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Opferrente für Stalking-GeschädigteOpfer zweiter Klasse

Keine Ruhe, nie: Frau B. wurde von einem Stalker verfolgt. Das Bundessozialgericht muss entscheiden, ob sie so wie andere Gewaltgeschädigte eine Opferrente bekommt.

Das Stalking begann mit regelmäßigen Telefonanrufen und SMS-Kurznachrichten. Bild: imago/viennaslide

FREIBURG taz | Wer von einem Stalker verfolgt wird, hat keine Ruhe mehr. Ständig kann der Verfolger auftauchen, anrufen, Ärger verursachen. Tagsüber und nachts, tagaus, tagein. Dass eine solche Belagerung, wenn sie Wochen und Monate andauert, krank machen kann, liegt auf der Hand. Doch haben die Betroffenen auch Anspruch auf staatliche Opferrenten nach dem Opferentschädigungsgesetz? Das muss am 7. April das Bundessozialgericht in einem Musterfall entscheiden.

Klägerin ist eine heute 60-jährige Sozialpädagogin aus Bremen, Frau B. Vor zehn Jahren hatte sie eine Beziehung mit einem alkoholkranken Mann, die aber nach wenigen Monaten in die Brüche ging. Der Mann hat das allerdings nie akzeptiert.

Das Stalking begann mit regelmäßigen Telefonanrufen und SMS-Kurznachrichten. Mal erklärte er, sich rächen zu wollen: "Du hast mich fallen gelassen." Mal wollte er sich versöhnen: "Du hast Zeit bis morgen, mit mir zu reden." Regelmäßig schickte er mit fingierten Notrufen Polizei, Feuerwehr und Notarzt zu Frau B. Auch Taxen, Pizzalieferungen, Schlüsseldienste und Bestattungsunternehmen orderte er an die Adresse der Frau.

Am schlimmsten aber waren die permanenten Drohungen. Am Arbeitsplatz von Frau B., einem Behindertenheim, rief er an und teilte mit, dass "eine Bombe hochgehen werde", wenn die Frau wieder ins Haus komme. Der damals 81-jährigen Mutter von Frau B. drohte er, dass ihre Tochter in wenigen Minuten tot sein werde. Frau B. wiederum teilte er mit, dass ihre erwachsenen Kinder "in vier Wochen" tot sein würden, er habe "Beziehungen". Außerdem erklärte er düster: "Du bekommst ab dem 2. 8. deine Ruhe, aber anders, als du denkst."

Bild: taz

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Sie wechselte die Wohnung, er fand sie

Durch seine Hartnäckigkeit bekamen die Drohungen etwas sehr Reales. Der Mann passte die Frau vor ihrem Hauseingang ab, folgte ihr auf der Straße, redete permanent auf sie ein, folgte ihr auch im Bus und in Geschäfte. Immer wieder klingelte er an der Haustür oder begegnete ihr wie zufällig auf der Straße. Sie wechselte die Wohnung - er fand die neue Adresse heraus. Sie änderte die Telefonnummer - er rief wieder an. Der Stalker war nicht abzuschütteln. Vier lange Jahre.

Die Polizei kam zwar, wenn Frau B. sie rief. Die Beamten bereinigten auch die unmittelbare Situation, doch der Mann kam immer wieder. Per Gericht wurde ihm verboten, sich der Frau erneut zu nähern oder sie anderweitig zu belästigen. Doch er ignorierte das Verbot.

Schließlich kam es im Dezember 2004 zu einer Verhandlung vor dem Strafgericht. Der Mann wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Doch der Terror hörte nicht auf. Nun wurde er tatsächlich wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz acht Monate lang inhaftiert. Endlich hatte Frau B. Ruhe.

Doch die Gesundheit der Frau war ruiniert. Sie hat heute eine posttraumatische Belastungsstörung, Angst- und Erschöpfungszustände, leidet unter Konzentrationsschwäche und Schlafstörungen. Sie bekam Psychopharmaka verschrieben und musste 2005 sogar für zwei Monate in der Psychiatrie untergebracht werden. Arbeiten kann sei seitdem nicht mehr. Von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt sie eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Ihr Antrag auf eine ergänzende Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz wurde vom Versorgungsamt Bremen jedoch abgelehnt. Frau B. erfülle nicht die gesetzlichen Voraussetzungen, so die Begründung. Darüber wird nun vor Gericht gestritten.

Bei Stalkern ist wenig zu holen

Natürlich muss eigentlich ein Stalker den von ihm verursachten Schaden selbst bezahlen. Doch typischerweise ist bei den Straftätern wenig zu holen. Deshalb gibt es seit 1976 das Opferentschädigungsgesetz. Hierdurch bekommen die Opfer von Gewalttaten Anspruch auf Versorgung durch den Staat, weil dieser nicht in der Lage war, seine Bürger vor der Gewalt zu schützen.

Das Gesetz setzt deshalb voraus, dass ein Gesundheitsschaden vorliegt, der auf einem "tätlichen Angriff" beruht. Diese Rechtslage legte das Bremer Versorgungsamt streng aus: Der Stalker habe "gewaltlos" gehandelt, Gewalttaten habe er nur angedroht. Also liege kein "tätlicher Angriff" vor.

Sonja Briesenick, die Anwältin des Opfers, sieht das ganz anders. "Ziel des Stalkers ist es, das Leben des Opfers zu zerstören, einschließlich der gesundheitlichen Integrität." Heute müsse ein derartiges Verhalten auch als tätlicher Angriff gewertet werden. Immerhin sei Stalking 2007 als neues Delikt auch ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden.

In der ersten Instanz hatte das Versorgungsamt noch Erfolg. In der Berufung beim Landessozialgericht wurde Frau B. jedoch eine Beschädigtenrente zugesprochen. Das Urteil des Bundessozialgerichts wird Auswirkungen auf ähnliche Fälle in ganz Deutschland haben.

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21 Kommentare

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  • M
    miri

    "... Diese Rechtslage legte das Bremer Versorgungsamt streng aus: Der Stalker habe "gewaltlos" gehandelt, Gewalttaten habe er nur angedroht."

     

    Boah, der war gut! "Gewaltlos"! Welche Typen geben sich dafür her, sowas zu reden? Schämen die sich nicht?

  • M
    MoebiusAL

    @Wolf: Schlechter Vergleich. Stalking-Opfer leben in permanenter Angst, was man bei aller Sympathie für Väter, die keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern haben können, von diesen nicht behaupten kann. Natürlich ist das ein schwerer Schlag, aber Existenzangst ist es nicht. Dein Vergleich ist ein wenig so, als würdest Du sagen: "Vergewaltigung? Ja, begrabscht worden bin ich auch mal."

     

    Und dass etwas "zahlenmäßig irrelevant" ist, macht es nicht weniger schlimm oder relevant. Es gibt auch deutlich weniger Morde als Ladendiebstähle...

  • T
    Tobias

    Was hat zahlenmäßige Relevanz mit unserer Rechtsprechung zu tun?

    Wenn es Sie "innerlich zerreißt", weil Sie sich durch jemand geschädigt fühlen, dann stellen Sie halt einen Antrag auf Opferrente. Wenn dem nicht stattgegeben wird, können Sie ja klagen.

  • P
    pemba

    Danke, Johannes!

     

    ICH WEISS, WAS DIESE FRAU FÜHLT.

    STALKING IST KEIN KAVALIERSDELIKT.

    DAS IST NICHT SCHÖNZUREDEN UND IST NIEMANDEM ZU WÜNSCHEN !

  • W
    whereismymoney

    Ich bin über drei Jahre gestalkt worden, vor allem durch Anrufe und SMS. Enthalten waren übelste Beleidigungen unter der Gürtellinie und Gewaltandrohungen. Ich kann nur sagen, auch wenn man sonst ein stabiler Mensch ist, das macht einen auf Dauer total fertig, wenn trotz Nummernwechsel und Umzug 40 mal am Tag das Telefon klingelt. Man muß sich an die Polizei wenden. Zum Glück wird Stalking heute ernst genommen. Dit Täter sind meist psychisch derangiert und brauchen eigentlich Hilfe. So komisch das klingt, man darf auf keinen Fall darauf reagieren, da der Täter sich dann ermutigt fühlt, weiterzumachen. In so einem krassen Fall wie im Artikel beschrieben muss das Opfer unbedingt untestützt werden.

  • N
    Notarzt

    " Regelmäßig schickte er mit fingierten Notrufen Polizei, Feuerwehr und Notarzt zu Frau B."

     

     

    Was bitte ist den "Notarzt" für eine Institution? In die Reihe "Polizei, Feuerwehr" hätte wohl Rettungsdienst gehört. Oder Sie schreiben Polizist, Feuermann, Notarzt. Klingt im Singular aber auch doof oder? Die Notärzte und die Notärztinnen sind Einheiten des Rettungsdienstes. Aber klingt für Sie nicht dramatisch genug?!

  • K
    Kerzenlicht

    An Wolf: Hier geht es nicht um Zahlen, sondern um die Folgen von Stalking für das einzelne Opfer. Was hat das mit Familientragödien wegen Trennungen zu tun? Stalking ist eine Straftat, die das Leben der Opfer oft zerstört. Trennungen sind legitim und wenn man damit nicht zurecht kommt, kann man Hilfe in Anspruch nehmen. Das tun nur die stolzen Männer nicht.

  • R
    Riin

    @Wolf: kann man eigentlich nirgendwo über den Terror sprechen, den einige Frauen durch Männer zu erleiden haben (nicht, dass es nicht auch weibliche Stalker gibt, natürlich) ohne dass sofort irgendwer auftaucht, der beinahe reflexhaft darüber anfängt zu heulen, dass aber Männern auch voll oft was passiert, was sie nicht wollen und wir uns gefälligst erst damit auseinanderzusetzen haben, bevor wir das Leid von Frauen auch nur erwähnen können? Da wird dann das Wort "Opfer" in Anführungszeichen gesetzt und über irgendwas geklagt, das überhaupt gar nichts mit dem ursprünglichen Thema zu tun hat. Im englischsprachigen Raum nennt man das die "what about teh menz"-Reaktion, und sie spricht von einer Menge Egozentrismus und einem unwahrscheinlichen Mangel an Empathie. Klar, seine Kinder nicht sehen zu dürfen ist viel schlimmer, als vier Jahre lang verfolgt zu werden und ständigen Todesdrohungen ausgesetzt zu sein.

  • P
    Pillepalle

    Inflation, wie in allen Bereichen der Gesellschaft.

  • FS
    Friedrich Schröder

    Stalking wird immer noch bagatellisiert! Im vorliegenden Fall wurde das Opfer über viele Jahre und wohl zu hunderten male auf das Übelste belästigt und mit dem Tode bedroht. Daran können Menschen schon viel früher zerbrechen. Aber die Armleuchter von Justiz schaffen es erst nach vielen Jahren, den Täter wenigstens mal für acht Monate aus dem Verkehr zu ziehen. Der Stalker war ein notorischer, 100-facher Wiederholungstäter, der die seelische und letzlich auch physische Gesundheit seines Opfers zerstört hat. Aber es ist ja "nur" ein Mensch, der Schaden nimmt... Wenn dagegen "wirtschaftlicher" Schaden entsteht, wenn ein ganz simpler Ladendieb nur das 3. oder 4. mal erwischt wird, ist er ganz schnell mal für 12 Monate weggesperrt!

    Der Skandal ist unsere einäugige und menschenverachtende Justiz!

    Völlig deplaziert der Kommentar von "Wolf".

  • A
    atypixx

    @ Wolf

     

    Nun ja, gerade wenn Stalking zahlenmäßig "irrelevant" ist, kann man den paar Geschädigten, die es gibt, doch eine Entschädigung zukommen lassen. Oder wie?

  • M
    MissNorris

    @ Wolf:Das meinen Sie tatsächlich ernst,oder?*kopfschüttel*

  • S
    stimmviech

    Sozialtherapeuten und Psychologen waren in den 80ern die größten Leugner des Stalkingsphänomens. Diese Berufsgruppen haben die Opfer in den 80ern zu hunderten als paranoid abgewertet. Da hält sich mein Mitleid mit der Dame in Grenzen.

  • N
    Namenloser

    Interessant wäre auch, inwiefern sich dieses Urteil auf Opfer staatlicher Überwachung auswirken könnte, insbesondere, wenn sich das dreiste Eindringen in die Privatsphäre als vollkommen grundlos erweist bzw. auf irgendwelchen absurden Verdächtigungen oder einfach nur Visionen eines Ermittlers beruht, Fälle genug gibt es ja.

    @Wolf: Ich kann hier nur mangelhaft schriftlich mein Mitgefühl ausdrücken, es ist grausam, was Menschen im Namen de Liebe für schreckliche Schmerzen erleben müssen. Hier ist ein Bereich unseres Zusammenlebens scheinbar nicht weiterentwickelt worden, es gab Ideen davon, wie wir uns befreien können vom Schmerz der Liebe und sie verwandeln können in etwas, was alle glücklich macht und keine achtlosen Handlungen mehr notwendig macht - warum ist das alles liegen geblieben? Ich finde nicht, dass das Privatsache ist, wir müssen in unserer Gesellschaft mehr Lieben lernen, es gibt zu viele abgestorbene, kalte und grausame, zynische Menschen.

  • I
    Ingo

    Typisch sozialistisch die Frau nicht zu schützen.

    Ein 9mm Revolver würde die Frau schützen, sie könnte den Mann warnen und wenn er ihr zu nahe kommt, sollte sie das

    Feuer eröffnen. Kostet wenig und ist sehr effektiv.

     

    So schafft man sich mit Notwehr diese Probleme vom Hals.

  • T
    Thomas

    Der Stalking Paragraf wird doch ehh zu über 80% von Menschen genutzt die nur ihre/n lästige/n Ex loswerden wollen...wenn man Stalking Gesetze macht, dann aber auch bitte eine Regelung in der seelische Grausamkeiten wie betrogen werden etc. bestraft werden!!!

     

    Alle oder keiner!

  • CL
    Captain Lama

    Herr Wolf,

     

    ihre Analogie macht deutlich, dass sie die Problematik nicht verstanden haben.

     

    Scheidung ist kein Verbrechen - Stalkin schon.

     

    Wie sie dem Artikel entnehmen können, ist der Sinn des Opferschutzgesetzes, Menschen zu entschädigen, die dadurch zu schaden gekommen sind, dass der Staat seine Pflicht, sie zu schützen, nicht ausreichend erfüllt hat.

     

    Wenn ein Frau jahrelang bedrängt, bedroht und genötigt wird, ohne dass der Staat entschieden einschreitet, hat er diese Pflicht klar verletzt.

     

    Ohne wenn und aber!

     

    Darum steht dieser Frau meines Erachtens ein angemessene Rente zu und ich finde das Verhalten des Versorgungsamtes in diesem Fall schäbig.

  • I
    icke

    @ Wolf:

     

    vllt. sollten Sie zunächst anfangen sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, bevor Sie hier solche Bewertungen abgeben. Dieses Schwarz-Weiß-Betrachten macht die Sachlage nicht einfacher. Und ich glaube auch nicht, dass es Sinn macht von Zahlenmäßigkeiten zu sprechen. Oder kennen Sie die Anzahl durch Stalking Geschädigter? Vllt. kennen Sie diese Zahl, wie siehts dann mit der Dunkelziffer aus?. Sie vergleichen Äpfel mit Birnen und außer Ihrem Potpourri entstehen nichts als vage Annahmen wie z.B. "schwach oder geldgeil"/ "mag schlimm sein". Für mich klingt das ganz danach, als hätten Sie selbst "Opferrente" beantragt und nicht gestattet bekommen. Mein Beileid. Aber hilft es Ihnen sich derartig gegenüber anderen Opfern zu äußern?

  • A
    alcibiades

    @Wolf: Soso, der Wolf hat ein Problem und das ist wichtiger als alle anderen Probleme, deshalb muss auch so ein unsachlicher Kommentar sein. Ob die Frau, deren Geschichte hier beschriebn wird, sich als "zahlenmässig irrelevant" sieht, wage ich zu bezweifeln. Und der Wolf ist wohl einer jener Jammerlappen, die mit einer Beziehungstrennung nicht klarkommen. Der Wolf meint wohl insgeheim, die Frau habe es nicht anders verdient. Möge der Wolf erwachsen werden und aufhören, seine emotionalen Unzulänglichkeiten anderen aufs Brot zu schmieren.

  • J
    JohannesN

    Ich kenne einen Stalking-Fall aus meiner Umgebung und ich kann zu dene Folgen nur sagen: Stalking ist eine sehr schwere Gewaltanwendung, die ähnliche seelische Folgen haben kann wie ein Mordversuch oder eine Vergewaltigung.

     

    Um das zu verstehen, ist vielleićht ein Blick auf die Evolutionsbiologie hilfreich. Die Menschliche Art kennt von ihren Ursprüngen unter anderem die Instinkte des Jägers. Sie kennt aber auch die Erfahrung des gejagtwerdens, eine Situation unmittelbarer existenzieller Bedrohung. Dauerhaftes verfolgtwerden entspricht einem dauerhaften Ausnahmezustand, in dem die Psyche ein Notprogramm fährt und das, was die Persöblichkeit eines Menschen ausmacht, regelrecht zerfallen kann, Es ist eine zutiefst traumatische Erfahrung.

     

    Ich hoffe, dass die oft noch verharmlosende Bewertung von Stalking zunehmend an diese Fakten angepasst wird.

  • W
    Wolf

    Schwach oder geldgeil? Väter die aufgrund ungewollter Scheidung ihre Kinder real verlieren gelten in ihrem Schmerz auch nicht Opfer, bekommen keine Opferrente. Es gibt bestimmt mehr Väter die bei der Ansicht anderer Kinder sehr feuchte Augen bekommen, es sie "zerreist", sich mit Tränen abwenden müssen als Stalking-psycho-"opfer"! Über die wenigen die dann ausrasten, Familientragödien vernstalten, über die spricht man, die Hundertausende die innerlich Jahre weinen, es auch arbeitsmäßig funktionierend voller Schmerzen erdulden, über die wird nichts geschrieben.

     

    Stalking mag schlimm sein, ist aber zahlenmäßig irrelevant.