Neuregelung zum Transplantationsgesetz: Staat darf nach Organspende fragen

Das Parlament will die Organspende neu regeln: Mit regelmäßigen Abfragen, etwa beim Versand der Versicherungskarten. Wer nicht antwortet wird aber nicht bestraft.

Die "erweiterte Zustimmungslösung" soll eine "Erklärungslösung" werden. Bild: dapd

BERLIN taz | Nach monatelangem politischen Ringen ist der Weg für eine gesetzliche Neuregelung der Organspende frei. Die Spitzen aller Bundestagsfraktionen und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) einigten sich am Donnerstag in Berlin darauf, dass künftig jede Bürgerin und jeder Bürger regelmäßig darüber Auskunft geben soll, ob er im Fall seines Hirntods zur Organspende bereit ist.

Ein entsprechender, fraktionsübergreifender Gesetzentwurf werde bis Jahresende von den Ethikexperten der Fraktionen erarbeitet. Damit verbunden ist die Hoffnung, dass die Zahl potenzieller Organspender steigt.

Die Abfrage solle künftig etwa beim Versand der Versichertenkarte erfolgen, und zwar "mit so viel Nachdruck wie möglich, ohne jedoch eine Antwort zu erzwingen oder Sanktionen auszuüben", heißt es in der Erklärung von Union, SPD, FDP und Linkspartei. Wer nicht antwortet, wird also auch nicht bestraft.

Mit der Neuregelung wird die heutige im Transplantationsgesetz verankerte "erweiterte Zustimmungslösung" ersetzt, nach der Organe nur entnommen werden dürfen, wenn der Verstorbene vor seinem Tod zugestimmt hat oder seine Angehörigen in eine Transplantation einwilligen. Künftig soll die "Erklärungslösung" gelten, nach der der Staat die Bürger zu einem Votum anhalten darf.

Die Fraktionsspitzen werteten die Einigung als Erfolg: Die gesellschaftspolitische Bedeutung der Organspende werde dadurch gewürdigt, dass die gesetzliche Neuregelung aus der Mitte des Parlaments entspringe - und nicht etwa, wie zunächst vorgesehen, per schlichtem Änderungsantrag des Gesundheitsministers erfolge.

Jährlich warten in Deutschland 12.000 Menschen auf ein Organ. Rund 1.000 von ihnen sterben infolge des Mangels. Die Spenderrate liegt mit 16 Spendern pro eine Million Einwohner im unteren europäischen Mittel.

Bei Anhörungen vor dem Deutschen Bundestag hatten Experten von der Bundesärztekammer, der Transplantationschirurgie und der Kirchen in diesem Sommer jedoch deutlich gemacht, dass allein der Wechsel von der Zustimmungs- zur Erklärungslösung keinen zwingenden Anstieg der Spenderzahlen zur Folge haben könnte.

Nötig seien vielmehr eine bessere Aufklärung und höhere Transparenz über Umstände und Ablauf von Organentnahmen, der ihnen vorhergehenden Hirntoddiagnostik sowie der Befugnisse der vor allem nichtstaatlichen Institutionen, die in Deutschland die Organspende verantworten.

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