Nutzung hochgiftiger Chemikalien: Kampf gegen „das dreckige Dutzend“
Herstellung und Gebrauch hochgiftiger Chemikalien werden eingeschränkt. Darauf haben sich 180 Staaten auf einer Konferenz in Genf geeinigt.
GENF taz | Die Herstellung und der Gebrauch hochgiftiger Chemikalien werden international etwas erschwert, die Bestimmungen für den Export von Giftmüll leicht verschärft. Die insgesamt 180 Vertragsstaaten der drei Konventionen von Stockholm, Rotterdam und Basel vereinbarten auf einer am Wochenende in Genf beendeten gemeinsamen Konferenz die Aufnahme einiger neuer Stoffe in die Verbots- und Restriktionslisten.
Anträge zahlreicher Staaten, den Gebrauch und die Ausfuhr von Asbest sowie des hochgiftigen Herbizids Paraquat weiter einzuschränken und den Export von Elektroschrott umfassend zu verbieten, scheiterten jedoch. Bemühungen von Nichtregierungsorganisationen, den weiteren Einsatz des Pflanzenschutzmittels DDT zur Malariabekämpfung zu beenden, waren ebenfalls vergeblich.
Mit der 2001 vereinbarten und inzwischen von 179 Staaten ratifizierten Stockholmer Konvention über langlebige organische Schadstoffe (persistent organic pollutants, POP) wurden die Herstellung und der Gebrauch von neun Pestiziden – darunter DDT –, einer Gruppe von Industriechemikalien sowie zwei Gruppen unerwünschter Nebenprodukte völkerrechtlich verbindlich verboten oder eingeschränkt.
Diese auch als „das dreckige Dutzend“ bezeichnete Liste wurde in Genf erweitert um ein Verbot des weltweit am dritthäufigsten eingesetzten Flammschutzmittels Hexabromcyclododecan (HBCD). Es findet vor allem Anwendung in Dämmplatten für Gebäude. Bromierte Flammschutzmittel, die brennbaren Stoffen beigefügt werden, gehen keine chemischen Verbindungen mit Kunststoffen ein und entweichen wieder, besonders bei Erwärmung.
Bromierte Flammschutzmittel
Sie lassen sich in der Innenraumluft nachweisen und gelangen über diesen Weg in den Körper und die Umwelt. Bromierte Flammschutzmittel können das Hormonsystem von Mensch und Tier nachhaltig stören und das Nervensystem schädigen und wirken damit ähnlich wie die bereits weltweit verbotenen polychlorierten Biphenyle (PCB).
In der von 152 Staaten ratifizierten Rotterdam Konvention von 2001 werden chemische Stoffe nicht verboten, sondern lediglich als gefährlich aufgelistet. Vor Exporten von Produkten, die diese chemischen Stoffe enthalten, muss der Exporteur das Empfängerland informieren. Dieses kann den Import dann ablehnen. Die Rotterdam-Liste wurde in Genf um vier weitere Stoffe ergänzt.
Am Widerstand Russlands, Kasachstans und Vietnams scheiterte jedoch die Aufnahme von Asbest, dessen Herstellung und Gebrauch in der EU und anderen Regionen verboten sind. Indien und Guatemala blockierten die Aufnahme des //de.wikipedia.org/wiki/Paraquat:Herbizids Paraquat, das bereits in 40 Staaten nicht mehr verwendet werden darf. Darunter in der Schweiz, wo die Herstellerfirma Syngenta ihren Sitz hat.
Exportverbot für Elektroschrott gescheitert
Die 180 Vertragsstaaten der Basler Konvention von 1989 über die „Kontrolle des Exports und der Entsorgung von Giftmüll“ einigten sich in Genf zwar auf die Entwicklung von Richtlinien zur Verwendung von Altcomputern; ein Exportverbot für sämtliche Sorten von Elektroschrott scheiterte jedoch an einigen EU-Staaten, die Ausnahmen für Handys und Smartphones forderten. Dies wurde von den afrikanischen Staaten – neben Asien Hauptempfänger europäischer Giftmüllexporte – abgelehnt.
DDT ist zwar weltweit seit Langem verboten, wird aber von der Weltgesundsheitsorganisation (WHO) weiterhin zur Bekämpfung von Malaria und Denguefieber eingesetzt. Die WHO behauptet, die vorhandenen Alternativstoffe seien weniger wirksam. Die Teilnehmer der Genfer Konferenz verabschiedeten daher lediglich einen unverbindlichen Appell, „ökologisch verträgliche“ Pestizide zu verwenden.
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