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Petition von Menschen mit BehinderungGegen den Prüfeifer der Kassen

Menschen mit Behinderung bleiben nötige Hilfsmittel oft verwehrt. Ak­ti­vis­t*in­nen wollen das ändern – und wenden sich nun an den Bundestag.

Sind Menschen mit Behinderung tatsächlich gleichberechtigt? Die Ak­ti­vis­t*in­nen bezweifeln das Foto: Imago

Berlin taz | „Würde man die UN-Behindertenrechtskonvention ernst nehmen, dürfte es die Probleme gar nicht mehr geben“, sagt Carmen Lechleuthner. Kinder mit schweren Behinderungen würden selbstverständlich das bekommen, was sie nach ärztlichem Attest benötigen: Rollstühle, spezielle Betten oder Laufhilfen, Therapien – kurz, alles Nötige, „dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten in vollem Umfang genießen sollen“. So heißt es in der UN-Konvention, die Berlin 2009 ratifiziert hat.

Es ist aber nicht selbstverständlich. Und so fahren Carmen und Thomas Lechleuthner am Mittwoch mit Unterstützern nach Berlin, um dem Bundestag eine Petition zu übergeben. Überschrift: „Stoppt die Blockade der Krankenkasse bei der Versorgung schwerstbehinderter Kinder/Erwachsener“. Auf alten Rollstühlen sollen die über 54.000 Unterschriften, die seit November zusammengekommen sind, dem Petitionsausschuss überreicht werden.

Dabei könnten die Lechleuthners aus Pfaffenhofen in Oberbayern auch gleich die vierzig Gutachten präsentieren, die sie inzwischen über ihr viertes Kind, Korbinian, abgeheftet haben. Gutachten, welche die Notwendigkeit der Hilfsmittel immer wieder in Zweifel zogen, die Korbinian von seinen Ärzten verschrieben bekam. Korbinian wurde 2017 mit schweren Hirnschäden geboren.

Doch anders als bei Rezepten müssen Verordnungen für Hilfsmittel – bei Korbinian etwa für einen Autokindersitz, einen speziellen Stuhl für zu Hause und einen für die Kita – von den Kassen genehmigt werden. Das ist verbunden mit einer Prüfung, ob das schwerbehinderte Kind die Mittel wirklich braucht.

Unterstützung von Verbänden, Ärzten, Kliniken

Die Krankenkassen pochen dabei auf das „Wirtschaftlichkeitsgebot“, wonach die Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein“ müssen. Die Kassen beauftragen auch Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), um das zu prüfen. Die entscheiden oft nur nach Aktenlage. Bei Korbinian hätten schon Allgemeinmediziner Hilfsmittel abgelehnt, die Fachärzte für geboten hielten, erzählt Carmen Lechleuthner.

Die Lebensferne und Bürokratie, die aus solcher Praxis spricht, raubt Eltern von Kindern mit Behinderung Zeit und Kraft. Die Lechleuthners selbst schaffen das – in Widerspruch zu gehen oder einen Anwalt einzuschalten. Andere Familien haben resigniert. „Unser Sohn ist schwer mehrfachbehindert, 14 Jahre alt“, erzählt eine Mutter, die die Petition unterstützt. Widersprüche? Klageverfahren? „Das können wir nicht mehr durchstehen.“

„Es ist ein systemisches Problem“, konstatiert Carmen Lechleuthner. Die Gesetzgebung müsse sich ändern. „Natürlich würde das tiefgreifende Einschnitte ins Sozialgesetzbuch bedeuten.“ Aber was ist heute daran wirtschaftlich, wenn über Monate Ärzte, Sachbearbeiter, Gutachter, Sozialrichter und Anwälte mit der Frage beschäftigt werden, ob ein Kind einen Therapiestuhl braucht oder nicht?

Unterstützung bekommen die Lechleuthners von Behindertenverbänden, Ärzten, Kliniken. Und von der Politik? Corinna Rüffer von den Grünen hat im Dezember 2020 in den Bundestag einen Antrag der Fraktion eingebracht, den Zugang zur Teilhabe besser zu regeln.

Die SPD-Patientenbeauftragte im Bundestag unterstützt die Initiative ebenso wie Mitglieder der FDP-Fraktion. Vonseiten der Union sei die Zustimmung verhaltener, räumt Carmen Lechleuthner ein. Doch auch dort setzt sie auf Einsicht. „Denn wir brauchen keine UN-Behindertenrechtskonvention, wenn sie nicht umgesetzt wird.“

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3 Kommentare

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  • Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) müssten dringend ersetzt werden durch UNABHÄNGIGE medizinische Fachleute, damit die Beschäftigung von Gutachtern des MDK nicht davon abhängt, wie restriktiv sie Hilfebedürftigkeit beurteilen.



    Wer einmal erlebt hat, wie ein Gutachter des MDK die Schwere von Behinderungen beurteilt, weiß, dass dieses System abgeschafft gehört. Natürlich bestätigen Ausnahmen die Regel.

  • Ich würde meinen, ehe sich Wohlhabende neue Autos, SUVs, Elektroautos kaufen können, sollten Menschen mit Behinderungen nach ihrem Bedarf u.a. Rollstühle erhalten können - auch E-Rollis, die schneller gefahren werden können als 6 kmh. Hier geht es nicht um Luxus sondern um grundsätzliche Mobilität und damit auch um Teilhabe.

  • Ich habe von einem Allgemeinmediziner auch schon gehört das auch für staatliche finanzielle Unterstützung immer wieder nachgewiesen werden muss das jemand nicht / nicht mehr arbeiten kann, selbst wenn keine Veränderung aus medizinischer Sicht möglich ist. Das finde ich ist auch unnötige Schikane. Es sollte ein Verfahren geben bei dem lebenslängliche Arbeitsunfähigkeit attestiert wird. Oder wenigstens 20 Jahre und dann ein vereinfachtes Verfahren mit einfachem Attest.

    Und das alles was es die Angst gibt, 1 von 100.000 könnte ungerechtfertigt Sozialhilfe bekommen.