Osteuropäische Haushaltshilfen: Pflege in der Trickkiste
Die wenigsten Haushaltshilfen erhalten einen Mindestlohn. Denn für Privathaushalte gelten eigene Regeln, pflegerische Tätigkeiten werden umdeklariert.
BERLIN taz | Die meisten osteuropäischen Pflegehelferinnen in Privathaushalten haben keinen Anspruch auf einen Mindestlohn. Die Lohnuntergrenze für die Pflegebranche existiert seit August 2010. Sie soll dafür sorgen, dass Pflegekräfte im Westen mindestens 8,75 Euro, im Osten mindestens 7,75 Euro in der Stunde erhalten.
Doch für Privathaushalte gelten eigene Regeln: Werden die Frauen direkt von einer Familie angestellt, greift die Lohnuntergrenze nicht, weil ein Privathaushalt per Gesetz nicht als Pflegebetrieb gilt. Die meisten Frauen arbeitet jedoch eh als Selbstständige – oder werden von Firmen mit Sitz in Osteuropa zum Arbeiten nach Deutschland entsandt.
Dadurch entstehen neue Hürden für den Mindestlohn. Selbstständige, faktisch oft scheinselbstständig, haben per se keinen Anspruch auf ihn. Entsandte Arbeitskräfte eigentlich schon. „Doch der Mindestlohn wird oft dadurch unterlaufen, dass die Frauen von Entsendefirmen als Haushaltshilfen eingestellt werden“, sagt Margret Steffen, Pflegeexpertin bei der Gewerkschaft Ver.di.
Haushaltshilfen dürfen nämlich seit 2009 auch „pflegerische Alltagshilfen“ wie Unterstützung beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege, beim Essen oder der Fortbewegung übernehmen, hat der Gesetzgeber bestimmt. „Die Grenze zwischen Pflege- und Haushaltshilfe verschwimmt zu Lasten der Frauen“, sagt Steffen.
Die Familien hingegen sparen durch entsandte Arbeitskräfte oder Selbstständige viel Geld: Sozialabgaben fallen nur in Höhe der osteuropäischen Sätze oder gar nicht an, die Entlohnung der Frauen kann beliebig festgesetzt werden. Für die Arbeit einer privaten Pflegehilfe bezahlen Familien offiziell zwischen 1.200 und 1.800 Euro monatlich, viele aber auch weniger.
Eine angemessene Entlohnung wäre für die meisten Familien nicht zu tragen: Bei einer Intensivbetreuung rund um die Uhr müssten mehrere Pflegerinnen eingesetzt werden. Das würde bei „guter Arbeit“ mindestens 10.000 Euro kosten, hat Ver.di errechnet. Staatliche Zuschüsse gibt es jedoch nicht. Denn die Pflegerinnen kommen nicht von einem in Deutschland anerkannten, zertifizierten Pflegedienst.
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