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Nicht notwendiger Zugriff auf Daten„Das ist Erpressung“

Facebook und Google verstoßen gegen die neue Datenschutzgrundverordnung, meint Netzaktivist Max Schrems. Er fordert Milliardenstrafen.

Der Österreicher Max Schrems ist zuversichtlich, dass er auch diesmal die großen Internetkonzerne zu mehr Datenschutz zwingen kann Foto: dpa

Berlin taz/dpa | Seit Freitag gilt nach einer zweijährigen Übergangsphase die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nur wenige Stunden nach Inkrafttreten der Regeln, die Internetnutzern mehr Souveränität über ihre Daten geben sollen, reichte der von Jurist und Netzaktivist Max Schrems gegründete Verein Noyb erste Beschwerden gegen Google und Facebook sowie dessen Dienste Instagram und WhatsApp ein. Die würden mit „Zwangszustimmungen“ gegen die DSGVO verstoßen, so die Einschätzung des Vereins.

Noyb wendete sich an vier Aufsichtsbehörden: in Frankreich, Belgien, Wien und Hamburg. „Facebook hat sogar Konten von User geblockt, die keine Zustimmung gegeben haben. Nutzer hatten am Ende die Wahl: das Konto löschen oder auf den Button drücken. Das ist schlicht Erpressung“, so Schrems.

Die DSGVO verbietet solchen Zwang zur Zustimmung und sieht auch ein sogenanntes Koppelungsverbot vor. Demnach darf ein Anbieter die Nutzung der Dienstleistung nicht davon abhängig machen, ob ein User seine Zustimmung zur Datennutzung abgibt. Schrems erklärt: „Es ist simpel: Für alles, das strikt notwendig für einen Dienst ist, braucht man keine Zustimmungsbox. Für alles andere muss der Nutzer frei ja oder nein sagen können.“

Der Wiener Jurist war schon mehrfach mit Klagen erfolgreich. 2015 kippte etwa der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen der EU zur Datenübertragung in die USA.

Die neue Vorsitzende des Europäischen Datenschutzausschusses, Andrea Jelinek, bestätigte die Beschwerde gegen Facebook. „Wir prüfen den Fall gerade“, sagte Jelinek, die auch Chefin der österreichischen Datenschutzbehörde ist.

Bei Verstößen gegen die ­DSGVO drohen Unternehmen zukünftig hohe finanzielle Sanktionen – bis zu 4 Prozent des weltweiten ­Jahresumsatzes sind möglich. Nyob beziffert den Strafrahmen seiner Beschwerden demnach auf über 7 Milliarden Euro. Schrems glaubt zwar nicht, dass sofort Sanktionen in dieser Größenordnung verhängt werden, „aber die Konzerne haben hier absichtlich die DSGVO verletzt, daher erwarten wir auch eine entsprechende Strafe.“

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9 Kommentare

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  • Noyb akzeptiert keine Kommentare, wenn man als Antwortemailadresse @mailinator.com benutzt...

  • Ich hatte ein Konto bei Facebook im September 2017 gelöscht. Trotzdem erhalte ich bis heute Mails von Facebook. Ich hatte per Mail darum gebeten, mir meine personenbezogenen Daten zuzusenden, dann meine Daten zu löschen und mir dann eine Bestätigung der Löschung zuzusenden.

     

    Was ist passiert:

    1) Ich bekam eine automatische Mail. Darin wurde mir mitgeteilt, dass mein Account wieder aktiviert wurde (klarer Verstoß gegen EU-DSGVO - Aktivierung von Account ohne meine Einwilligung

    2) Der Link ist nur zu Nutzen, wenn ich den Geschäftsbedingungen zustimme - aber genau deswegen habe ich ja das Konto gekündigt. Auch hier Verstoß gegen EU-DSGVO wg. Zwangszustimmung zu Geschäftsbedingungen.

    3) Auch auf wiederholte Mail an Facebook warte ich immer noch auf meine Daten.

     

    Der nächste Schritt ist die Meldung an die Datenschutzbeauftragten in NRW.

    • 9G
      97796 (Profil gelöscht)
      @JBS_6623:

      Weiß Zuckerberg was ein NRW ist?

  • Letztens beim Öffnen eines Browsers, bei dem Yahoo als Suchmaschine voreingestellt war, wurde die Seite überwiegend von einem Datenschutzhinweis verdeckt, der mich an Sinn und Zweck der DSGVO einigermaßen zweifeln lässt. Zu lesen war u.a., dass man mit dem "OK" der Weitergabe personenbezogener Daten (IP-Adressen; E-Mail-Adressen; Cookies etc.) auch an verbundene Unternehmen zustimmt, weil es entsprechende Verträge mit diesen gibt und somit „gesetzliche Gründe“ vorliegen würden. Wenn dies tatsächlich den Bestimmungen der DSGVO entsprechen sollte, dann kann man sowas wie Datenschutz doch jetzt erst recht komplett vergessen.

    • @Rainer B.:

      Zweifeln Sie lieber am Verstand desjenigen, der den Unsinn verfaßt hat.

  • 9G
    97796 (Profil gelöscht)

    Ich frage mich immer, was die Konzerne mit meinen Daten wollen. Ich frage mich aber auch, was Datenschützer meine Daten angehen.

    • @97796 (Profil gelöscht):

      Ich möchte ihnen ein kleines Beispiel geben.

      Vor zwei Jahren bin ich umgezogen und wollte einen neuen Stromlieferanten haben, da mir in meinem alten Wohnort die E-ON zu teuer geworden ist.

      Deshalb habe ich auf einer Vergleichsseite für diverse Anbieter recherchiert, wie die Preise der E-ON an meinem neuen Wohnort sind. Dort fand ich einen erheblich billigeren Anbieter, so dass ich beim Umzug wechselte.

      Als lief einwandfrei, bis ich ein Jahr später eine Abrechnung der E-ON zu meinem Stromzähler bekam, der völlig aus der Luft gegriffen war, zu mal ich keinen Veertrag mit der E-ON abgeschlossen hatte.

       

      Vor Gericht argumentierte die E-ON, ich hätte mit dem Aufrufen des Angebots einen Vertrag abgeschlossen.

      so viel zu den Daten.

      Da ich meine Adresse für die Suche eines Stromanbieters angeben musste war es anscheinend ein Leichtes für die E-ON meine persönlichen Daten ABZUGREIFEN!!!

      Lange Rede kurzer Sinn, bevor es vor Gericht richtig losging und das Unternehmen intensiver auf die Erlangung meiner Daten antworten sollte, cancelten sie den "Vertrag" und ich war sie los.

      allerdings aht die E-ON noch zwei weitere Male versucht mich in einen Vertrag zu zwingen einmal davon sogar mit dem Verweis, ihn mit mir telefonisch abgeschlossen zu haben. dieser Anruf war allerdings nichts weiter als Werbung, wäre die Vorgeschichte nicht gewesen, hätte die E-ON vielleicht diesmal Recht bekommen.

       

      jedesmal wenn man seine Daten im Internet angibt, geht man das Risiko ein über den Tisch gezogen zu werden, es kann dabei um Haus und Hof gehen, wie es meinem Schwager bereits passiert ist, während er im Ausland war und nicht reagieren konnte!!!

       

      Seien sie bitte vorsichtig dann knn ihnen so schnell nichts geschehen.

      Geben sie keine wirklich wichtigen Daten aauf ungesicherten Seiten an, wie z.B. Adresse und besonders Geburtsdatum!!!

      MFG

      • 9G
        97796 (Profil gelöscht)
        @urbuerger:

        Für sowas habe ich eine Rechtsschutzversicherung. So was würde mich nicht sonderlich stören.

        • @97796 (Profil gelöscht):

          Rechtsschutzversicherungen schützen nicht vor gefälschten Beweisen. Sie schützen auch nicht vor Verleumdung und sonstigem Datenmißbrauch.