Neuregelungen im Jahr 2016: Mehr Quote, mehr Geld, mehr Porto
Das neue Jahr bringt die Frauenquote in den großen Unternehmen. Ein wenig mehr Sozialleistungen, dafür höhere Gebühren und Beiträge.
Eher kleine Neuerungen stehen im Sozialen an. Haushalte mit geringem Einkommen erhalten vom Januar an mehr Wohngeld und die Einkommensgrenzen werden angehoben, ab denen man Wohngeld beantragen kann.
Ein 2-Personen-Haushalt, der ab 2013 durchschnittlich 115 Euro monatlich Wohngeld erhielt, bekommt zum Beispiel ab Januar 2016 immerhin 186 Euro monatlich. Durch die höheren Einkommensgrenzen wird zudem die Zahl der Haushalte, die erstmals den staatlichen Mietzuschuss beziehen können, um mehr als 300.000 Haushalte steigen, heißt es beim Bundesbauministerium.
Durch das höhere Wohngeld werden rund 90.000 Haushalte, die ein eigenes Einkommen haben und bislang Wohngeld und aufstockendes Hartz IV beziehen, künftig aus dem Hartz-IV-Bezug herausfallen, da das höhere Wohngeld dann ausreicht, den Grundbedarf sicherzustellen.
Hartz-IV-Empfänger bekommen ab Januar etwas mehr Geld: Der Regelsatz für einen Alleinstehenden steigt ab Januar 2016 von bisher 399 auf 404 Euro im Monat. Die Regelsätze in Partnerschaften und für Kinder werden entsprechend angepasst.
Ab Januar 2016 wird das Kindergeld um monatlich zwei Euro erhöht. Die Erhöhung bedeutet, dass für das 1. und 2. Kind jeweils 190 Euro pro Monat Kindergeld gezahlt werden, für das 3. Kind 196 Euro pro Monat. Ab dem 4. Kind wird das Kindergeld auf jeweils 221 Euro pro Monat angehoben. Die Beträge werden automatisch erhöht und ab Januar ausgezahlt.
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt im nächsten Jahr, bei einem Ledigen um 180 Euro im Jahr, der Kinderfreibetrag um 94 Euro. Damit erhöht sich der Freibetrag des Einkommens, der steuerlich nicht angetastet wird.
Spürbar dürften die Beitragserhöhungen vieler Krankenkassen sein. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die gesetzlichen Krankenkassen, der vom Bruttolohn abgezogen wird und vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist, steigt je nach Kasse um 0,2 bis 0,6 Prozent. Das macht immerhin bis zu 12 Euro mehr an Beitrag bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro aus. Im Schnitt liegt der Kassenbeitrag bei 15,7 Prozent des Bruttolohns, inklusive Arbeitgeberanteil.
Ein paar Verbesserungen für Kranke gibt es: Bei bestimmten Eingriffen haben Patienten ab Januar einen gesetzlichen Anspruch darauf, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Das Recht soll dazu beitragen, unnötige Operationen zu vermeiden.
Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen müssen im kommenden Jahr Patienten im Bedarfsfall innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt vermitteln – allerdings nur, wenn ein Hausarzt die Dringlichkeit des Anliegens bestätigt.
In der Pflege laufen im Jahr 2016 die Vorbereitungen für die Umstellung von bislang drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade. Es wird mit höheren Kosten gerechnet– niemand soll sich verschlechtern.
Einiges ändert sich auch für Verbraucher. Das Porto wird teurer. Das Briefporto für den Standardbrief im Inland steigt ab Januar von derzeit 62 auf dann 70 Cent.
Und wer immer noch statt der 22-stelligen IBAN bei Überweisungen seine alte Kontonummer einträgt, muss sich ab Februar 2016 endgültig umstellen. Ab dann müssen nämlich auch Privatpersonen die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) verwenden.
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