Personal von AfD-Abgeordneten: Verdacht auf Scheinbeschäftigung
Eine taz-Umfrage zeigt: AfD-Abgeordnete beschäftigen in Landtagen auffällig viel Personal – bis zu 16 Personen. Das soll mancherorts eingedämmt werden.
Nadine Koppehel ist abgetaucht. Die AfD-Abgeordnete aus dem Landtag Sachsen-Anhalt antwortet nicht auf Medienanfragen, auch ihre Social-Media-Profile ruhen. Dabei hätte die 49-Jährige derzeit viel zu erklären. Denn die taz machte zuletzt öffentlich, dass Koppehel im Landtag 16 Mitarbeitende beschäftigt. Was nicht nur die Frage aufwirft, was diese alle machen und wie Koppehel das koordiniert – sondern auch, ob hier nicht, zumindest in Teilen, eine Scheinbeschäftigung vorliegt.
Dies umso mehr, da die Mitteldeutsche Zeitung berichtet, dass in Koppehels Büro in Dessau-Roßlau, das sie zusammen mit ihrer Mutter und Parteikollegin Margret Wendt und der AfD-Stadtratsfraktion nutzt, „tote Hose“ herrsche. Nur ein auf ein Klingelschild gekritzeltes „AfD“ zeigt an, dass sich hier ein Parteibüro befindet. Nicht größer als eine Dreizimmerwohnung soll dieses sein. Ein Nachbar berichtete der Zeitung, dass er in den vergangenen Wochen oft niemanden außer Koppehel ins Büro habe gehen sehen. Dabei beschäftigt auch Margret Wendt offiziell noch sieben Mitarbeitende. Und im Landtag gilt Koppehel, trotz ihrer vielen Beschäftigten, nicht als Aktivposten, hielt dort nur sporadisch Reden. Auf ihrer Website ist der letzte Eintrag von 2022.
Rechtlich ist das nicht angreifbar. Im Landtag Sachsen-Anhalt stehen allen Abgeordneten 5.490,47 Euro als Kostenpauschale für Personal zu. Auf wie viele Mitarbeitende diese aufgeteilt wird, ist nicht festgelegt. Aber Fälle wie Koppehels Fraktionskollege Tobias Rausch lassen Fragen aufkommen. Unter dessen sieben Mitarbeitenden sollen laut Medienberichten vier Fußballspieler aus dem Verein sein, bei dem Rausch im Vorstand sitzt. Auch ein weiterer AfD-Abgeordneter, Felix Zietmann, hat 13 Mitarbeitende, bei Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sind es 10 Beschäftigte. Insgesamt stellen die 23 AfD-Abgeordneten in Sachsen-Anhalt 162 Mitarbeitende an, im Schnitt 7 pro Parlamentarier*in – deutlich mehr als alle anderen.
Und Sachsen-Anhalt ist kein Einzelfall, wie eine taz-Umfrage in allen Landtagen aufzeigt. Demnach beschäftigt auch in Nordrhein-Westfalen ein oder eine AfD-Abgeordnete 15 Mitarbeiter. Den Namen nennt die Landtagsverwaltung nicht. Der Spiegel hatte zuletzt über den Dürener AfD-Abgeordneten Klaus Esser berichtet, der eine 85-jährige Mitarbeiterin beschäftigt, die Ehefrau eines anderen AfD-Mitglieds. Esser verteidigte sich: Die Frau arbeite im Homeoffice und sei „geistig fit“. Der Landtag aber prüft den Fall inzwischen und stellte die Zahlungen für die Frau vorübergehend ein. Mit durchschnittlich 8,5 angestellten Mitarbeitenden liegt die AfD auch in Nordrhein-Westfalen laut taz-Umfrage deutlich vor den Abgeordneten der anderen Fraktionen, die im Schnitt gut 5 Mitarbeitende beschäftigen.
AfD-Mitarbeiterschwemme auch in Bayern und Sachsen
Auch in Bayern ist die AfD Rekordhalter. Hier hat ein oder eine Abgeordnete der Partei 14 Mitarbeiter. Der Name wird auch dort nicht mitgeteilt. Im bayrischen Landtag hat auch ein Abgeordneter der Freien Wähler so viele Mitarbeitende. Aber auch hier stellt die AfD mit 181 Mitarbeitenden mehr als alle anderen an – und liegt auch mit einem Schnitt von 5,6 Beschäftigten pro Parlamentarier*in vorn.
Ein ähnliches Bild in Sachsen: Auch hier hält ein oder eine AfD-Abgeordnete mit 12 Mitarbeitenden den Spitzenwert, ebenfalls ungenannt. Im Schnitt stellen die Parlamentarier*innen der Partei 6,3 Mitarbeiter ein – die anderen Fraktionen im Schnitt gut 4. Auch in Brandenburg liegt die AfD mit 113 Mitarbeitenden auf 30 Abgeordnete an der Spitze, wenn auch knapp.
In anderen Bundesländern beschäftigten dagegen andere Fraktionen durchschnittlich mehr Mitarbeiter. In Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern liegen die AfD-Abgeordneten im Schnitt auf dem zweiten Platz, in Hamburg und Thüringen sind sie drittplatziert. In Thüringen ist es aber erneut ein oder eine AfD-Abgeordnete, die am meisten Personal beschäftigt: 8 Mitarbeitende. In Hessen sind die AfD-Abgeordneten dagegen nur Fünftplatzierte beim Personal.
In weiteren Landesparlamenten sind die Mitarbeitendenzahlen für Abgeordnete gedeckelt. In Baden-Württemberg liegt die Obergrenze bei sechs Personen – was die AfD fast ausschöpft und auch hier vor den anderen Fraktionen liegt. In Niedersachsen sind höchstens vier Mitarbeitende erlaubt – auch das schöpft die AfD am meisten aus. In Berlin sind es ebenso vier, hier liegt die AfD auf dem zweiten Platz.
In Bremen und Schleswig-Holstein sitzt die AfD nicht im Landesparlament. Und im Saarland gibt es gar keine Aufschlüsselung, weil die Abgeordneten dort nur eine Pauschale für alle Ausgaben bekommen, ohne dazu detaillierte Auskünfte zu geben.
Im Bundestag zeigt sich ein ähnliches Bild. Auch dort beschäftigen die 151 AfD-Abgeordneten mit im Schnitt 8,9 Mitarbeitenden die meisten Beschäftigten – auf insgesamt 1.347 Stellen.
Der AfD-Bundesvorstand beschäftigte sich zuletzt in einer Krisensitzung mit der internen Vetternwirtschaft, versucht den Skandal allerdings als Medienkampagne kleinzureden – obwohl die Vorwürfe aus der Partei selbst kommen. Der sachsen-anhaltinische Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt, der im Zuge einer parteiinternen Schlammschlacht auf die Vetternwirtschaft hingewiesen hatte, soll mittlerweile aus der Fraktion geschmissen werden.
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Sachsen-Anhalt will Überkreuzanstellungen verhindern
Für den Magdeburger Soziologieprofessor und Rechtsextremismusexperten Matthias Quent zeigt sich an den Vorgängen die „Doppelmoral in der AfD“, aber auch eine institutionelle Missbrauchsanfälligkeit des Parlamentssystems. „Werden Antidemokraten alle Möglichkeiten nutzen, um das demokratische System, das sie verachten, zum eigenen Vorteil auszunutzen? Natürlich werden sie das – im Parlament ebenso wie an einer Regierung“, sagte Quent der taz. Darum würde es nicht überraschen, wenn über die Vetternwirtschaft hinaus auch Scheinbeschäftigungen durch Minijobs stattfänden. „Das ist ein drängender Anlass für strukturelle Korrekturen, um Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern und das Vertrauen in das parlamentarische System generell zu verbessern“, fordert Quent.
Ein Sprecher des Landtags Sachsen-Anhalt sagte der taz dagegen, als Verwaltung habe man bisher keine Handhabe. Die Abgeordneten unterliegen bei der Ausübung ihres Mandates keinerlei Weisung oder Kontrolle. Die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse mit ihren Beschäftigten obliege allein ihnen.
Mehrere Fraktionen in Sachsen-Anhalt wollen das nun ändern. Sie einigten sich, das Abgeordnetengesetz anzupassen, um künftig Überkreuzbeschäftigungen zu verhindern. Mitarbeiter von Abgeordneten sollen dann angeben müssen, ob sie mit Abgeordneten verwandt oder verschwägert sind. Diskutiert wird auch eine Obergrenze für beschäftigte Mitarbeitende.
Die Grünen wollen auch noch eine Offenlegung der Namen der Mitarbeitenden, wie es etwa im Europäischen Parlament geschieht. Nur so sei Kontrolle und Rechenschaft möglich, sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Olaf Meister der taz. Es brauche „mehr Transparenz und klare Grenzen“ bei den Anstellungen. „Öffentliche Mittel sind kein Selbstbedienungsladen.“
Transparency International fordert Rückzahlung
Auch Transparency International Deutschland hat in einem Schreiben an die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner gefordert, zu bekannten Sachverhalten zu ermitteln. Auch dort gab es Verdacht auf Scheinbeschäftigungen, etwa beim Vater des Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund, der bei einem Parteifreund für über 5.000 Euro arbeiten solle, aber von mehreren AfD-Abgeordneten, mit denen die taz sprach noch niemals auf den Fluren der Bundestagsfraktion gesichtet worden sein.
Wolfgang Jäckle von Transparency fordert: „Die Bundestagsverwaltung muss jetzt umgehend jeden einzelnen Verdachtsfall überprüfen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten müssen hinreichend qualifiziert sein für die anspruchsvolle Tätigkeit, bei der parlamentarischen Arbeit zu unterstützen.“ Ebenso müsse die Bundestagsverwaltung ermitteln, welche konkreten Beträge missbräuchlich verwendet wurden oder noch werden und gegebenenfalls die Zahlungen einstellen, so Jäckle: „Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen die Beträge von den Abgeordneten erstattet werden, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.“
Auch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) fordert inzwischen strengere Regeln und eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte zuletzt ebenso, dass man angesichts des Ausmaßes des Missbrauchs bei den Abgeordnetenbeschäftigungen um eine gesetzliche Neuregelung wohl nicht darum herumkomme.
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