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Pariser Akten sicher vor Gericht

Gegen Frankreichs Regierung klagen Angehörige von Creutzfeldt-Jakob-Opfern. Nun wurde durchsucht

PARIS taz ■ Den Namen der Untersuchungsrichterin sollte man sich merken: Marie-Odile Bertelle-Geoffroy hat Zukunft. Sie will die politischen Verantwortlichkeiten bei der Ausweitung der inzwischen europaweiten BSE-Epidemie herausfinden. Zu diesem Zweck ließ sie am späten Mittwochnachmittag vier französische Behörden in Paris, die drei Ministerien unterstehen, durchsuchen und „mehrere Kisten“ Material beschlagnahmen.

Die Richterin hat am 22. Dezember ein Untersuchungsverfahren wegen des Verdachts auf „fahrlässige Tötung“ und auf „Gefährdung fremden Lebens“ eröffnet. Ihr Verfahren könnte bald schon europaweite Kreise ziehen. Denn die Ermittlungen richten sich nicht nur gegen französische Behörden, sondern auch gegen staatliche Stellen in Großbritannien und in der EU. Die KlägerInnen, die im vergangenen November an die Justiz herangetreten waren, sind die Angehörigen von drei französischen Opfern der neuen Variante der unheilbaren Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, die möglicherweise durch BSE ausgelöst wird. Zwei Opfer sind bereits verstorben, das dritte, der 19-jährige Arnaud Eboli, befindet sich im Endstadium der Krankheit.

Der Anwalt der KlägerInnen, François Honnorat, nannte die Durchsuchungen bei den Pariser Einrichtungen von Sozial-, Gesundheits- und Landwirtschaftsministerium – darunter die Ernährungs-, die Gesundheits- und die Wettbewerbsbehörde – die „erste Phase von langen Ermittlungen“. Damit, so Honorat, solle herausgefunden werden, was die Behörden in den verschiedenen Phasen der Entwicklung der Epidemie wussten. Außerdem solle das „Verschwinden von Akten“ verhindert werden.

Die Ermittlungen zielen in zwei Richtungen. Erstens will Richterin Bertelle-Geffroy feststellen, ob die Behörden in der Frühphase – nachdem 1986 im britischen „Central Veterinary Laboratory“ BSE identifiziert worden war – rechtzeitig und angemessen reagiert haben. Zweitens will sie herausfinden, ob es Betrug und Verstöße gegen staatliche Vorschriften im Zusammenhang der Epidemie gab. Sie interessiert sich unter anderem für die starke Zunahme britischer Tiermehlexporte nach Frankreich: Sie verzehnfachten (sic!) sich zwischen 1978 und 1996. In Großbritannien selbst wurde die Verwendung von Tiermehl 1989 verboten.

Die KlägerInnen vermuten, die EU habe eine „bewusste Strategie zum Aufbrauchen der Tiermehlvorräte“ verfolgt. Und die französischen Behörden, so ihr Verdacht, hätten vor allem die große nationale Rinderzucht schützen wollen. In Frankreich leben rund 11 Millionen Rindviecher.

Mit Ermittlungen in folgenschweren Skandalen bei der staatlichen Gesundheitspolitik hat Richterin Bertelle-Geoffroy Erfahrung. In ihren Händen liefen schon die Ermittlungen über den Bluterskandal zusammen, die letztlich auch zu einem Gerichtsverfahren gegen drei französische MinisterInnen führten. Die – ökonomisch begründete – späte Zurückziehung von Blutkonserven aus den staatlichen Vorräten infizierte in Frankreich zahlreiche TransfusionspatientInnen mit HIV und kostete viele bereits das Leben. DOROTHEA HAHN

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