Photovoltaik von der Gartenlaube: Gärten unter Strom

Mit Solarzellen Energie aus dem Kleingarten ins Netz einspeisen? Klingt gut, und wird sogar gefördert. Dabei ist die Zulässigkeit bislang umstritten.

Luftbild einer Kleingartenanlage

Hier könnte auch Strom geerntet werden – oder? Foto: Jochen Eckel/imago

BERLIN taz | Mittlerweile sind sie sogar auf den Angebotstischen der Lebensmitteldiscounter angekommen: kleine Photovoltaikanlagen, auch bekannt als „Steckersolargeräte“ oder „Balkonkraftwerke“ zum Preis von wenigen hundert Euro. Üblicherweise erbringt ein Modul 800 Watt Leistung. Wer es sich an den Balkon hängt und in eine Steckdose einstöpselt, erzeugt – abhängig von Tageszeit, Ausrichtung und Wetter – zusätzlichen Strom für sich selbst und die Allgemeinheit: Was nicht direkt im Haushalt genutzt wird, fließt ins Netz.

Tolle Sache – finden nicht nur immer mehr Mieter- und EigentümerInnen von Wohnungen, sondern mittlerweile auch PächterInnen von Kleingärten. Schließlich brauchen die meisten dort Strom für den Rasenmäher oder die Regenwasserpumpe, das Licht in der Laube oder den Elektrogrill. Auch das E-Bike kann wieder für die Heimfahrt aufgetankt werden.

Insofern passt es wunderbar, dass auch der Senat im Rahmen seiner Solarstrategie zur Installation solcher Anlagen im Kleingarten animiert: „25 Prozent Solarstrom Made in Berlin ist unsere Zielmarke“, verkündete Wirtschafts- und Energiesenatorin Franziska Giffey (SPD) im vergangenen Herbst, „und auf diesem Weg zählt jedes Dach, ob klein oder groß, jeder Balkon und jede Gartenlaube.“

Die Senatorin sagte das anlässlich einer Ausweitung des Landesförderprogramms „SolarPLUS“, das seit Oktober auch KleingärtnerInnen auf Antrag bis zu 500 Euro für ein Steckersolargerät zuschießt. Laut Giffeys Sprecher Matthias Kuder wurden für die kleinen Solargeräte zum Start 7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, es seien auch noch „ausreichend Mittel vorhanden“, sagte er der taz. Insgesamt seien 2023 und 2024 schon fast 8.000 Balkonkraftwerke bewilligt worden, allerdings erst rund 350 für die Installation in Kleingärten.

Dabei ist im Moment gar nicht eindeutig geklärt, ob KleingärtnerInnen überhaupt das Recht haben, ein Steckersolargerät auf dem Laubendach zu betreiben. Offenkundig wurde das vor Kurzem, als ein Kleingartenverein im brandenburgischen Königs Wusterhausen einem Paar fristlos kündigte, weil es genau das getan hatte. Begründung: Die Anlage sei nicht mit den Bundeskleingartengesetz in Einklang zu bringen. Dagegen klagen die PächterInnen nun zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

Tatsächlich erwähnt das Bundesgesetz solche Anlagen gar nicht. Der einschlägige Kommentar zum Gesetz verweist allerdings auf die bisherige Rechtsprechung, nach der jeglicher Stromanschluss in der Gartenlaube unzulässig ist, weil er eine Voraussetzung für dauerhaftes Wohnen darin schaffe. Letzteres aber ist explizit untersagt.

Gefährdeter Bestandsschutz

Zwar verfügt laut Gert Schoppa, Präsident des Landesverbands Berlin der Gartenfreunde, ein Großteil der Gartenlauben – genaue Zahlen gibt es nicht – über Stromanschlüsse. Die stammten aber zumeist aus der Zeit vor Erlass des Bundeskleingartengesetzes im Jahr 1983 – und der Bestandsschutz, den sie genießen, gelte nur, solange dieser Zustand „unverändert“ bleibe. Im Zweifel könne das dazu führen, dass die Laube oder zumindest ihre Ausstattung beseitigt werden müsse.

Gegen sogenannten Arbeitsstrom für die Gartengeräte hat Schoppa nichts einzuwenden – der sei mit dem Bundeskleingartengesetz konform, auch wenn er durch Photovoltaik erzeugt werde. Mit dem Prinzip eines Steckersolargeräts ist das aber kaum zu vereinbaren, und auch die Berliner „Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken“ erlauben nur „netzunabhängige Photovoltaik-Anlagen“. Von solchen Insellösungen hat allerdings die Energiewende nicht allzu viel.

Laut Matthias Kuder ist „in einigen Bezirken die Installation von Steckersolargeräten bereits möglich“. Eine wasserfeste rechtliche Grundlage scheint es aber dafür bislang nicht zu geben. Was es gibt, ist Hoffnung: Ebenfalls im vergangenen Oktober beschlossen die Bundesländer, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, der das ändern soll. Berlin habe sich für diese Bundesratsinitiative „sehr eingesetzt“, sagt Kuder.

Gleichzeitig arbeitet die Senatsumweltverwaltung an einer Änderung der bereits erwähnten Verwaltungsvorschriften. Was genau dort vorgesehen ist, konnte die Verwaltung auf Anfrage der taz jedoch nicht mitteilen. Man rechne mit einem Inkrafttreten „in der ersten Jahreshälfte 2025“, hieß es lediglich.

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