einziger Beamter für das Aktenschreddern des Verfassungsschutzes bestraft worden. Ein Staat aber, der nicht umfassend aufkläre, nehme in Kauf, dass auch künftig Morde geschehen, so Daimagüler. All das verunsichere die Familien, die bis heute keine Antwort auf die Frage bekämen: Warum?

Am Donnerstag sollen die Plädoyers weitergehen. Lun­nebach appellierte bereits an die Richter: „Seien Sie unbequem!“

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