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Palästina-Kongress in BerlinPolitisches Betätigungsverbot war illegal

Dass der Chirurg Ghassan Abu-Sittah nicht aus Gaza berichten durfte, war rechtswidrig. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden.

Was die Polizei verhindern musste: Dass Ghassan Abu-Sittah redet Foto: imago

Berlin taz | Das Verwaltungsgericht Berlin hat das im Zuge des „Palästina-Kongresses“ erlassene politische Betätigungsverbot gegen den britisch-palästinensischen Arzt Ghassan Abu-Sittah für rechtswidrig erklärt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin am Dienstag der taz.

Abu-Sittah war im April 2024 am Flughafen BER die Einreise verwehrt worden. Zudem verhängte das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) gegen ihn ein grundsätzliches Veröffentlichungs- und Interviewverbot. Die Behörde befürchtete, der Arzt könnte Unterstützung für palästinensische Terrororganisationen bekunden.

Dies wies das Gericht nun zurück. Das Gericht habe keine Äußerungen von Abu-Sittah seit dem 7. Oktober 2023 finden können, die eine Unterstützung für Terrorgruppen wie die Hamas nahelegen, so die Sprecherin. Demnach erkannte das Gericht zwar an, dass Abu-Sittah in der Vergangenheit Sympathien für militante Organisationen wie die Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) oder die Hamas bekundet habe – allerdings vor dem 7. Oktober. Als relevant erachtete das Gericht nur den Zeitraum nach dem Terrorangriff der Hamas.

Damit gebe es keine Grundlage für ein Betätigungsverbot nach Paragraf 47 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes, das ein solches Verbot verpflichtend vorsieht, wenn etwa für Terrorgruppen geworben wird. Auch ein Betätigungsverbot nach Absatz 1 des Gesetzes, der weniger strenge Vorgaben beinhaltet, sei unverhältnismäßig. Besonders betonte das Gericht dabei, dass Abu-Sittah auf dem Palästina-Kongress als Zeitzeuge auftreten sollte.

Der Chirurg und Rektor der staatlichen University of Glasgow war im Oktober 2023 mit der Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen nach Gaza gereist und hatte in Krankenhäusern medizinische Hilfe geleistet. Auf dem Palästina-Kongress wollte er unter anderem von den Auswirkungen der israelischen Luftangriffe berichten.

Umstrittener Polizeieinsatz

Die Gerichtsentscheidung ist eine weitere Schlappe für die Behörden in der Causa Palästina-Kongress. Im Mai 2024 hatte das Verwaltungsgericht Potsdam bereits das von der Bundespolizei verhängte Einreiseverbot gegen Abu-Sittah gekippt. Schon damals bemängelte das Gericht fehlende Beweise für die Behauptung, Abu-Sittah könne Strafbares sagen oder tun. Insgesamt hatte die Polizei vier politische Betätigungsverbote und mehrere Einreiseverbote im Kontext des Kongresses verhängt, darunter auch gegen den ehemaligen griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis.

Die Polizei hatte den Kongress damals aufgelöst, ohne dass ei­ne:r der Red­ne­r:in­nen überhaupt eine Straftat begangen hatte. Als sich der Historiker Salman Abu Sitta per Video zuschaltete, kappten die Be­am­t:in­nen die Stromversorgung. Gegen ihn war ebenfalls ein Betätigungsverbot erlassen worden.

Anders als der Arzt Ghassan Abu-Sittah hatte der Historiker allerdings tatsächlich in einem Blogeintrag geschrieben, wäre er noch jung, hätte er wohl am Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober teilgenommen. Von dem Betätigungsverbot hatten die Or­ga­ni­sa­to­r:in­nen erst während der Veranstaltung erfahren.

Karim Bohnhoff von der Rechtshilfeorganisation European Legal Support Center, die Ghassan Abu-Sittah vertreten hatte, sagte am Dienstag zur taz, das Urteil sei zu erwarten gewesen: „Das Vorgehen der Berliner Ausländerbehörde war offensichtlich rechtswidrig.“

Alarmierend sei an dem Fall allerdings, dass die Behörden offenbar „bewusst rechtswidrig handelten, um auf politischen Druck hin den Kongress um jeden Preis zu verhindern“. Der Fall verdeutliche, dass sich deutsche Behörden nicht mehr an den gesetzlichen Rahmen halten würden, um Palästinasolidarität zu unterdrücken.

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18 Kommentare

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  • "Als relevant erachtete das Gericht nur den Zeitraum nach dem Terrorangriff der Hamas."

    Warum das? Das steht so in dem Gesetz nicht drin. Mit welcher Begründung sieht das Gericht lediglich Äußerungen seit dem 7. Oktober als relevant an?

    Die EU setzte die Hamas bereits 2003 auf ihre Terrorliste, was durch den Europäischen Gerichtshof überprüft und bestätigt wurde. Jede Äußerung pro Hamas vor dem 7. Oktober kann als Unterstüzung einer terroristischen Vereinigung betrachtet werden.

    Ich bin auf die schriftliche Begründung und das Berufungsverfahren gespannt.

  • Das Urteil des Verwaltungsgerichts steht im Spannungsfeld zwischen individueller Freiheit und notwendiger Gefahrenabwehr. Es ist juristisch anfechtbar und politisch brandgefährlich, da es Schutzmechanismen aushebelt und Anreize für weitere politische Instrumentalisierungen solcher Verfahren schafft.

    In einer Zeit zunehmender Polarisierung sollte staatliche Souveränität beim Schutz demokratischer Grundwerte und öffentlicher Sicherheit nicht zugunsten einer rein formalistischen Rechtsauslegung geopfert werden.



    Indem das politische Betätigungsverbot aufgehoben wurde, wird ein Zeichen gesetzt, dass staatlicher Widerstand gegen extremistische Betätigungen nur unter hohen Hürden durchsetzbar ist. Das Urteil schwächt damit öffentliche und politische Initiativen gegen antisemitische, antidemokratische und gewaltverherrlichende Tendenzen, insbesondere in sensiblen Kontexten wie dem Nahostkonflikt.

    Das Urteil wird als Schwäche und Unsicherheit des Rechtsstaats gegenüber gezielt provozierenden Akteuren interpretiert werden. Die AfD und ihre Anhängerschaft feiern jetzt schon ihren inneren Reichsparteitag.

    • @BrendanB:

      Ein bisschen einseitig, Rechtsurteile sind immer Güterabwägung, dazu gehört hier auch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Und eigentlich sollte doch Deutschland bei seinen Erfahrungen, mit Naziherrschaft und DDR, ein begründetes Misstrauen gegen die Staatsmacht haben, der Sie ja scheinbar nur Gutes zutrauen.

      • @Jo Lang:

        Eigentlich sollte doch Deutschland bei seinen Erfahrungen mit der Naziherrschaft gelernt haben, dass es nicht Demokratie fördernd ist, wenn Extremisten aller Schattierung alles, überall und jederzeit sagen dürfen. Weimar ist nicht aufgrund eines repressiven Staates zugrunde gegangen, sondern weil die Feinde der Demokratie zu viel Freiheit hatten.

        • @BrendanB:

          Menschenrechtler mit Nazis zu vergleichen, um für die Einführung eines Feindstrafrechts zu plädieren, ist allerdings perfide…

    • @BrendanB:

      Das Urteil zeigt die Stärke des Rechtsstaates, indem es auch die Exekutive in ihre Schranken verweist. Das als "formalistisch" zu diffamieren zeugt selbst von einer fragwürdigen Rechts- und Demokratieauffassung, die Grundrechte nur für sich gelten lässt und Dissens mit einer politischen Justiz begegnet. Mit anderen Worten: man kann einen Kongress nicht einfach verbieten, weil man die dort vertretenen - und völlig legalen - Meinungen nicht mag. Das Grundgesetz schützt die Rechte aller Bürger (ja, sogar die der AfD), nicht nur Ihre.

      • @O.F.:

        Das ist eine verkürzende Sicht: Der Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht dadurch, dass er Gefahren ignoriert und extremistische Unterwanderung duldet, sondern indem er seine freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv schützt.

        Ein juristischer Formalismus, der reale Bedrohungen verkennt, läuft Gefahr, sich zum Erfüllungsgehilfen genau jener Kräfte zu machen, die Demokratie und Menschenrechte gezielt aushebeln wollen – nicht jede Meinung ist harmlos, und nicht jeder Angriff auf den Rechtsstaat genießt denselben grundrechtlichen Schutz.

        Wer das ignoriert, verwechselt offene Gesellschaft mit Wehrlosigkeit.

        Das Grundgesetz schützt niemanden von selbst; es wirkt nur durch jene Menschen und Institutionen, die es tagtäglich verteidigen – und diese Strukturen sind angreifbar und können ausgehöhlt werden.

        Wer im blinden Formalismus verharrt und Bedrohungen bagatellisiert, riskiert, dass der Rechtsstaat denen schutzlos ausgeliefert wird, die ihn abschaffen wollen.

        Eine wehrhafte Demokratie bedeutet mehr als eine passive Rechtsanwendung – sie verlangt Mut zur Abwehr und politisches Verantwortungsbewusstsein.

        • @BrendanB:

          Stimmt – und deshalb gibt es Gesetze, die die Grenzen des Sagbaren festlegen. Die sind aber nicht mit dem Weltbild der jeweiligen Regierungsmehrheit oder noch viel weniger mit Ihren persönlichen politischen Ansichten identisch. Auf dem Palästina-Kongress wurde nicht zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufgerufen, sondern das Agieren eines Staates mit einer mehr als fragwürdigen Menschen- und Völkerrechtsbilanz kritisiert. Daran ist nichts illegal und man kann und sollte das staatliche Durchgreifen auch problematisch finden, wenn man den NO-Konflikt anders bewertet. Noch einmal: Demokratische Rechte ist kein Privileg für Sie, sondern kommen allen zu – auch denen, die nicht Ihrer Meinung sind.

          • @O.F.:

            Ihre anhaltenden persönlichen Unterstellungen, ich wolle Grundrechte nach meinem Belieben einschränken, sind unbegründet und entbehren jeder Grundlage. Mir geht es nicht um die Ablehnung missliebiger Meinungen, sondern um die realen Gefahren, die von politischem Extremismus für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgehen – völlig unabhängig davon, aus welcher Richtung sie kommen.

            Momentan können jüdische Studenten nicht ohne Angst und ohne bedrängt und bedroht zu werden die Unis besuchen. Grund dafür sind nicht die Rechten.

            Wer staatliches Handeln einzig am Vorliegen justiziabler Straftaten misst und die Bedrohung extremistischer Unterwanderung bagatellisiert, macht sich zum unfreiwilligen Helfer jener, die demokratische Institutionen gezielt unterminieren wollen.

            Demokratische Rechte gelten für alle – aber sie sind kein Freibrief für diejenigen, die diese Rechte zur Aushöhlung des Rechtsstaats missbrauchen.

            Es geht nicht um Gesinnungsjustiz, sondern um die Pflicht zu verantwortungsvoller Abwehr von Bedrohungen. Wer hier blind auf juristischen Formalismus setzt, verwechselt Offenheit mit Wehrlosigkeit – und das schwächt den Schutz der Demokratie für uns alle.

            • @BrendanB:

              Wenn Sie ein staatliches Durchgreifen gegen Andersdenkende ohne gesetzliche Grundlage fordern, ist das eine offenkundige Forderung nach der Einschränkung von Grundrechten (und zwar eine, die sogar noch über „Gesinnungsjustiz“ hinausgeht – denn Sie werfen der Justiz ja gerade vor, ihrer Aufgabe auch als Korrektiv und Kontrollinstanz nachzukommen). Auch ihre Begründung ist fragwürdig. Denn den Nachweis dafür, dass sich der Kongress gegen die demokratische Grundordnung gerichtet hätte, bleiben Sie ja schuldig (die Behauptung, jüdische Studenten wären in Berliner Unis nicht mehr sicher, ist in ihrer Pauschalität nicht nur falsch, sondern blendet auch aus, dass die Teilnehmer des Kongresses ja nicht für Übergriffe verantwortlich sind). Dass ist, unter einer salbungsvollen Rhetorik, eine ziemlich extreme Position: Sie erklären die bedingungslose Solidarität mit einem Staat, dessen Kriegsführung mittlerweile genozidale Ausmaße angenommen hat, zur Bekämpfung des Antisemitismus und jeden, der nicht mitspielt, zum Staatsfeind. Für mich riecht das mehr nach Trump als nach FDGO.

              • @O.F.:

                Ihr Kommentar ist voller persönlicher Unterstellungen. Es ist falsch, mir „staatliches Durchgreifen ohne gesetzliche Grundlage“ zu unterstellen – die Polizei handelte auf Basis des Versammlungsgesetzes, das beim Verdacht auf extremistischer und strafbarer Hetze einschreiten muss, wie sie auf dem Kongress gemäß Gefahrenprognose und durch die Auswahl der Redner tatsächlich zu erwarten war.

                Dass jüdische Studierende in Berlin zunehmend bedroht werden, ist keine „pauschale Behauptung“, sondern durch Übergriffe, Disziplinarverfahren und ein laufendes Verfahren gegen die FU Berlin belegt. Die ständige Verharmlosung antisemitischer Tendenzen an deutschen Hochschulen durch bestimmte „Aktivisten“ ist ein gesellschaftliches Problem, das nicht länger ignoriert werden kann.

                Mir „bedingungslose Solidarität“ oder das Erklären politischer Gegner zum Staatsfeind zu unterstellen, ist reine Polemik. Es geht um den konsequenten Schutz unserer Grundordnung gegen jeden Extremismus – im Rahmen des Rechtsstaats, aber mit klarem staatlichem Schutzauftrag. Wer das ablehnt, stellt sich selbst gegen unsere Demokratie.

    • @BrendanB:

      Ich danke Ihnen für die Perspektive, auch wenn ich sie nicht gleich teile. Wie viel darf ein Staat an die Grenze gehen oder darüber oder nicht?

      Zugleich: Sie sehen den Chirurg und Rektor der staatlichen University of Glasgow, Arzt ohne Grenzen, und seinen möglichen Bericht von den Auswirkungen der israelischen Luftangriffe als ... das will ich jetzt nicht zitieren?

      Es ist nach meinem Eindruck die AfD, die den rechtsextremen Antiarabismus und Antimuslimismus der Netanyahuisten laut feiert und sich da einhaken möchte: Das verdeckt so schön deren Ekel vor allem südlich der Alpen.

      • @Janix:

        Vielen Dank für Ihre Antwort. Lassen Sie mich klarstellen: Mein grundlegender Widerspruch zum Urteil ist vollkommen unabhängig davon, wie sich Netanjahu-Anhänger oder die AfD dazu positionieren. Es geht mir nicht um eine parteipolitische Instrumentalisierung, sondern um die Verteidigung demokratischer Grundwerte und effektiver Schutzmechanismen gegen extremistische Bestrebungen.

        Es relativiert die Tragweite des Urteils nicht, dass auch unerwünschte politische Akteure davon profitieren oder das Urteil für ihre Zwecke ausschlachten. Rechtsstaatlichkeit bedeutet für mich nicht, sehenden Auges Lücken in der Abwehr extremistischer Propaganda entstehen zu lassen, nur weil es formaljuristisch opportun erscheint. Hier wurde ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen – unabhängig davon, wer ihn politisch bejubelt.



        Ähnlich sehe ich das bei Sellner und Elsässer.

    • @BrendanB:

      'Das Urteil schwächt damit öffentliche und politische Initiativen gegen antisemitische, antidemokratische und gewaltverherrlichende Tendenzen, insbesondere in sensiblen Kontexten wie dem Nahostkonflikt.'

      Nun, so unterschiedlich können Einschätzungen sein. Tatsächlich bremst das Urteil mE (leider zu spät) die Berliner Verwaltung in ihrem anti-demokratischen, gesetzeswidrigen Vorgehen ein.

      Und was die AFD angeht: keine Angst: in diesem Fall gibt es genügend justiziable Äußerungen, im Gegensatz zu Abu Sittah (wobei ich irgendwie den Verdacht nicht loswerde, dass ihnen die Blauen lieber sind als Palestinener).

      • @EffeJoSiebenZwo:

        Ihr Kommentar offenbart weniger eine sachliche Analyse als vielmehr eine Projektion persönlicher Vorlieben – die AfD taugt hier bloß als Platzhalter im eigenen Argumentationsmuster.

        Für meinen Teil kann die AfD im Orkus der Geschichte verschwinden; das entbindet aber niemanden davon, mit gleicher Schärfe den grassierenden Judenhass und die autoritären Tendenzen auf Seiten sogenannter Linker und propalästinensischer Aktivisten zu adressieren.

        Wer nur auf dem politischen Gegner herumreitet, macht sich blind für Gefahren, die aus dem eigenen Lager erwachsen – und trägt so selbst zur Spaltung und Gefährdung demokratischer Grundwerte bei.

  • ich nehme an, die Berliner Behörden werden dann auch ein Einreiseverbot verhängen, wenn Elon Musk nächstesmal nach Grünheide kommen möchte. Da dürfte das Risiko für verfassungsfeindliche Äusserungen ja mindestens genauso hoch sein

  • Wurde nicht im Zusammenhang mit dieser Konferenz damals auch dem ehemaligen griechischen Finanzminister die Einreise verweigert? Mit diesem Urteil wird jedenfalls bestätigt, was damals schon jeder Person, soweit sie es nicht auf pro-israelische Propaganda abgesehen hatte, offensichtlich war. Man lese sich nur die Kommentare zu den damaligen Berichten durch.

  • Das wussten wir doch alle und damals schon.



    Öffentlichkeit ist der Feind der Eisenfäuste und eines ihrer ersten Ziele.