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Ordnungshaft in NiedersachsenKeine Gnade für Anette W.

Niedersachsens Justizministerin begnadigt eine Mutter nicht, die ohne Prozess im Gefängnis sitzt. Diese klagt nun vorm Bundesverfassungsgericht.

Hier ist Anette W. seit zwei Monaten inhaftiert: Frauengefängnis in Hildesheim Foto: F. Scholz/imagebroker/Imago

Seit mehr als zwei Monaten sitzt Anette W. im Frauengefängnis Hildesheim in Ordnungshaft. Ihr Gnadengesuch, das sie noch vor Weihnachten bei der niedersächsischen Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) eingereicht hatte, wurde am 24. Januar abgelehnt. Das teilte ein Sprecher des Ministeriums der taz mit. Es lägen keine Gründe vor, die gemäß der landeseigenen Gnadenordnung „einen Gnadenerweis rechtfertigen könnten“.

Der Fall schlug kurz vor Weihnachten hohe Wellen. Anders als im prominenten Fall Block, in dem derzeit in Hamburg in einem Strafprozess öffentlich über die Verantwortung der an einer Entführung von Kindern Beteiligten verhandelt wird, fand hier kein Strafprozess mit Beweiserhebung statt.

Anette W., der vorgeworfen wird, ihre Tochter nicht an den Vater herausgegeben zu haben, wurde im vergangenen Jahr in Abwesenheit vom Familiengericht zu 150 Tagen Ordnungshaft verurteilt, die sie nun bis Ende April verbüßen soll.

Im Jahr 2023 war W. mit ihrer Tochter von Hannover nach Frankfurt gezogen und dort untergetaucht. Das Mädchen wurde dort im Homeschooling unterrichtet und war in einem Sportverein sozial integriert. Die Mutter hatte in Frankfurt eine Arbeitsstelle und eine Wohnung. Anfang November wurde sie verhaftet und ihre Tochter vom Jugendamt in Obhut genommen.

Strafbefehl und Ordnungshaft

Ein parallel geführtes Strafverfahren wegen Entziehung Minderjähriger wurde vom Amtsgericht zügig mit einem Strafbefehl und einer Bewährungsstrafe abgeschlossen. Doch die niedersächsische Justiz erließ einen Ordnungshaftbeschluss, um die Frau weiter festzuhalten.

Anette W.s Anwalt Christian Laue reichte das Gnadengesuch am 18. Dezember ein. Er warnt, dass seiner Mandantin durch die fünfmonatige Haft der Verlust ihrer bürgerlichen Existenz und sogar Obdachlosigkeit drohe.

Die Ordnungshaft habe „Bestrafungscharakter“ und genüge verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht. „Freiheitsentziehung ist der schwerste Eingriff, den der Staat zur Verfügung hat“, sagt Laue, der zugleich Rechtswissenschaft an der Uni Heidelberg lehrt.

Ministerin sieht keinen Anhaltspunkt für Gnade

Im Strafrecht gebe es darum seit 150 Jahren eingeübte Verfahrensregeln wie die Beweisaufnahme, um die verfassungsmäßigen Rechte von Angeklagten zu schützen, so Laue. Für die erst 2009 eingeführte Ordnungshaft im Familienrecht fehlten solche Regeln jedoch.

Doch das niedersächsische Justizministerium ließ sich Zeit. Zunächst wurde klar, dass die Frau nicht – wie 56 andere – in den Genuss einer „Weihnachtsgnade“ kam. Dann erklärte das Ministerium, man müsse auf Stellungnahmen der beteiligten Gerichte warten. Nachdem diese am 6. Januar vorgelegen hatten, dauerte es noch einmal weitere 18 Tage bis zur Entscheidung.

Nun sieht das Ministerium „keinen Anhaltspunkt“, der ausnahmsweise einen Eingriff der Exekutive in Form eines Gnadenerlasses rechtfertigt. Zwar verbüße die Frau in der Tat eine Ordnungshaft mit „Strafcharakter“, da ihre Tochter nicht mehr bei ihr lebt und der Zweck, die Herausgabe an den Vater zu erzwingen, nicht mehr gegeben ist. Doch sie sei nach wie vor „nicht in der Lage oder nicht bereit, ihr Fehlverhalten einzusehen“, schreibt der Sprecher.

Anette W. habe dem Vater die Tochter trotz eines Herausgabebeschlusses des Gerichts „bewusst und wiederholt“ über einen mehrjährigen Zeitraum vorenthalten. Sie habe dabei durch „bewusst gewählte Isolierung“ sowie ein „Leben im Untergrund“ unter ständiger „Gefahr der Entdeckung“ eine Gefährdung der Entwicklung des Mädchens in Kauf genommen.

Anette W.s Anwalt warnt, dass seiner Mandantin durch die fünfmonatige Haft der Verlust ihrer bürgerlichen Existenz und sogar Obdachlosigkeit drohe.

Da die Frau angekündigt habe, mit dem Mädchen nach Frankfurt zurückkehren zu wollen, sie aber bislang noch nicht über das nötige Aufenthaltsbestimmungsrecht verfüge, sei zudem eine „weitere Eskalation vorprogrammiert“.

Aktuell befindet sich das Mädchen in einem Heim, in dem es nicht sehr glücklich sein soll. Ihre Lage wurde am Montag im Jugendhilfeausschuss Hannovers angesprochen, wie aus einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung hervorgeht. „Warum zerstört das Jugendamt ein normales, bürgerliches Leben?“, wurde dort eine Großtante zitiert.

Anwalt Laue sagt zur Ablehnung des Gnadengesuchs, es sei befremdlich, dass weder er noch Frau W. über das Ergebnis informiert worden seien und sie dies erst über die Presse erfahren hätten. „Sie wird zum Objekt des Verfahrens degradiert“, so Laue.

Fall soll vom Verfassungsgericht überprüft werden

Auch inhaltlich habe die aktuelle Entscheidung die Behauptungen des Amtsgerichts Hannover und des Oberlandesgerichts Celle übernommen, obwohl er in seinem Gnadengesuch dargelegt habe, dass sie falsch seien. „Das Kind lebte keinesfalls in einer von der Mutter ‚bewusst gewählten Isolation‘, sondern erlebte zwei außergewöhnlich glückliche Jahre, in denen es sich ein großes soziales Umfeld aufbauen konnte“, sagt Laue.

Auch jetzt wünsche sich die Tochter nichts sehnlicher, als dorthin zurückzukehren. Die Gerichte wollten hier „rachsüchtig“ ihre Beschlüsse durchsetzen, sagt der Jura-Professor. „Wir hätten uns gewünscht, dass zumindest das Ministerium als Gnadeninstanz diesen Falschbehauptungen nicht folgt, sondern den Willen des Kindes berücksichtigt.“

Der Ministeriumssprecher gibt noch den Hinweis, dass die Frau, sofern sie den Strafcharakter der nach Paragraf 89 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) verfügten Ordnungshaft für verfassungswidrig hält, die Möglichkeit gehabt hätte, dies durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Dazu sagt Christian Laue: „Diese Klage ist auf dem Weg.“

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3 Kommentare

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  • Aram Ockert , Autor*in ,

    Das große Verdienst von Kaija Kutter besteht darin, einen Fall öffentlich zu machen, der in seiner Alltäglichkeit einen bemerkenswerten Abgrund an lebensfremdem Formalismus offenbart. Ein Familiengericht in Niedersachsen hat die ihm eingeräumten Zwangsmittel bis an die äußerste Grenze – wenn nicht darüber hinaus – ausgeschöpft und damit faktisch - so ließt sich der Artikel - die bürgerliche Existenz einer Frau zerstört.

    Ob diese Zerstörung beabsichtigt oder lediglich Folge des Verfahrens ist, spielt kaum eine Rolle. Entscheidend ist die Wirkung. Der Entzug von 150 Tagen Freiheit – also Gefängnis – als „Ordnungsmittel“ eines Gerichts, das gerade kein Strafgericht ist, irritiert jedes normale Rechtsempfinden. Freiheitsentzug ist das schärfste Schwert des Staates. Er gehört in ein Strafverfahren mit Beweisaufnahme, Verteidigungsrechten und klaren rechtsstaatlichen Garantien.

    Man fragt sich, was den Gesetzgeber geritten hat, Familiengerichten eine derart tiefe Eingriffsbefugnis zu eröffnen. Ordnungshaft, die faktisch Strafcharakter hat, ohne die Sicherungen des Strafrechts zu bieten, wirkt wie eine rechtsstaatliche Fehlkonstruktion.

  • Meine Mutter hat verdeckten Narzissmus, und der wäre soetwas wohl auch zuzutrauen gewesen wenn der Rest der Familie (also ihre Geschwister und Eltern) nicht zufällig ne wichtige Rolle/Funktion in ihren Krankheitsbild gespielt hätten.

    Die gute Frau ist offensichtlich Schuldig, das wird nicht in Frage gestellt. Sie ist dazu noch uneinsichtig und hat Folgestraftaten (erneuter Entzug des Kindes) in Aussicht gestellt. Da ist eine Strafe angebracht, auch wenn sie sich der Realität dennoch weiter verweigert, nur von Außen kommen in solchen Fällen überhaupt mal Anmerkungen dazu wenn etwas einfach nicht in Ordnung ist. Von selbst verstehen solche Eltern, die glauben ihr Kind wäre ihr Eigentum oder sie so eine Gott-König über die, nämlich niemals das sie etwas verkehrt machen.

    Das Mädchen wird das jetzt noch ganz anders sehen, hätte ich damals als Kind wohl auch anders (also falsch) Interpretiert. Aber es ist verdammt richtig in solchen Fällen einzugreifen.



    Tut das von aussen keiner, tut es nie einer...

  • Was gibt es über den Vater zu berichten?