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Neuköllner Projekt bangt um ExistenzVerlust der Strukturen

Das Projekt H48 will weiterhin in der Hermannstraße bleiben. Die Eigentümerin hat das Haus verkauft. H48 hofft auf Rettung.

Vorkaufsrecht wird auch in anderen Teilen Neuköllns, wie hier in der Wildenbruchstraße, gefordert Foto: dpa

Berlin taz | In Neukölln muss der nächste links-alternativen Raum um seine Existenz fürchten. Der Verkauf des Hauses in der Hermannstraße 48 bedroht den hier seit 2006 existierende Projektraum H48, der im Kiez als nicht kommerzieller Ort für Polittreffen von feministischen, antirassistischen und antifaschistischen Gruppen dient, in dem Vorträge, Filmabende und Küfa stattfinden. Und er bedroht die Zukunft der 125 Mieter*innen des Objektes aus Vorder-, Seiten-, Hinterhaus und Fabrikgebäude. Viele von ihnen leben hier in Groß-WGs mit zehn und mehr Bewohner*innen.

Kurz vor Weihnachten landete der Kaufvertrag mit einer zweistelligen Millionensumme auf dem Tisch von Bezirksbaustadtrat Jochen Biedermann. Über den Projektraum sagt der Grünen-Politiker, in dessen Bezirk im vergangenen Jahr die Kneipe Syndikat weichen musste: „Es wäre ein Drama wenn wir weitere Verluste solcher Strukturen hätten.“ Die Bewohner*innen, die sich lange selbst um einen Kauf bemühten, habe er diesbezüglich schon in der Vergangenheit beraten. Doch die Alt-Eigentümerin hat sich gegen ihre organisierten Mieter*innen entschieden und an einen privaten, im Bezirk nicht bekannten Investor verkauft; den Namen will Biedermann nicht nennen.

„Für uns ist es vollkommen unverständlich dass die Eigentümerin einfach verkauft, obwohl wir ihr den Kauf angeboten hatten“, sagt Anne-Kathrin Krug, Vorsitzende des Hausvereins Hermannshöfe e.V. Um die Gebäude habe sich die bisherige Eigentümerin „ganz gut gekümmert“, wie Krug sagt, die Mieten liegen im Schnitt bei sechs Euro pro Quadratmeter. „Doch mit dem Verkauf sind wir jetzt in einer prekären Lage und wissen nicht, wie es weitergeht“, so Krug.

Bis zum 22. Februar haben Bewohner*innen und Stadtrat nun Zeit, einen alternativen Käufer zu finden und für diesen das Vorkaufsrecht auszuüben, sofern der jetzige Käufer dies nicht durch die Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung verhindert. Um Mieter*innenschutz für möglichst alle zu erreichen, werden laut Biedermann nun alle, auch rechtlichen, Handlungsoptionen geprüft.

Statt auf eine Abwendungsvereinbarung hoffen die Mieter*innen aber auf die Übernahme des Hauses durch einen Drittkäufer. Denkbar sei, so Biedermann, eine Finanzierung durch eine Genossenschaft oder eine Stiftung. Diese könnte das Haus erwerben und möglicherweise später an die Bewohner*innenschaft weiterverkaufen oder in Erbpacht vergeben. Letzeres hat schon einmal bei einem Haus in der Silbersteinstraße funktioniert. „Wir überlegen mit den Bewohner*innen, wie man eine, wie auch immer geartete Konstellation, gebastelt bekommt“, so Biedermann.

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