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Oranienplatz-Aktivistin vor GerichtOhrfeige für Ordnungshüter

Das Verfahren gegen die Flüchtlingsaktivistin Napuli Langa wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Polizisten wird eingestellt. Richter glaubte Zeugen nicht.

Im April 2014 besetzte Napuli Langa einen Baum aus Protest gegen die Räumung des Oranienplatzes Foto: dpa

Napuli Langa muss 60 Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung leisten. Mit dieser Auflage wurde das Verfahren gegen die Oranienplatz-Aktivistin wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Polizeibeamte vor dem Kriminalgericht Moabit am Donnerstag eingestellt.

Ihr Anwalt Hans-Eberhard Schultz erklärte, seine Mandantin stimme schweren Herzens „wegen ihrer Familie“ zu. Aber sie betrachte sich weiter als nicht schuldig im Sinne der Anklage. Langa, die mit Mann und Baby erschienen war, sagte nach der Verhandlung der taz: „Ich habe hier gelernt, dass die Polizei jede Geschichte umdrehen kann.“

Die Staatsanwaltschaft hatte Langa vorgeworfen, am Morgen des 17. Januar 2014 im U-Bahnhof Hermannplatz zwei Polizisten getreten und gebissen zu haben, die von der BVG zu einer Auseinandersetzung gerufen worden waren. Langa und fünf Begleiter waren damals auf dem Weg zur Verhandlung mit Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) zur Zukunft des damals besetzten Oranienplatzes.

Sie kamen in eine BVG-Kontrolle, einer der sechs hatte ein 10-Uhr-Ticket, es war aber erst zehn vor zehn. Die Gruppe weigerte sich auszusteigen, die Polizei rückte an. Langa wurde von Beamten auf den Boden gedrückt, und dann, ebenso wie ein Begleiter – der vorige Woche verstorbene Bashir Zakaria – abgeführt.

Videos klären wenig bis nichts

Am ersten Prozesstag hatten zwei PolizistInnen ausgesagt, Langa habe sie geschlagen, getreten und gebissen. Allerdings schien Richter Andreas Schenke schon da wenig geneigt, diesen Aussagen uneingeschränkt Glauben zu schenken, wie seine intensive Befragung der einen Beamtin zeigte. Zumal auch Videos aus Überwachungskameras die Anschuldigungen nicht beweisen konnten.

Am Ende gab auch der Staatsanwalt zu, den Tatvorwurf gegen Langa nicht endgültig klären zu können. Fest stehe aber, dass die ganze Situation „sehr aufgeheizt“ gewesen sei, und weder BVGler noch Polizisten gewusst hätten, mit wem sie es da zu tun hatten. Auch Verteidiger Schultz erklärte, der Fall zeige wieder einmal, dass die Ordnungshüter „nicht gut in Deeskalation“ seien.

Diese Einschätzung teilte auch Biplap Basu von Reachout, der den Prozess beobachtet hatte. Der taz sagte er: „Die Polizei muss mit diesem Befehlston aufhören.“

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2 Kommentare

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  • Insbesondere, wenn um Gewaltausübung von Seiten der Polizei geht, haben Polizisten auch eine verschobene, vielfach manifestierte Wirklichkeitswahrnehmung.



    Diese äussert sich vor allem darin, dass die eigene Gewaltausübung ignoriert oder in der Intensität stark vermindert wahrgenommen wird.



    Demgegenüber nehmen Polizisten vermeintliche oder tatsächliche Gewalt ihres "Gegenüber" grotesk überzeichnet war:



    Reine Passivität nehmen Polizeibeamten schon als "gewaltsamen" "Widerstand" war.



    Jede aller-LeichteSTE (Superlativ), oft rein reflexartige und unwillkürliche defensive Gegenwehr, wird dagegen regelmäßig zu einem Angriff auf sich selber imaginiert.



    Diese Warnehmungsverschiebung wird durch die polizeiliche "Fachsprache" stark unterstützt, in der Waffen und Geräte zu Gewalt- und Zwangsanwendung mit irreführenden verharmlosenden Begriffen bezeichnet werden.



    Beispiele "Mehrzweckstab" für den polizeilichen Prügel-Knüppel" ; "Schlagstockeinsatz" für Prügeln, bzw wildes Einschlagen mit dem Knüppel.



    oder "Setzen eines Schmerzreizes" für das Quälen von Menschen.

     

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    • @Wagenbär:

      [...]

       

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