Pflegereform im Bundestag: Das Pflege-Spargesetz soll „nachgebessert“ werden
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will „harte Brüche“ für Pflegehaushalte zum Jahresbeginn 2027 vermeiden.
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Nach Proteststürmen und Petitionen von Angehörigenverbänden und Sozialverbänden will Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) den Gesetzentwurf zum sogenannten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) jetzt noch einmal in Teilen verändern. „Wir wollen das Gesetz nachbessern“, sagte er am Donnerstag bei der ersten Debatte über die Pläne im Bundestag.
Zur Nachbesserung liefen bereits Gespräche mit den Koalitionsfraktionen, erklärte Linnemann. Unter anderem dürfe es zum Jahreswechsel, wenn das Gesetz nach bisheriger Planung in Kraft treten sollte, „nicht zu harten Brüchen kommen“. Viele Pflegebedürftige und deren Angehörige beschäftige die konkrete Umstellung bei Leistungen wie der Verhinderungspflege. Es sei „essenziell, dass wir die Betroffenen nicht überfordern“, sagte Linnemann.
Linnemann verwies aber auch auf das Defizit in der Pflegeversicherung, das ohne die Reformen im kommenden Jahr schon knapp 8 Milliarden Euro betragen würde.
Der neue Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Voraussetzungen für die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 zu erhöhen. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt werden, der Beitragsaufschlag für Kinderlose steigen. In der häuslichen Pflege sollen Leistungen anders strukturiert und in neuen Budgets zusammengeführt werden.
Ersatz, Verhinderung, Sozialraum
Das bisherige Budget für die sogenannte Verhinderungspflege, das von Pflegehaushalten für Ersatzpflege abgerechnet werden kann, soll nach dem bisher vorliegenden Gesetzentwurf abgeschafft werden. Mit dem Geld können pflegende Angehörige stunden- oder auch tageweise Helfer:innen bezahlen, die einspringen, wenn die Pflegeperson verhindert ist, Zeit für anderweitige Aufgaben oder auch eine Auszeit braucht. Dieses Budget beträgt derzeit bis zu 3.540 Euro im Jahr.
Fällt die Verhinderungspflege weg, müsste die Ersatzpflege dann aus dem neuen erhöhten Pflegegeld und einem neuen sogenannten „Sozialraumbudget“ finanziert werden. Diese beiden neuen Budgets könnten den Wegfall der Verhinderungspflege aber nicht kompensieren.
Zudem sollen laut dem Gesetzentwurf aus dem „Sozialraumbudget“ nur Helfer:innen finanziert werden, die als Alltagshelfer:innen „nach Landesrecht oder durch die Pflegekassen“ zertifiziert sind. Vertraute Helfer:innen in der Verhinderungspflege, die etwa von Familien mit schwerstbehinderten Kindern eingesetzt werden, würden damit ebenso herausfallen wie professionelle Pflegekräfte.
Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der Union, erklärte, man werde sich die Verhinderungspflege „noch einmal anschauen und nachjustieren“. Sie nannte dabei insbesondere Familien mit schwerbehinderten Kindern, die Ersatzpflege brauchen.
Auch beim Thema Alltagshilfen und Sozialraumbudget „werden wir nachbessern“, so Borchardt und verwies dabei auch auf die professionellen Dienste der Wohlfahrtsverbände. „Wir haben gute Strukturen in den Regionen; die, die da sind, die sollen das Sozialraumbudget abrechnen dürfen“, sagte Borchardt.
Abbruchkanten
Abgeordnete aus Union und SPD bemängelten vor allem die „Abbruchkanten“ laut dem Gesetzentwurf. Die Verschärfungen würden schon am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Darunter fällt auch die Streichung des sogenannten Entlastungsbetrags von 131 Euro im untersten Pflegegrad 1, mit dem Pflegebedürftige Haushaltshilfen abrechnen können. Es dürfe „nicht zu harten Brüchen“ zum Jahresbeginn kommen, sagte Linnemann.
Nach ursprünglichen Vorschlägen aus einer Arbeitsgruppe beim Gesundheitsministerium noch aus dem vergangenen Jahr sollten einige Verschlechterungen der Leistungen nur für Neufälle gelten, die ab 2027 einen Pflegegrad bekommen, und ansonsten ein „Bestandsschutz“ greifen.
Die SPD-Abgeordnete Claudia Moll forderte für das neue Gesetz Übergangszeiträume. Man müsse den Einrichtungen zumindest ausreichend Zeit geben, „sich auf neue Bedingungen einzustellen“.
Die SPD-Fraktion möchte zudem, dass die privaten Pflegekassen (PPK) zu einem Risikostrukturausgleich mit den gesetzlichen, der sogenannten sozialen Pflegeversicherung (SPV) herangezogen werden. Dieser Vorschlag soll in der kommenden Pflegekommission auf seine Verfassungskonformität geprüft werden.
Die Verabschiedung des Pflegeneuordnungsgesetzes ist für Dezember vorgesehen. Die meisten Bestimmungen sollen zum 1. Januar in Kraft treten.
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