Organspende-Skandal: Erster Arzt in Untersuchungshaft
Einem Göttinger Mediziner wird versuchter Totschlag vorgeworfen und wurde deshalb festgenommen. Politiker fordern nun neue Reformen für das Strafrecht.
BERLIN taz/afp | Im Organspendeskandal gibt es eine überraschende Wende. Am Freitag wurde der ehemalige leitende Transplantationsmediziner der Universitätsklinik Göttingen festgenommen. Gegen ihn bestehe unter anderem der dringende Tatverdacht des versuchten Totschlags in neun Fällen, teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit. Noch am Freitag war der Arzt einem Haftrichter vorgeführt worden, der die Untersuchungshaft bestätigte.
Der Göttinger Chirurg soll Krankenakten manipuliert haben, wodurch bestimmte Patienten bevorzugt eine Spenderleber erhielten. Es sei davon auszugehen, dass andere Patienten wegen der Falschangaben kein Spenderorgan erhielten und möglicherweise starben, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Überraschend ist das Vorgehen, weil unter anderem die Staatsanwaltschaft München erklärt hatte, es sei problematisch, einen strafrechtlich relevanten Kausalzusammenhang nachzuweisen. Also zu zeigen, dass Patient X Schaden genommen habe, weil Patient Y auf der Warteliste nach oben gerückt sei.
Reform des Strafrechts
Aus diesem Grund wuchs bei Regierungs- wie Oppositionspolitikern am Freitag in Berlin der Konsens, das Strafrecht notfalls zu ändern. Ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte: „Das Ministerium wird noch im Januar ein Gutachten in Auftrag geben, um zu klären, ob und welche Änderungen in den bestehenden Straf- und Bußgeldnormen sowie den berufsrechtlichen Regelungen der Bundesärzteordnung und der Länder notwendig sind, um in der Vergangenheit festgestellte Verstöße entsprechend sanktionieren zu können“.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), setzt auf die Politik, sollten Staatsanwälte Verfahren einstellen: „Eine Warteliste für Organe zu manipulieren, kann für Menschen, die dringend auf ein Organ warten, das Todesurteil sein. Das wäre dann eine Form von Totschlag oder mindestens fahrlässiger Tötung.“
Dem grünen Abgeordneten Harald Terpe reicht das nicht: „Wir müssen das ganze System der Organspende so reformieren, dass solche Taten zukünftig möglichst verhindert werden.“ Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Karl Lauterbach, forderte erneut ein Antikorruptionsgesetz: „Der Bürger muss sich darauf verlassen können, dass Korruptionsvorgänge mit tödlichem Ausgang hart und durch das Strafrecht bestraft werden.“
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, widersprach: Zwar sei es „ein ausgesprochen negatives Signal, wenn man die beschuldigten Ärzte nicht nach dem Strafrecht bestrafen könnte“, sagte er der taz. Aber: „Die generalpräventive Wirkung von Strafvorschriften wage ich zu bezweifeln.“
Montgomery: „Ärzte, die sich kriminell verhalten wollen, lassen sich doch nicht von Paragrafen abhalten.“ Gebraucht werde eine bessere Prävention. Das neue Mehr-Augen-Prinzip bei der Übermittlung von Patientendaten trage dazu bei. Denkbar seien zudem standesrechtliche Strafen: „Wirkungsvoll wäre ein konsequentes und zügiges Einschränken der Berufsausübung für Ärzte, die sich dieses Teils der Berufsausübung nicht würdig erwiesen haben.“
So könnte Ärzten „bis zur Klärung der Vorwürfe“ die Arbeit im Transplantationszentrum untersagt werden. Helfen würden auch gern die Ärztekammern – jedoch: „Das Problem liegt darin, dass Ärztekammern keine polizeilichen Ermittlungskompetenzen haben. Wir haben keine Möglichkeit, eine Akte zu beschlagnahmen oder uns Unterlagen zu beschaffen, sondern sind darauf angewiesen, dass wir informiert werden, insbesondere auch von der Staatsanwaltschaft.“
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