Petition der Woche: Hochschwanger in der Werkstatt
Der Mutterschaftsschutz berücksichtigt selbstständige Handwerkerinnen kaum. Häufig arbeiten sie bis kurz vor der Geburt.
Seit etwa drei Jahren hat die 34-Jährige ihren eigenen Betrieb, beschäftigt einen Gesellen und bildet eine weitere Person aus. Die Auftragsbücher sind voll, die Wartelisten lang. Zeit, um finanzielle Rücklagen zu bilden, gab es trotzdem nicht. „Im Handwerk dauert es etwas, bis man verdient“, sagt Röh. Zunächst müsse in Gerätschaften investiert werden. Hinzu kommen Fixkosten und Gehälter. Ein erfolgreicher Handwerksbetrieb erlaubt keinen Arbeitsausfall – vor allem nicht durch eine Schwangerschaft. „Da ist ein Fehler im System“, sagt Röh.
In der deutschen Gesetzeslage ist eine finanzielle Absicherung für schwangere Selbstständige nicht verankert. Leistungen wie Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall oder der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld gelten nur für angestellte Frauen im Handwerk. Die Regierung hat bislang kaum nachgebessert. „Es wird auf private Lösungen verwiesen. Das bremst aus“, sagt Röh. Obwohl viele junge Frauen an einer Selbstständigkeit interessiert seien. „Perspektiven werden dadurch auf jeden Fall verbaut.“
Erhebungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigen, dass die Quote der Selbstständigen seit 1990 in Deutschland stetig gestiegen ist. Nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) hat sich auch der Frauenanteil im Handwerk erhöht. Von 5,45 Millionen Beschäftigten sind insgesamt 36 Prozent weiblich. Nahezu jeder vierte Betrieb wird von einer Frau gegründet.
Schwangerschaft und Selbstständigkeit
Johanna Röh hat sich nun mit zwei Kolleginnen zusammengetan und eine Petition initiiert. Gemeinsam fordern sie eine Reform des Mutterschaftsschutzes sowie eine Gleichbehandlung von selbstständigen und angestellten Handwerkerinnen. Die Petition richtet sich unter anderem an den Petitionsausschuss des Bundestages und an Michael Kellner, Bundesgeschäftsführer des Bündnis 90/Die Grünen. Die Unterschriften werden Kellner Anfang Mai übergeben. Ein Termin ist schon ausgemacht.
Damit sich eine Schwangerschaft und eine Selbstständigkeit nicht ausschließen, müssen einige Schrauben im Gesetzesgerüst nachgezogen werden. Dies könnte der Artikel 8 der EU Richtlinie 2010/41/EU sein. Die Richtlinie existiert im europäischen Recht seit Juli 2010 und sieht Mutterschaftsleistungen für selbstständige Frauen vor. In Deutschland endete die Umsetzungsfrist im August 2012. „Die Richtlinie wurde sehr weich formuliert, entsprechend schwach war die Umsetzung in deutsches Recht“, sagt Dr. Kirsten Knigge. Die Rechtsanwältin promovierte 2017 über den Sachverhalt, verfolgte den Umsetzungsstand genau.
Johanna Röh hat Glück gehabt: Aufgrund der finanziellen Unterstützung durch ihren Partner und eine Stiftung ist sie nicht von einer Insolvenz bedroht, im Gegensatz zu einigen Kolleginnen. „Einige stehen dann bis kurz vor der Geburt an den Maschinen“, sagt Röh. Das kann das Wohl des ungeborenen Kindes gefährden.
Körperlicher Arbeit geht Röh daher zwar nicht mehr nach, ist aber sechs Wochen vor ihrem Geburtstermin immer noch in der Werkstatt und dafür verantwortlich, dass der Laden läuft.
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