Pannen bei NSU-Ermittlungen: Opfer-Angehörige verklagen den Staat
Zwei Familien von Mordopfern klagen gegen den Bund, Bayern und Thüringen. Sie verlangen Schadenersatz für Fehler bei der Fahndung nach dem NSU-Trio.
Bei den Klägern handelt es sich um Angehörige von Enver Simsek, dem ersten Mordopfer des rechtsextremistischen NSU, und Ismail Yasar. Beide Männer waren in Nürnberg mutmaßlich von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschossen worden. Ihre Familien werden von Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler vertreten. Beklagte sind der Bund, der Freistaat Bayern und der Freistaat Thüringen.
Daimagüler sagte, die Klagen stützten sich auf die Pannen bei der Fahndung nach dem untergetauchten NSU-Trio. Mundlos, Böhnhardt und Beate Zschäpe hätten spätestens 2000 festgenommen und die Morde damit verhindert werden können. Außerdem habe die Polizei die Angehörigen zu Unrecht verdächtigt und unter Druck gesetzt.
Das NSU-Trio war 1998 in den Untergrund abgetaucht und erst im November 2011 nach einem missglückten Banküberfall aufgeflogen. Strafrechtlich wird das Verfahren seit über vier Jahren im Münchner NSU-Prozess mit Zschäpe als Hauptangeklagter aufgearbeitet.
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