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Das war die Woche in Berlin IISenat muss sein Versprechen halten

Susanne Memarnia

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Susanne Memarnia

Erneut versucht der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, die Besetzer aus der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule herauszuklagen.

D er letzte Akt im Drama um die Flüchtlinge vom Oranienplatz hat begonnen. Seit Mittwoch versucht der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erneut vor Gericht, die Besetzer aus der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule herauszuklagen. Die 24 Männer sind der traurige Rest eines einstmals mächtigen Protests, dem zeitweilig rund 600 Geflüchtete vom Oranienplatz und der Schule angehörten.

Zur Erinnerung: Die Protestler räumten den Platz vor fast drei Jahren gegen die Zusage des Senats, ihre Aufenthaltspapiere großzügig zu prüfen – und wurden bitter getäuscht. Zwar sind die 24 nicht die einzigen Oranienplatz-Leute, die weiter in der Stadt leben. Etwa 130 werden von Kirchengemeinden versorgt, um weitere kümmern sich engagierte Einzelpersonen. Doch noch haben die Besetzer ihren Leidensgenossen etwas voraus, mit der Schuletage, die sie bewohnen, haben sie ein – wenn auch kleines – Unterpfand in der Hand: Im Tausch gegen legale Aufenthaltsmöglichkeiten würden sie die Schule verlassen, sagen sie.

Sollten sie den Prozess gegen den Bezirk verlieren, stehen sie mit leeren Händen da und sind, wie die übrigen O-Platz-Leute, auf das Wohlwollen von Politik und Verwaltung angewiesen. Nun scheinen die Zeichen der Zeit gerade günstig zu stehen: Rot-Rot-Grün hat im Koalitionsvertrag versprochen, alle gesetzlichen Möglichkeiten im Sinne der Geflüchteten zu nutzen. Und die Gespräche zwischen Senat und Kirche über die Zukunft der 130 Männer in Kirchenobhut scheinen, was man so hört, in eine positive Richtung zu laufen.

Dennoch läuft nicht alles, wie es sollte. Denn wie kann es sein, dass ein grün regierter Bezirk, der die Forderungen der Flüchtlinge verbal immer mitgetragen hat, diese vor die Tür zu setzen droht, bevor sie vom neuen Senat endlich Aufenthaltspapiere bekommen? Kann man da nicht ein paar Wochen warten?

Und warum, lieber neuer Innensenator, verhandeln Sie gerade nur über die Zukunft der 130 Kirchenflüchtlinge – nicht aber über all jene, die seinerzeit zum Protest dazugehörten? Warum sind Sie nicht großzügig und geben all jenen 570 Männern, die damals Vertrauen in das Abkommen mit dem Senat gesetzt hatten, kollektiv ein humanitäres Bleiberecht?

Das ist wohl das Mindeste, was die Leute nach all dem Herumgeschubse der letzten Jahre verdient haben. Und wenn Sie ehrlich sind, liebe Neuregierende, haben Sie das vor der Wahl auch immer gefordert.

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Susanne Memarnia

Susanne Memarnia Redakteurin taz.Berlin

Ressortleiterin der Berlin-Redaktion, zusammen mit Erik Peter. Seit 2003 bei der taz, Themenschwerpunkte sind Migration, Soziales, Antirassismus.
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4 Kommentare

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  • das Versprechen war allerding, alle "gesetzlichen" Möglichkeiten auszuschöpfen. Nicht ein Sonderrecht zu schaffen außerhalb der Gesetze.

  • "Rot-Rot-Grün hat im Koalitionsvertrag versprochen, alle gesetzlichen Möglichkeiten im Sinne der Geflüchteten zu nutzen."

     

    Wenn alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden sollen, dann gibt es eine Klausel, wonach das Recht Anwendung findet, das die einzelne Person also den Menschen mehr begünstigt. Beispielsweise wenn es Unterschiede gibt zwischen dem Grundgesetz, Charta der Grundrechte der Europäischen Union und EMRK. Übrigens die UNO kritisierte uns, Deutschland, also die Bundesregierung und forderte, dass der Weg für einzelne Menschen zum Bundesverfassungsgericht erleichtert werden soll und dass das Institut für Menschenrechte sich auch mit den Anfragen und Angelegenheiten von einzelnen Menschen befassen soll.

  • Wollte der Bezirk nicht eine gemeinsame Sache da mit den Flüchtlingen in der Schule machen? Was ist daraus geworden?

     

    Diese Flüchtlinge könnten doch zum Beispiel so eine zentrale Stelle wie Gewerkschaft für Flüchtlinge bzw. deren Anfragen bilden.

  • Versprechen müssen natürlich eingehalten werden, sonst schwindet das Vertrauen bei Wählern. Es gibt nicht nur enttäuschte Wähler, die durch eigenfallbezogene persönliche Unzufriedenheit abwandern, sondern auch die, die politische Ereignisse, Aussagen, Versprechen etc. generalisieren und Pauschalurteile über einzelne Parteien bilden.