piwik no script img

Neues Berliner WohnraumgesetzHöhere Bußen für Zweckentfremdung

Der Senat will Vermieter stärker abschrecken, die Förderung für Sozialwohnungen kassieren, aber zu unsozialen Preisen anbieten.

Berlins Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) will durchgreifen Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Berlin taz | Eine Änderung des Berliner Wohnraumgesetzes soll Mieterinnen und Mieter in Berlin besser schützen. Darauf hat sich der schwarz-rote Senat in seiner jüngsten Sitzung geeinigt. Wenn private Unternehmen Wohnungen, für die sie staatliche Fördermittel kassierten, anschließend eben nicht zur verabredeten Sozialmiete anbieten, sollen dafür deutlich höhere Bußgelder fällig sein.

Bislang waren pro Quadratmeter ungerechtfertigt genutzter Wohnfläche 5 Euro an die Landeskasse fällig, künftig sollen es 15 Euro und damit dreimal so viel sein. Zudem soll sich das Bußgeld für eine solche Zweckentfremdung von 50.000 Euro auf 100.000 Euro verdoppeln.

Laut Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) schreckten die bisherigen Strafhöhen nicht ausreichend ab. Manche Vermieter hatten sie offenbar quasi eingepreist und waren unterm Strich immer noch im Plus. „Wir glauben, dass wir mit einer Verdreifachung in einem Bereich sind, der die Abschreckung erhöht“, sagte Gaebler am Dienstag nach der Senatssitzung. Die bisherige Höhe nannte er „sehr niedrig“.

Die mit der Wohnraumförderung verbundenen Vorgaben in Sachen Miethöhe zu ignorieren, ist zwar laut Gaebler noch kein Massenphänomen. Aber man habe gemerkt, dass Vermieter es in steigendem Maße probieren würden.

Auch Änderungen für Mieter

In einem zweiten Teil der Gesetzesänderung nimmt der Senat hingegen das Verhalten von Mieterinnen und Mietern von Sozialwohnungen in den Blick. Sie konnten seit 2015 grundsätzlich einen Mietzuschuss nach dem Wohnraumgesetz beantragen – auch wenn sie gleichzeitig Anspruch auf Wohngeld haben. Der Berliner Rechnungshof hatte das kritisiert.

Das soll künftig nicht mehr möglich sein: „Die Mietzuschüsse aus dem Wohnraumgesetz können nur Menschen in Anspruch nehmen, die nicht durch Wohngeld gefördert werden. Das heißt, die Mieterinnen und Mieter müssen sich entscheiden“, sagte Gaebler.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!