Neues Gesetz zu Uni-Zeitverträgen: Das Ende der Unsicherheit naht
Bildungsministerin Johanna Wanka hat ihren Gesetzentwurf vorgestellt. Kurzzeitverträge sollen die Ausnahme werden.
Am Dienstag hat Wanka nun ihren Entwurf für eine Änderung des entsprechenden Gesetzes, des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, WissZeitVG, vorgestellt. Dieser stellt klar, dass befristete Verträge für Nachwuchswissenschaftler der Qualifizierung dienen sollen. Die Dauer der Verträge soll so bemessen sein, dass sie der angestrebten Qualifizierung angemessen ist. Für Wissenschaftler, die schon promoviert sind und in Projekten arbeiten, die über zusätzlich eingeworbene Forschungsgelder, sogenannte Drittmittel, finanziert werden, soll künftig gelten: Ihre Verträge sollen der Dauer der Mittelbewilligung entsprechen.
Explizite Mindestlaufzeiten werden im Gesetzentwurf nicht genannt und das Wort „soll“ lässt zudem Ausnahmen zu. Wanka ist dennoch sehr zufrieden: „Das ist genau das, was ich wollte.“
Auch der Koalitionspartner ist froh. „Die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mussten lange auf Verbesserungen im Befristungsrecht warten“, sagt SPD-Vizefraktionschef Hubertus Heil. „Jetzt kann die Gesetzgebung endlich anfangen und wir werden nicht vom Gas gehen.“ Ab 1. Januar 2016 solle das neue Gesetz gelten. Das könnte knapp werden. Der Gesetzentwurf soll im Herbst vom Kabinett beraten und anschließend im Bundesrat und Bundestag vorgestellt werden.
Neues Gesetz für 200.000 Befristete
Das neue Gesetz würde für 200.000 Wissenschaftler gelten, die hauptberuflich und zu 90 Prozent befristet an Hochschulen und außeruniversitären Instituten forschen. Menschen wie Mathias Kuhnt etwa, der am soziologischen Institut der TU Dresden forscht. Er und drei weitere Kollegen sind befristet beschäftigt. Wenn der fünfte Kollege in Rente geht, betrüge die Befristungsquote am Institut 100 Prozent.
Johanna Wanka, Ministerin
Kuhnt hat von Fällen wie diesem gehört: Als die wissenschaftliche Mitarbeiterin eines Professors schwanger wurde und in Elternzeit ging, war dieser darüber so wütend, dass er ihren Nachfolgerinnen nur noch Dreimonatsverträge ausstellte. „Der Fall zeigt, was das Gesetz bisher ermöglicht“, sagt Kuhnt. Mit der Gesetzesänderung könnten wissenschaftliche MitarbeiterInnen mit einigem Erfolg gegen solche Kurzzeitverträge klagen. Kuhnt lobt die geplanten Änderungen daher als großen Schritt in die richtige Richtung. „Wir erhoffen uns dadurch eine deutliche Verbesserung der Befristungspraxis an deutschen Hochschulen.“
Allerdings wünscht er sich wie viele Kollegen, dass genauer festgelegt werde, welchen Anteil die Qualifikation an der Arbeitszeit haben muss. Angemessen seien 50 Prozent.
Dem derzeit geltenden Gesetz zufolge können junge Forscher vor und nach ihrer Promotion jeweils sechs Jahre lang befristet beschäftigt werden. Er hätte sich gewünscht, dass diese 12-Jahres-Regel ganz gestrichen werde, sagt der promovierte Physiker Sebastian Raupach. „Faktisch stehen die Leute nach zwölf Jahren auf der Straße.“ Raupach hat eine Petition „Perspektive statt Befristung“ mit 25.000 Unterschriften initiiert und Ministerin Wanka sowie Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) darin aufgefordert, für mehr unbefristete Stellen im Wissenschaftsbereich zu sorgen.
Mit dem aktuellen Gesetzentwurf lässt sich das nicht umsetzen, wohl aber mit einem Milliardenpaket, das Union und SPD im April vereinbart haben. Diese Initiative zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern muss aber noch zwischen den Koalitionspartnern und vor allem mit den Ländern verhandelt werden.
Die Union möchte ausschließlich Professuren auf Bewährung, sogenannte Tenure Tracks, fördern, die SPD möchte auch den Mittelbau stärken. Der Nachwuchspakt käme wohl erst 2017. Für Raupach ohnehin zu spät. Er hat inzwischen eine feste Stelle gefunden – außerhalb der Wissenschaft.
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