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PKK-Verbot steht nicht zur DiskussionSicherheitsinteresse abgesichert

Die kurdische Arbeiterpartei PKK bleibt in Deutschland verboten. Das Innenministerium sieht ungeachtet der öffentlichen Debatte keinen Handlungsbedarf.

Sympathie-Stirnband für den in der Türkei inhaftierten PKK-Führer Abdullah Öcalan. Bild: dpa

BERLIN afp | Das Bundesinnenministerium hält am Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland fest. Das Ministerium „erkennt keinen sachlichen Grund, in Überlegungen über eine Aufhebung des PKK-Verbots einzutreten“, teilte die Pressestelle des Hauses am Donnerstag auf AFP-Anfrage mit. Das Verbot sei 1993 erlassen worden, „um schwerwiegende Gefahren für die innere Sicherheit und das friedliche Zusammenleben in Deutschland abzuwehren“, hieß es weiter. Unter dem Eindruck des Verbots habe die PKK zwar von „massenmilitanten öffentlichen Aktionen weitgehend abgelassen“, ihr Verhältnis zur Gewalt bleibe jedoch „taktisch motiviert“.

Das Ministerium verwies zudem auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010, wonach die PKK insgesamt eine „ausländische terroristische Vereinigung“ sei, deren europäische und nationale Strukturen keinen eigenen Gestaltungsspielraum hätten. Das Verbot einer solchen Organisation bleibe „im Interesse der nationalen inneren Sicherheit ein unverzichtbares Regulativ“.

Zuvor hatte Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) mit Verweis auf den Kampf gegen die Dschihadistenorganisation Islamischer Staat (IS) Unterstützung auch der PKK nicht mehr ausgeschlossen. Auf die Einstufung der PKK als Terrororganisation ging er dabei nicht direkt ein. Wörtlich sagte er Spiegel-Online dazu: „Alle Seiten – auch die Türkei – sollten jetzt den Friedensprozess weiterführen. Damit wäre viel gewonnen. Die Hauptgefahr sind doch diese unmenschlichen IS-Terroristen.“

Deutschland unterstützt bislang nur die irakischen Kurden mit Waffenlieferungen und Schutzausrüstung, um sie im Kampf gegen den IS-Terror zu stärken. Gegen die Türkei gibt es international Vorwürfe, dem Kampf gegen die PKK den Vorrang gegenüber einem Zurückdrängen des IS zu geben. Die PKK hatte jahrelang einen bewaffneten Kampf gegen die türkische Sicherheitskräfte geführt. Inzwischen läuft ein Friedensprozess, der aber auf der Kippe steht, weil Ankara sich weigert, den syrischen Kurden bei der Verteidigung Kobanes zu helfen.

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1 Kommentar

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  • Na gut, damit haut das deutsche Innenministerium praktisch einen Nagel in den Sarg der syrischen Kurden, denn letztlich hängt die YPG natürlich zu eng mit der PKK zusammen. Dabei ist die Einschätzung "Taktisches Verhältnis zur Gewalt" natürlich nur ein Deckmantel für den Schutz türkischer Interessen in Deutschland. Politisch kann aber die YPG dennoch legalisiert werden, weil sie eben nicht identisch mit der PKK ist und es auch keinerlei Aktivitäten oder Terroraktivitäten der YPG in Europa jemals gegeben hat.