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Nicht ganz so dreckige DieselBlaue Plakette zurück im Rennen

Die Regierung ändert ihre Meinung zur Plakette für relativ saubere Diesel. Doch wer zahlt die Nachrüstung der Motoren der Euronorm-5-Flotte?

Die Plakette zeigt's: Diese Diesel stoßen nicht ganz so viele Stickoxide aus Foto: dpa

Berlin taz | Die Bundesregierung hat ihre Meinung zu einer „blauen Plakette“ geändert. Hatten sich der geschäftsführende Verkehrsminister Christian Schmidt und sein Vorgänger Alexander Do­brindt (beide CSU) wiederholt dagegen ausgesprochen, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch, man werde sich nach der Auswertung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom Dienstag „alsbald“ mit der blauen Plakette“ beschäftigen.

Im Kern geht es um die Umsetzung der durch das Urteil möglichen Fahrverbote für Dieselstinker. Es ist den Autos ja nicht anzusehen, wie viel Stickoxide sie ausstoßen. Ob ein Kfz die relativ saubere Euro Norm 6 d hat oder die Verpesternorm 3 steht nur in den Fahrzeugpapieren, die Kontrolle ist schwierig.

Ein Plakette auf der Windschutzscheibe würde das ändern. Das Prinzip funktioniert bereits in 58 Umweltzonen in Deutschland: Hinein dürfen Inhaber einer grünen Plakette, deren Fahrzeug bestimmte Abgasgrenzwerte vor allem in Bezug auf Feinstaub einhalten.

Die „Blaue“ würde einer weiteren Forderung Auftrieb geben: der Motornachrüstung für die Euro-5-Flotte, immerhin etwa 6 Millionen Kfz. Laut Urteil dürfen für sie Verbote erst ab September 2019 greifen. Fraglich ist nur, wer die Nachrüstung mit Katalysatoren, etwa 2.000 Euro pro Pkw, bezahlt: der Kfz-Eigentümer, die Industrie – oder gar der Steuerzahler?

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3 Kommentare

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  • Interessant ist die Auffassung der Richter, Euro-5-Autos benötigen ein Jahr mehr Kulanzfrist als andere. Liegt das vielleicht daran, dass Bundesrichter öfter mal einen Neuwagen fahren und damit Verständnis für die derzeitigen Euro-5-Fahren, nicht aber z.B. für Euro-3-Fahrer besitzen, von denen aber auch einige ihr Auto vor kurzem mit dem letzten zusammengesparten Geld erworben hatten.

    Ansonsten sehe ich keinen Unterschied in den "Härte", mit dem Auto ab 2018 oder erst ab 2019 bestimmte Stellen nicht mehr zu befahren.

  • Als die Euro-5-Diesel verkauft wurden, war Euro-6 doch schon längst beschlossen und in der Zeitung stand auch schon, dass die Immissionsgrenzwerte in vielen Städten überschritten werden, dass es ggf. Einschränkungen geben wird.

     

    Wenn die Autos künftig nur noch auf 99,9% der Landesfläche fahren können, wo ist da das Problem? Mit öffentlichen Verkehrsmitteln komme ich auch überall hin.

     

    Wer 0,1% mehr will erreichen will, muss eben dafür bezahlen.

  • 8G
    80576 (Profil gelöscht)

    Es fehlt mir die Differenzierung. Wenn ein Fahrzeug ohne Schummelsoftware eine Zulassung nach zu jener Zeit geltender Norm bekommen hat, dann sehe ich keinen Grundlage für die Forderung, die Automobilindustrie solle auf eigene Rechnung nachrüsten. Man kann nicht für etwas verurteilt werden, was zur "Tatzeit" zulässig war. So läuft das in einem Rechtsstaat. Bei vorsätzlich manipulierten Fahrzeugen sieht das anders aus. Da kann man fordern, dass das Fahrzeug so ausgerüdtet wird, das diejenige Norm erfüllt wird, die bei dessen Typzulassung galt.