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Noch mehr DNA-Analyse?

Länder wollen Spuren auf die Herkunft der Täter untersuchen

Von Frederik Eikmanns

Die Landesregierungen Baden-Württembergs und Bayerns wollen DNA-Analysen ausweiten, um schwere Verbrechen aufzuklären. Spuren sollen auch auf die „biogeografische Herkunft“ von Tä­te­r*in­nen untersucht werden, fordern die Innenminister der beiden Länder. Kri­ti­ker*in­nen sehen die Gefahr, dass durch eine solche Praxis Menschen mit Migrationshintergrund diskriminiert würden.

Die Ausweitung der DNA-Analyse auf die biogeografische Herkunft ist nicht zum ersten Mal im Gespräch, Diskussionen darüber gab es schon im vergangenen Jahrzehnt. „Es sollte nicht der Einrichtung ethnisierender Datenbanken ohne ermittlungstaktischen Gewinn, aber mit potenzieller Prangerwirkung Vorschub geleistet werden“, sagte Strafverteidiger Stefan Conen, Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins, der Redaktion von Legal Tribune Online.

DNA-Analysen dürfen in Fällen verwendet werden, in denen es um „Straftaten von erheblicher Bedeutung oder eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ geht. Bei der letzten Ausweitung der DNA-Analysemöglichkeiten 2019 hatte die damalige Große Koalition den Er­mitt­le­r*in­nen erstmals erlaubt, Schlüsse auf Augen-, Haar- und Hautfarbe zu ziehen. Kri­ti­ke­r*in­nen befürchteten schon bei diesem Schritt, dass die Praxis zu mehr Stigmatisierung etwa von Schwarzen führen könne. Zudem liegt die Fehlerquote teils bei über 30 Prozent.

Die damalige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verteidigte 2019 die Teil­ausweitung, stellte sich aber gegen die Analyse einer Herkunft, die Baden-Württemberg und Bayern nun fordern. Sie sagte der taz damals, eine solche Analyse helfe „ermittlungstaktisch nicht weiter“. Es drohe, „dass größere Gruppen an den Pranger gestellt werden, etwa alle Afrikaner oder alle Asiaten“.

Die zwei süddeutschen Bundesländer ­wollen ihren Vorschlag auf der Justizminis­ter­konferenz Anfang Juni in Bremen vor­legen. (mit dpa)

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