Ordnungshaft in Niedersachsen: Keine Gnade für Anette W.
Niedersachsens Justizministerin begnadigt eine Mutter nicht, die ohne Prozess im Gefängnis sitzt. Diese klagt nun vorm Bundesverfassungsgericht.
Seit mehr als zwei Monaten sitzt Anette W. im Frauengefängnis Hildesheim in Ordnungshaft. Ihr Gnadengesuch, das sie noch vor Weihnachten bei der niedersächsischen Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) eingereicht hatte, wurde am 24. Januar abgelehnt. Das teilte ein Sprecher des Ministeriums der taz mit. Es lägen keine Gründe vor, die gemäß der landeseigenen Gnadenordnung „einen Gnadenerweis rechtfertigen könnten“.
Der Fall schlug kurz vor Weihnachten hohe Wellen. Anders als im prominenten Fall Block, in dem derzeit in Hamburg in einem Strafprozess öffentlich über die Verantwortung der an einer Entführung von Kindern Beteiligten verhandelt wird, fand hier kein Strafprozess mit Beweiserhebung statt.
Anette W., der vorgeworfen wird, ihre Tochter nicht an den Vater herausgegeben zu haben, wurde im vergangenen Jahr in Abwesenheit vom Familiengericht zu 150 Tagen Ordnungshaft verurteilt, die sie nun bis Ende April verbüßen soll.
Im Jahr 2023 war W. mit ihrer Tochter von Hannover nach Frankfurt gezogen und dort untergetaucht. Das Mädchen wurde dort im Homeschooling unterrichtet und war in einem Sportverein sozial integriert. Die Mutter hatte in Frankfurt eine Arbeitsstelle und eine Wohnung. Anfang November wurde sie verhaftet und ihre Tochter vom Jugendamt in Obhut genommen.
Strafbefehl und Ordnungshaft
Ein parallel geführtes Strafverfahren wegen Entziehung Minderjähriger wurde vom Amtsgericht zügig mit einem Strafbefehl und einer Bewährungsstrafe abgeschlossen. Doch die niedersächsische Justiz erließ einen Ordnungshaftbeschluss, um die Frau weiter festzuhalten.
Anette W.s Anwalt Christian Laue reichte das Gnadengesuch am 18. Dezember ein. Er warnt, dass seiner Mandantin durch die fünfmonatige Haft der Verlust ihrer bürgerlichen Existenz und sogar Obdachlosigkeit drohe.
Die Ordnungshaft habe „Bestrafungscharakter“ und genüge verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht. „Freiheitsentziehung ist der schwerste Eingriff, den der Staat zur Verfügung hat“, sagt Laue, der zugleich Rechtswissenschaft an der Uni Heidelberg lehrt.
Ministerin sieht keinen Anhaltspunkt für Gnade
Im Strafrecht gebe es darum seit 150 Jahren eingeübte Verfahrensregeln wie die Beweisaufnahme, um die verfassungsmäßigen Rechte von Angeklagten zu schützen, so Laue. Für die erst 2009 eingeführte Ordnungshaft im Familienrecht fehlten solche Regeln jedoch.
Doch das niedersächsische Justizministerium ließ sich Zeit. Zunächst wurde klar, dass die Frau nicht – wie 56 andere – in den Genuss einer „Weihnachtsgnade“ kam. Dann erklärte das Ministerium, man müsse auf Stellungnahmen der beteiligten Gerichte warten. Nachdem diese am 6. Januar vorgelegen hatten, dauerte es noch einmal weitere 18 Tage bis zur Entscheidung.
Nun sieht das Ministerium „keinen Anhaltspunkt“, der ausnahmsweise einen Eingriff der Exekutive in Form eines Gnadenerlasses rechtfertigt. Zwar verbüße die Frau in der Tat eine Ordnungshaft mit „Strafcharakter“, da ihre Tochter nicht mehr bei ihr lebt und der Zweck, die Herausgabe an den Vater zu erzwingen, nicht mehr gegeben ist. Doch sie sei nach wie vor „nicht in der Lage oder nicht bereit, ihr Fehlverhalten einzusehen“, schreibt der Sprecher.
Anette W. habe dem Vater die Tochter trotz eines Herausgabebeschlusses des Gerichts „bewusst und wiederholt“ über einen mehrjährigen Zeitraum vorenthalten. Sie habe dabei durch „bewusst gewählte Isolierung“ sowie ein „Leben im Untergrund“ unter ständiger „Gefahr der Entdeckung“ eine Gefährdung der Entwicklung des Mädchens in Kauf genommen.
Da die Frau angekündigt habe, mit dem Mädchen nach Frankfurt zurückkehren zu wollen, sie aber bislang noch nicht über das nötige Aufenthaltsbestimmungsrecht verfüge, sei zudem eine „weitere Eskalation vorprogrammiert“.
Aktuell befindet sich das Mädchen in einem Heim, in dem es nicht sehr glücklich sein soll. Ihre Lage wurde am Montag im Jugendhilfeausschuss Hannovers angesprochen, wie aus einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung hervorgeht. „Warum zerstört das Jugendamt ein normales, bürgerliches Leben?“, wurde dort eine Großtante zitiert.
Anwalt Laue sagt zur Ablehnung des Gnadengesuchs, es sei befremdlich, dass weder er noch Frau W. über das Ergebnis informiert worden seien und sie dies erst über die Presse erfahren hätten. „Sie wird zum Objekt des Verfahrens degradiert“, so Laue.
Fall soll vom Verfassungsgericht überprüft werden
Auch inhaltlich habe die aktuelle Entscheidung die Behauptungen des Amtsgerichts Hannover und des Oberlandesgerichts Celle übernommen, obwohl er in seinem Gnadengesuch dargelegt habe, dass sie falsch seien. „Das Kind lebte keinesfalls in einer von der Mutter ‚bewusst gewählten Isolation‘, sondern erlebte zwei außergewöhnlich glückliche Jahre, in denen es sich ein großes soziales Umfeld aufbauen konnte“, sagt Laue.
Auch jetzt wünsche sich die Tochter nichts sehnlicher, als dorthin zurückzukehren. Die Gerichte wollten hier „rachsüchtig“ ihre Beschlüsse durchsetzen, sagt der Jura-Professor. „Wir hätten uns gewünscht, dass zumindest das Ministerium als Gnadeninstanz diesen Falschbehauptungen nicht folgt, sondern den Willen des Kindes berücksichtigt.“
Der Ministeriumssprecher gibt noch den Hinweis, dass die Frau, sofern sie den Strafcharakter der nach Paragraf 89 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) verfügten Ordnungshaft für verfassungswidrig hält, die Möglichkeit gehabt hätte, dies durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Dazu sagt Christian Laue: „Diese Klage ist auf dem Weg.“
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