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Parlamentspause in GroßbritannienEs wird kompliziert

Die Urteile zu der von Johnson verhängten Parlamentspause sind widersprüchlich. Nun muss der oberste Gerichtshof entscheiden.

War die Parlamentspause von Boris Johnson rechtens? Foto: dpa

Vor dem obersten Gericht in London hat am Dienstag eine dreitägige Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der Beendigung der letzten parlamentarischen Sitzungs­periode begonnen. Es geht um die sogenannte prorogation, mit der die Regierung beide Parlamentskammern in der Nacht zum 10. September in eine Sitzungspause schickte; erst am 14. Oktober treten sie wieder zusammen.

Die prorogation ist eigentlich Routine, weil die Regierung frei über Beginn und Ende jeder Sitzungsperiode bestimmt. Dieses Jahr ist sie kritisiert worden, weil sie mitten im Brexit-Streit erfolgt und fast fünf Wochen statt weniger Tage dauert – wobei drei Wochen ohnehin wegen der Jahresparteitage der großen Parteien sitzungsfrei gewesen wären. Diverse Juristen und Parlamentarier reichten Klage ein.

Zwei Gerichte in England und Schottland kamen jeweils zu gegensätzlichen Urteilen; ein Gericht in Nordirland nahm die Klage gar nicht erst an. Der High Court in London urteilte am 11. September, die prorogation sei eine politische Entscheidung und nicht justiziabel. Der Court of Sessions in Edinburgh urteilte am 12. September, die Regierung habe mit der prorogation die verfassungswidrige Absicht einer Behinderung des Parlaments verfolgt, und erklärte sie daher für „null und nichtig“, ohne allerdings ihre Aufhebung anzuordnen.

In beiden Fällen legte die unterlegene Seite Berufung beim obersten Gericht ein. Die wird kompliziert, weil englisches und schottisches Recht sich unterscheiden und es kein britisches „Unionsrecht“ gibt.

Das schottische Gericht hat, anders als das englische, sein vollständiges Urteil noch nicht veröffentlicht; daher ist nicht klar, ob der Court of Sessions eine schottische Rechtsklausel anwandte, die es in England nicht gibt. Sollte dies der Fall sein, müssten die Richter erst einmal klären, welches Recht anwendbar ist.

Mit einem schnellen Urteil ist nicht zu rechnen. Der Termin der Verkündung wird erst nach Ende der dreitägigen Anhörungen bekannt gegeben.

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1 Kommentar

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    06438 (Profil gelöscht)

    Kompliziert?

    Wenn das Problem unterschiedliche Rechtsgrundlagen in Schottland und England sein sollten, warum werden diese nicht beschrieben?

    Inwiefern unterscheiden sich die englische Bill of rights and das schottische Claim of Rights von 1688 - oder war es 1689?

    Das oberste Gericht in England entscheidet nun - das ist die oberste Instanz für alle Verfahren die in Irland, Schottland und England angestrengt wurden. Insofern erklärt die Praxis das das Argument ""unterschiedliche Rechtsgrundlagen"", die noch dazu nicht benannt werden, eher ein Versuch ist, Sand in das Auge des Betrachters zu streuen hinsichtlich des eindeutigen schottischen Urteils.

    Lord Pannick erklärte bei der gerichtlichen Anhörung gestern wenn das Problem der willkürlichen Stilllegung des Parlaments vom obersten Gericht gerechtfertigt werden würde, müssen sich die Wähler fragen, was passieren könnte, wenn ein PM das Parlament für sechs Monate oder ein Jahr stilllegen würde.

    Alles schon passiert in der englischen Geschichte - die Jahre in denen Charles der I. das Parlament suspendierte werden als die "11 Jahre der Tyrannei" in der englischen Geschichte beschrieben und Charles der I. landete danach auf dem Schafott.

    Die älteste Demokratie rumpelt vor sich hin.

    Wenn das Gericht entscheiden sollte, das Johnsons Suspendierung des obersten Souveräns der britischen parlamentarischen Demokratie gerechtfertigt war hat die Demokratie im nicht so sehr Vereinigten Königreich ein dickes Problem.

    Wenn ein britischer Premier es als passend empfindet der Opposition den Hahn abzudrehen spricht er einfach eine Prorogation aus mit der fadenscheinigen Begründung die Parlamentsrede der Queen zur Eröffnung vorbereiten zu müssen.

    Also - sollte das Gericht es als rechtmässig empfinden das ein PM das Parlament supendieren kann ist noch nicht einmal ein Reichstagsbrand nötig um die parlamentarische Demokratie zu beenden.

    Soviel zur reichlich merkwürdigen und schrägen Überschrift "Kompliziert."