: Pkws mit Rückgabe
Kabinett: Auch Rücknahme von Autos mit Totalschaden
BERLIN rtr ■ Spezielle Sonderfahrzeuge sollen nach dem Willen der Bundesregierung von der geplanten Rücknahmepflicht für Altautos ausgenommen werden. Das hat gestern das Bundeskabinett nach Angaben eines Regierungssprecher beschlossen. Der Beschluss war eine Reaktion auf eine Stellungnahme des Bundesrates.
Abgelehnt wurde vom Kabinett den Angaben des Sprechers zufolge die Forderung der Länderkammer, auch Unfallwagen mit Totalschaden von der Rücknahmepflicht auszuschließen. Das Altautogesetz soll vom Bundestag Ende April beschlossen werden und Ende Mai den Bundesrat passieren. Es verpflichtet Autobauer und -importeure, Altautos ab 2007 kostenlos zurückzunehmen und umweltfreundlich zu entsorgen. Für Neuwagen gilt die kostenlose Rücknahme voraussichtlich bereits ab Juli 2002. In Deutschland werden jährlich etwa 3,7 Millionen Autos stillgelegt.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) lobte den Beschluss und sagte: „Damit ist der Weg frei, dass Letzthalter ihre schrottreifen Pkws und leichten Nutzfahrzeuge kostenlos an Hersteller oder Importeur zurückgeben können.“ Mit dem Altfahrzeuggesetz, so Trittin, erfolge die Entsorgung von Altautos künftig in ganz Europa einheitlich und auf einem hohem Umweltniveau.
Die deutsche Autoindustrie hatte sich lange gegen das Gesetz gesträubt. Auf ihre Intervention hin hatte Bundeskanzler Schröder noch 1999 verhindert, dass die EU eine generelle kostenlose Rücknahme ab 2003 festlegte.
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