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Neues ProstituiertenschutzgesetzNur noch mit Gummi

Das Bundeskabinett will Prostituierte besser schützen: Sie müssen zur Gesundheitsberatung, für Freier gilt Kondompflicht, Flatrate-Modelle werden verboten.

In Zukunft nur noch mit Foto: dpa

Berlin dpa | Mit einer Kondompflicht, Standards für Bordelle und mehr Beratung sollen Prostituierte in Deutschland künftig vor Ausbeutung und Gesundheitsrisiken geschützt werden. Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch in Berlin nach monatelangen Diskussionen das Prostituiertenschutzgesetz auf den Weg. Erstmals würden umfassende Regeln für legale Prostitution aufgestellt, sagte Familienstaatssekretärin Elke Ferner (SPD).

Betreiber müssen laut Entwurf bei den Behörden künftig eine Erlaubnis für Bordelle oder andere Prostitutionsgewerbe beantragen. Jeder Betreiber muss ein Betriebskonzept vorlegen und sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Menschenunwürdige oder ausbeuterische Formen wie Flatrate-Modelle sollen so unterbunden werden.

„Ein vorbestrafter Menschenhändler darf kein Bordell betreiben“, sagte Ferner. Vorgeschrieben werden soll unter anderem ein Notruf, wenn Prostituierte geschlagen oder bedroht werden, und die Trennung von Arbeits- und Wohnraum.

Eine Kondompflicht für Freier soll Prostituierte vor Krankheiten wie AIDS schützen. Verstöße sollen mit Bußgeldern zwischen fünf und 50.000 Euro je nach Schwere des Verstoßes und Einkommensverhältnissen sanktioniert werden können. Ferner räumte ein, dass die Kontrolle schwierig sei. Auf die Kondompflicht soll dem Gesetzentwurf zufolge aber auch per Aushang hingewiesen werden, ergänzt werden soll das durch ein Werbeverbot für ungeschützten Geschlechtsverkehr.

Prostituierte sollen verpflichtet werden, sich bei Behörden anzumelden und gesundheitlich beraten zu lassen. Für Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren soll die Anmeldung nach einem Jahr überprüft und erst dann verlängert werden. „Es geht hier nicht um Diskriminierung oder Stigmatisierung“, sagte Ferner. Vielmehr sollten die Betroffenen über ihre Rechte aufgeklärt werden. Hier sind Bußgelder bis 1.000 Euro vorgesehen. Die Behörden würden aber wohl oft eher darauf drängen, die Anmeldung nachzuholen.

Der Gesetzentwurf soll abschließend vor der Sommerpause im Bundestag und im Herbst im Bundesrat beraten werden. Das Gesetz soll im Juli 2017 in Kraft treten.

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2 Kommentare

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  • Wenn sich die Nebel gelegt haben, wird man feststellen, dass sich für die Freier nicht sehr viel geändert hat. Die Herren werden zwar nicht mehr in der Wohnungsprostitution zu finden sein, weil die auf Grund der Vorschriften massiv zurückgehen wird, stattdessen werden sie sich in den Großbordellen vergnügen und höchst wahrscheinlich auch mit denselben Ladies, die sie gezwungen haben GV mit Service anzubieten. Natürlich werden die Damen zu Anfang darauf hinweisen, dass eine strikte Kondompflicht besteht. Worauf die Prostituierer entgegnen werden, dass dann die Leistung weniger wert ist und sie nicht bereit sind den geforderten Betrag zu zahlen. Die davon betroffenen Prostituierten werden sich das überlegen und die für ihre Finanzen beste Lösung ins Auge fassen.

    Es bestehen wohl keine Zweifel, dass das neue Prostitutionsgesetz mit dem wir beschert werden Teamwork von Referenten der beteiligten Ministerien und der Großbordelllobby ist und die Fans des schwedischen Sexkaufverbots dabei keine Rolle spielten. Aber was kann man von Menschen – und hier vor allem Frauen -erwarten die nur eines in ihrem Leben kennen, nämlich ein in der Realität nicht durchsetzbares Sexkaufverbot. Die auf einem so hohen moralischen Ross sitzen und so verblendet sind, dass ihnen nicht bewusst wird, dass sie eine Mitschuld haben, wenn irgendwo in Deutschland eine Prostituierte von ihrem Freier vergewaltigt oder zu Handlungen gezwungen wird, die ein normaler Bürger ablehnt und das nicht nur heute, morgen und übermorgen, sondern so lange es kein Prostituiertenschutzgesetz gibt das den Namen auch verdient..

  • Flatrate-Modelle sind ausbeuterisch? Oje, ich beute meinen Internet-Provider aus!