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Ortsnetz offen

Wettbewerber bekommen Zugang zu Telekom-Leitungen

MÜNSTER dpa ■ Die Deutsche Telekom muss ihre Ortsnetze zumindest vorläufig auch für Wettbewerber öffnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden (Az.: 13 B 1156/01). Einen entsprechenden Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom Mittwoch bestätigte das Gericht am Mittwoch. Der Telekom-Wettbewerber Debitel hatte dem Branchenriesen laut Gericht vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung im Ortsnetz zu missbrauchen, und vorläufig Recht bekommen.

Dem Beschluss zufolge muss die Telekom ihren Wettbewerbern auch den Zugang zu digitalen Angeboten wie ISDN oder der schnellen Datenleitung ADSL gewähren. Debitel hatte sich bei der Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post über die Monopolsituation im Ortsnetz beschwert. Die Behörde drängte daraufhin die Telekom, ihr Marktverhalten zu ändern. Statt darauf einzugehen, stellte die Telekom einen Antrag auf aufschiebende Wirkung. Dieser wurde jetzt vom Oberverwaltungsgericht Münster abgewiesen.