OLG Frankfurt zum Fall Franco A.: Kein konkreter Terrorverdacht
Der Prozess wird wegen weiterer Anklagepunkte vor dem Landgericht Darmstadt fortgesetzt. Franco A. plante wohl Anschläge und gab sich als Flüchtling aus.

Der Fall Franco A. stieß eine Debatte über Rechtsextremismus in der Bundeswehr an Foto: dpa
Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) wird kein Strafverfahren gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. eröffnen. Dazu fehle ein hinreichender Verdacht für die Vorbereitung eines Anschags, teilte das OLG mit. Der Prozess gegen den 29-Jährigen soll nun wegen weiterer Anklagepunkte vor dem Landgericht in Darmstadt stattfinden. Die Bundesanwaltschaft hatte A. unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt. Sie kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.
Dem rechtsextremen Soldaten wird vorgeworfen, einen Anschlag möglicherweise auf Ex-Justizminister Heiko Maas, die grüne Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth und andere geplant zu haben. Laut Ermittlungen wollte er den Verdacht auf Flüchtlinge lenken und hatte sich deshalb unter falscher Identität als syrischer Asylbewerber ausgegeben.
Er erhielt subsidären Schutz und Sozialleistungen. Als er im Januar vergangenen Jahres auf dem Flughafen in Wien eine Pistole versteckte, wurde er festgenommen. Mittlerweile ist er wieder auf freiem Fuß.
Als der Fall bekannt wurde, hatte er eine Debatte über Rechtsextremismus in der Bundeswehr ausgelöst. Für die zuständigen Mitarbeiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wird es keine behördeninternen Konsequenzen geben, das war Anfang der Woche durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion bekannt geworden.
A. hatte sich – obwohl er nicht Arabisch spricht – als angeblicher Obstverkäufer aus Damaskus ausgegeben. Die Generalbundesanwaltschaft hat ein eigenes Ermittlungsverfahren gegen die Bamf-Mitarbeiter eingeleitet.
Leser*innenkommentare
Hans aus Jena
Für mich nicht ganz nachvollziehbar. Da hortet jemand Waffen und Sprengstoff, späht Ziele aus und täuscht eine andere Identität vor, und trotzdem gibt es keinen hinreichenden Tatverdacht zur Anschlagsvorbereitung, da er nicht gleich, als er konnte, losgeballert hat? (siehe zu den juristischen Hintergrund: //http://www.spiegel.de)/politik/deutschland/franco-a-kein-hinreichender-terrorverdacht-gegen-soldat-a-1211726.html). Dann hätte man sich die Gesetzesänderung 2009 sparen können, oder hebt man sich die nur für Islamisten und Linke auf?
Frank N. Stein
Flüchtlingsleistungen erschlichen, Anschläge geplant. GEFÄHRDER! EINSPERREN! ABSCHIEBEN!
Wie? Deutsch? Rechts? Na, denn. Lasst den Jungen mal in Ruhe, der ist bestimmt total in Ordnung. Wird schon schief gehen.
1red1white
Der Typ ist auf freiem Fuß?!
Das darf doch nicht wahr sein. Diese Sache stinkt so in den Himmel.Das in diese Sache staatliche Institution verwickelt sind, sieht-wie man so schön sagt-ein blinder mit Krükstock!
[...]
Kommentar gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Spekulationen. Danke, die Moderation
98589 (Profil gelöscht)
Gast
Er ist wieder auf freiem Fuss.
Schön, wie unser Rechtsstaat funktioniert.
Ach ja, es heisst ja auch RECHTSstaat.
TazTiz
Wäre doch cool, wenn hier mal ein Exempel wegen Behördentäuschung statuiert würde...